Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR)
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Die dritte justizielle Interpretation zum Gesellschaftsgesetz der VR China – Kapitalerhaltung, Gläubigerschutz, Treuepflichten und Publizitätsprinzip
Die revidierte Fassung der dritten justiziellen Interpretation des Obersten Volksgerichts zum Gesellschaftsgesetz der VR China befasst sich mit Rechtsfragen bezüglich der Anwendung des Gesellschaftsgesetzes, die von den beiden vorangegangenen Interpretationen noch nicht im Wege höchstrichterlicher Auslegung geklärt wurden. Der Aufsatz setzt sich zunächst kurz mit dem Phänomen auseinander, dass in China nicht nur Gesetze, sondern auch justizielle Interpretationen der Revision allgemein zugänglich sind. Sodann führt der Autor in die justizielle Interpretation zum GesG (3) ein und erläutert im Detail die einzelnen Paragraphen vor dem Hintergrund des Gesellschaftsgesetzes und korrelierender Bestimmungen anderer Gesetze. Im Wesentlichen geht er dabei äußerst praxisrelevanten Fragen zur Haftung bei Gesellschaftsgründung, Fragen rund um die Einlagenerbringung, der Bestätigung von Gesellschafterrechten, verdeckten Investitionen und Verfügungen über fremde Anteilsrechte nach.The revised version of the Third Judicial Interpretation of the Supreme People’s Court (SPC) on the Company Law of the People’s Republic of China addresses legal issues concerning the application of the Company Law which have not been dealt with by the two prior relevant SPC interpretations. The article starts by briefly explaining the phenomenon that within the Chinese legal system not only statutory law but also judicial interpretations may be subject to revision. The author then introduces the Third Judicial Interpretation of the Company Law and explains in detail each section against the background of the Company Law and other relevant provisions. In essence, the author addresses issues having high relevance to legal practice, such as liability in the incorporation process, the contribution of capital and assets, the confirmation of stockholder rights, hidden investments and the unauthorized transfer of stockholder rights
Schmerzensgeld für Familienangehörige im Schadensfall nach taiwanesischem und deutschem Haftungsrecht – Ein Beispiel für "Emanzipation nach Rezeption"
Können Familienangehörige des Geschädigten eigene Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger geltend machen? Die Beantwortung dieser Frage fällt je nach Anwendung des Taiwanesischen oder Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterschiedlich aus. Zwar folgte das Taiwanesische Bürgerliche Gesetzbuch bei seinem Inkrafttreten im Jahr 1930 in Vielem den Regelungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, übernahm aber bereits zugleich die Regelungen des Obligationenrechts der Schweiz, wonach den Angehörigen des Getöteten Schmerzensgeld gewährt wird. Im Zuge der Änderung des Taiwanesischen Haftungsrechts im Jahr 2000 wurde der Schutz gegen Verletzungen der familienrechtlichen Beziehungen weiter ausgedehnt. Der Verfasser analysiert eingehend den Inhalt und Umfang dieser Erweiterung, wobei die Schwerpunktsetzung auf Schmerzensgeldansprüchen von Familienangehörigen des Geschädigten liegt. Der Verfasser nimmt diese Analyse vor dem Hintergrund des Vergleichs der Rechtsordnungen zweier Länder vor, in denen abweichende Standards bzgl. sexueller Moralvorstellungen sowie der Bedeutung von Familienmitgliedschaft gelten. Gleichzeitig gibt er damit ein anschauliches Beispiel der Weiterentwicklung einer Rechtsordnung weg von ihrem Vorbildrecht.Claims for damages for emotional distress by victim‘s relatives according to German and Taiwanese tort law – An example of post-reception emancipation Can a victim’s relative sue a tortfeasor for damages for emotional distress? The answer to this question is different under the Taiwanese and German Civil Codes. Although the Taiwanese Civil Code received many rules from the German Civil Code when it was formulated in 1930, the Taiwanese Civil Code was also derived from the Swiss Law of Obligations, where a victim’s relative is in fact allowed to raise such a claim. After the Taiwanese Law of Obligations was amended in 2000, the protection of the relationship between relatives was expanded. The author provides an in-depth analysis of the content and scope of this expansion, focusing especially on damages for mental distress among relatives of the victim. The analysis is undertaken comparatively, considering the legal systems of two countries which have dissimilar moral/sexual standards and which attach different importance to family membership. Simultaneously, the author offers a striking illustration of how a legal regime’s development can lead it away from the originally received model
Beiträge der wissenschaftlichen Entwürfe zur Erbrechtsreform in der VR China – Eine juristische und rechtsterminologische Untersuchung
