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    Anteilserwerbe (share deals) an Agrargesellschaften - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und den Europäischen Grundfreiheiten

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    Meine Forschungsarbeiten zur behördlichen Kontrolle von Anteilserwerben an Agrarunternehmen betreffen Kernfragen des Agrarrechts an den Schnittpunkten des Zivil-, Gesellschafts-, Verfassungs- und Europarechts. Dieses Working Paper gibt meinen Forschungsstand wieder, wie ich ihn unter dem Titel „Die behördliche Kontrolle von Anteilserwerben an Agrarunternehmen wagen?!“ auf dem 75. Agrarrechtsseminar in Goslar am 29. September 2020 vorstellte. Maßgeblich ist dabei die Integration des Anteilserwerbes in das bisherige System der grundstückverkehrsrechtlichen Kontrolle und damit verbunden das Votum für eine Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Weiterhin postuliere ich, dass eine „doppelten Auslöseschwelle“ für eine behördliche Kontrolle erforderlich sei, die den erworbenen Einfluss in der Gesellschaft und den bewirtschaften Flächenumfang der Zielgesellschaft berücksichtigt. Ferner verdient das Scharnier zwischen Landes-Agrarpolitischen Berichten und der Auslegung von Rechtsbegriffen und die ersten Leitplanken der Grundrechte und Europäischen Grundfreiheiten Beachtung. Teile des Vortages sind inzwischen in der Zeitschrift Agrar- und Umweltrecht (AUR) 2020 Seite 365 – 371 unter der Überschrift „Die behördliche Kontrolle von Anteilserwerben (share deals) wagen - Der zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Ablauf eines Anteilskaufes, die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr und die systematisch teleologische Integration der Anteilserwerbe in den bestehenden Katalog zu kontrollierender Rechtsgeschäfte“ erschienen. Dieses Working Paper stellt nun mein Thesenpapier vor und flankiert es mit den erläuternden Folien meines damaligen Vortrages. Ergänzt ist das Szenario 6. Hier erwirbt Gesellschafter 2 (G2) einen bestimmenden Einfluss an der Agrar-GmbH. Die G2 bewirtschaftet dabei selbst umfangreiche Agrarflächen. Mit Blick auf die Grundrechte der Marktteilnehmenden des Bodenmarktes sei auf meinen jüngsten Festschriftsbeitrag mit dem Titel „Der grundgesetzliche Gleichheitsgrundsatz und die Selbstbestimmung der Vertragsparteien auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt“ in: Selbstbestimmung – Freiheit und Grenzen, Festschrift für Reinhard Singer zum 70. Geburtstag, Tölle/Benedict/Klawitter/Koch/Paulus/Preetz (Hrsg.), Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2021, S. 661 – 674 hingewiesen

    Herausforderung bei der Personalentwicklung älterer Mitarbeiter

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    Immobilienbesteuerung in Deutschland für Investoren aus dem Ausland

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    Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die wichtigsten Aspekte des deutschen Immobilienmarktes für ausländische (Inbound-) Investitionen zu beleuchten und die steuerlichen Möglichkeiten zu analysieren. Eine erfolgreiche Immobilieninvestition hängt von den richtigen Rahmenbedingungen ab. Die Wahl des Modells der Investition ist in Bezug auf steuerrechtliche Hintergründe von zentraler Bedeutung. Die steuerliche Belastung kann je nach Investitionsmodell erheblich gesenkt werden. Gleichzeitig sind auch andere Rahmenbedingungen relevant und eine Umweltanalyse des Marktes bzw. eine Analyse des Objektes in seinem Kontext ist unbedingt erforderlich. Hierzu werden verschiedene Aspekte beleuchtet. Hinsichtlich verschiedener Gerichtsurteile wird geschlussfolgert, dass die Rechtsprechung und Auslegung der Rechtsgrundlagen in Deutschland dem Standard eines rechtssicheren Standortes entspricht - hierzu wird auch ein Schema der Beurteilung angeführt. Der ausländische Investor kann bei der richtigen Beratung seine zukünftige Steuerbelastung optimieren und vor allem zwischen einer Direktinvestition als natürliche Person oder einer anspruchsvolleren indirekten Investition über eine Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft wählen. Aufmerksamkeit braucht es für die Diskussionen der Veränderung der Kapitalertragsteuer im Fall von Share-Deals, die benutzt worden sind, um die Steuerlast zu mindern. Unabhängig von der steuerlichen Fragestellung ist Deutschland ein attraktiver Standort für Investitionen in Immobilien gerade aufgrund des Nachholeffekts und im Kontext der Verwerfungen am britischen Immobilienmarkt

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