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    Open-Access-Policy der HWR Berlin

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    Aufgrund von § 61 Absatz 1 Nummer 15 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz –BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am 17. Dezember 2019 (GVBl.S.795), hat der Akademische Senat der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin am 11.Februar 2020 Folgendes beschlossen: Open Access ermöglicht den weltweit freien und gleichberechtigten Zugang zu den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung. Open Access ist als Teil der umfassenden Open-Science-Idee zu verstehen. Zu Open Science zählen auch der freie Zugang zu Forschungsdaten („Open Data“), zu digitalen Lehr-und Lernmaterialien („Open Educational Resources“) sowie zum kulturellen Erbe, insbesondere durch Möglichkeiten der digitalen Nutzung von Kulturdaten. Die Open-Access-Publikation wissenschaftlicher Daten führt zu ihrer unbeschränkten Verfügbarkeit und damit zu einer größeren Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Institutionen, an denen sie tätig sind, werden sichtbarer. Open Access erleichtert den Wissens-und Technologietransfer

    Die Bedeutung von Social Media im Recruiting

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    Preisdifferenzierung und Big Data

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