Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR)
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Corporate Social Responsibility in China
AbstractDer folgende Beitrag untersucht das ursprünglich aus den Vereinigten Staaten von Amerika kommende Konzept der corporate social responsibility im Rahmen des Rechts der Volksrepublik China. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Untersuchung auf dem chinesischen Gesellschaftsrecht. Insbesondere seit dem Jahr 2005, als der damalige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas und Staatspräsident HU Jintao die Politik einer Harmonischen Gesellschaft ausgerufen hat, gewinnt die Frage nach der sozialen und gesellschaftspolitischen Verantwortung von Unternehmen in China zunehmend an Bedeutung. Inwiefern das chinesische Gesellschaftsrecht darauf eine Antwort weiß, wird bislang noch kaum in der chinesischen Rechtswissenschaft diskutiert. Die folgenden Ausführungen sollen zur Schließung dieser Forschungslücke beitragen
Der Investitionskatalog 2011: Liberalisierung und Chancen
[...]Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Veränderungen und Entwicklungen dieser neuesten Version des Branchenkataloges im Vergleich zum Vorgängerkatalog von 2007. Dazu erfolgt im ersten Teil zunächst ein Überblick über die Ausgestaltungsowie die Funktionen der Gesetzgebung zur Lenkung ausländischer Investitionen.Im zweiten Teil widmet sich der Beitrag speziell dem neuen Branchenkatalog zur Lenkung ausländischer Investitionen von 2011. Dabei werden zunächst die Motive der chinesischen Regierung in Bezug auf die Neuerungen des Branchenkataloges von 2011 untersucht und Veränderungen im Vergleich zum Katalog von 2007 herausgestellt. Ebenso wird geprüft, inwiefern die Neuerungen auf Chinas Bestreben Konformität mit der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) zurückzuführen sind. Abschließend wird aufgezeigt, ob und inwiefern der neue Branchenkatalog zur Lenkung ausländischer Investitionen von 2011 Chancen für ausländische Investoren mit sich bringt und welches die Implikationen für neue und bestehende ausländische Investoren sind.[...
Conference Report: European China Law Studies Association Conference, Oxford 2013
The annual conference on Chinese Law held by the European China Law Studies Association (ECLS) provided insights into the normative and structural underpinnings of the Chinese legal system by reflecting upon China’s historic, cultural and socio-economic influences. The conference provides a valuable opportunity to distance oneself from preconceived rigid legal concepts and to develop a flexible and broad-minded approach towards certain features of Chinese legal thinking.The annual conference on Chinese Law held by the European China Law Studies Association (ECLS) provided insights into the normative and structural underpinnings of the Chinese legal system by reflecting upon China’s historic, cultural and socio-economic influences. The conference provides a valuable opportunity to distance oneself from preconceived rigid legal concepts and to develop a flexible and broad-minded approach towards certain features of Chinese legal thinking
Der gesetzliche Repräsentant ausländisch investierter Unternehmen in Gestalt der GmbH in China
Einleitung Dieser Artikel hat die Gesetzgebung zum Institut des gesetzlichen Repräsentanten ausländisch investierter Unternehmen in Form der GmbH in China zum Gegenstand. Zunächst setzt er sich mit dem Erfordernis zur Ernennung eines gesetzlichen Repräsentanten auseinander. In einem zweiten Schritt beleuchtet er sodann die potenzielle Haftung des Repräsentanten.Jedes in China gegründete Unternehmen, unabhängig ob in- oder ausländisch investiert, ist zur Ernennung eines gesetzlichen Repräsentanten verpflichtet. Dieser ist in der Gesellschaftsstruktur von zentraler Bedeutung, da er die Gesellschaft bzw. das Unternehmen in allen Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich des Unternehmens betreffen, nach außen vertritt.§ 38 der Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts (AGZR) definiert den gesetzlichen Repräsentanten einer juristischen Person als Verantwortlichen, der gemäß dem Gesetz oder der Organisationssatzung einer juristischen Person in Vertretung dieser Amtsgewalt ausübt.Die Rechtsfolgen der Handlungen des Repräsentanten wirken unmittelbar für und gegen das Unternehmen. Die durch ihn abgeschlossenen Verträge binden das Unternehmen. Dabei ist der Repräsentant berechtigt, jederzeit in Verhandlungen einzutreten und Verträge mit Unternehmensbezug abzuschließen, ohne dass er einen Nachweis über seine Vertretungsbefugnis erbringen muss. [...
Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des „Unternehmenskonkursgesetzes der Volksrepublik China“ (2)
Bekanntmachung des Obersten VolksgerichtsDie „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Anwendung des ‚Unternehmenskonkursgesetzes der Volksrepublik China‘ (2)“ sind auf der 1586. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 29.7.2013 verabschiedet worden, werden nun bekannt gemacht und treten am 16.9.2013 in Kraft. 1Oberstes Volksgericht, 5.9.2013 Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragender Anwendung des „Unternehmenskonkursgesetzes derVolksrepublik China“ (2)(Fashi [2013] Nr. 22; auf der 1586. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 29.7.2013 verabschiedet) [...
Das Missbrauchsverbot Chinas – Tendenzen einer effektiven Verfolgung monopolistischen Marktverhaltens im Telekommunikationssektor
I. EinleitungMonopolistische Marktpraktiken einzelner Großunternehmen sind heutzutage auch in China keine Seltenheit mehr. Um den Gefahren für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung wirkungsvoll entgegen zu wirken, ist eine effektive Durchsetzung des in § 6 und § 17 des Antimonopolgesetzes (kurz: AMG) geregelten Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung unerlässlich. Die Regelungen des im Jahr 2008 in Kraft getretenen AMG bezwecken dabei nicht den Schutz der Konkurrenz, sondern vielmehr die Förderung eines funktionsfähigen Wettbewerbs, um ökonomische Effizienzen und das Wohl aller Verbraucher zu steigern. Dennoch sind staatliche Einflüsse auf die Entwicklung solcher Märkte, die besonders wichtige Versorgungsbereiche betreffen, wie die Telekommunikationsbranche, in der Netzwerkstrukturen und natürliche Monopole oftmals kennzeichnend sind, nicht unerheblich und daher die Anwendung des Missbrauchsverbotes mitunter schwierig, aber letztlich nicht ausgeschlossen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher den dahingehenden neueren wettbewerbspolitischen Tendenzen unter besonderer Berücksichtigung medienträchtiger Verfahren, die unter anderem auch den Internetsektor betreffen.[...