I. Einführung Das in der VR China geltende Erbrecht besteht aus dem Erbgesetz und seiner oberstgerichtlichen Auslegung. Da beide von 1985 stammten und beide angesichts der komplexen Regelungsmaterie vergleichsweise zu kurz sind, stehen sie als Rechtsgrundlage für das materielle Erbrecht der Volksrepublik nicht ganz in Einklang mit deren heutiger Lebens-, Wirtschafts- und Gesellschaftslage. […] Sowohl unter den Juristen, Richtern, den sonstigen Funktionären im Rechtswesen, zum Beispiel Leitern der für das Rechtswesen zuständigen Behörden, als auch unter den normalen Bürgerinnen und Bürgern ist es unumstritten, dass das Erbrecht als unzeitgemäß gelte und den aktuellen Lebensverhältnissen der Bevölkerung im Rechtsverkehr angepasst werden müsse. Die Reformbedürftigkeit des Erbgesetzes ist nicht zuletzt erkennbar an den wiederholten Aufrufen einflussreicher Volksvertreter (Abgeordneten und meistens zugleich Juristen) auf mehreren Jahrestagungen des Nationalen Volkskongresses, es gründlich zu revidieren. Laut Medienbericht wurde bereits eine Gesetzesänderung als Gesetzgebungsvorhaben für 2013 eingeplant. Jedoch liegt bislang kein offizieller Gesetzesentwurf zur Erbrechtserneuerung vor. Aus akademischen Kreisen verwiesen und verweisen namhafte Juristen seit Jahren mit konstruktiver Kritik auf die zahlreichen Mängel am Erbrecht, und sprachen beziehungsweise sprechen sich ausdrücklich für dessen gründliche Revision aus. Repräsentative Ergebnisse dieser Bemühungen konkretisieren sich inzwischen in den zwei Vorschlagsentwürfen zur Revision des Erbgesetzes der VR China, dem Entwurf von LIANG Huixing et al., und dem von YANG Lixin et al. Die beiden akademischen Entwürfe, abgesehen davon, dass die Spielräume bei deren Erneuerungsinitiative angesichts Chinas Gesetzgebungslage stark eingeschränkt sind, sind wesentlich ausführlicher und systematischer als die bestehenden Regelungen.[…
Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche
Erlass des Staatsrats(Nr. 631)Die „Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche“ ist am 26.12.2012 auf der 228. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Staatsrats verabschiedet worden, wird hiermit bekannt gemacht und vom 15.3.2013 an durchgeführt.Ministerpräsident WEN Jiabao21.1.2013 [...
Der Entwurf für ein „Gesetz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“
I. Einleitung Das Recht betreffend ausländische Investitionen in die Volksrepublik China (VR China) steht vor einer umfassenden Reform: Die chinesische Regierung strebt an, die geltenden Regelungen, welche bisher über mehrere Gesetze und Bestimmungen verteilt sind, durch ein einheitliches, in einem Gesetzeswerk niedergelegtes System abzulösen. Das Vorhaben steht in einem größeren Zusammenhang, in dem die chinesische Regierung mittels verschiedener wirtschaftlicher Strukturreformen ein neues „Open Economic System” schaffen möchte. Wichtiger Baustein hierzu soll die weitere Öffnung der chinesischen Wirtschaft zum Ausland sein.Vorangetrieben hat dieses Reformprojekt nun das Handelsministerium, indem es im Januar dieses Jahres einen Konsultationsentwurf zum „Gesetz der Volksrepublik China für ausländische Investitionen“ (Entwurf) veröffentlichte .Dieser Beitrag stellt diese und weitere vom Entwurf vorgesehene Änderungen vor. Er beginnt mit Ausführungen zur Definition des ausländischen Investors als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von ausländischen und inländischen Investitionen (II.) sowie den Auswirkungen dieser Neuregelung auf die sogenannten „Variable Interest Entities“ (VIE) 200A(III.). Es folgt eine Beschreibung des künftigen Systems der Durchführungsverbote und Durchführungsbeschränkungen (IV.), sowie der staatlichen Sicherheitsprüfung (V.). Anschließend gibt der Beitrag einen Überblick zu den im Entwurf vorgesehenen Berichtspflichten für ausländische Investoren (VI.) sowie zu einigen Reaktionen auf den Entwurf aus der Konsultationsphase (VII.). Den Abschluss bildet ein Fazit, welches eine Einschätzung der zu erwartenden Änderungen in der Praxis bietet (VIII.).[...
Gesetzgebungsgesetz der Volksrepublik China
Gesetzgebungsgesetz der Volksrepublik China(Verabschiedet 1am 15.3.2000 auf der 3. Sitzung des 9. Nationalen Volkskongresses; revidiert auf Grund des „Beschlusses zur Revision des ‚Gesetzgebungsgesetzes der Volksrepublik China‘“ auf der 3. Sitzung des 12. Nationalen Volkskongresses am 15.3.2015) [...
Das neue deutsch-chinesische Doppelbesteuerungsabkommen – Eine Analyse relevanter Rechtsänderungen für deutsche Investoren in China
1. EinleitungDie wirtschaftliche Öffnung Chinas hat die Ordnung der Weltwirtschaft nachhaltig beeinflusst. Im Jahr 2014 war China der zweitgrößte Empfänger von Direktinvestitionen und einer der wichtigsten Handelspartner westlicher Industriestaaten. In Anbetracht der mittlerweile starken Verflechtung der europäisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen hat die chinesische Regierung im Anschluss an die Körperschaftsteuerreform im Jahr 2008 damit begonnen, die chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf eine neue Grundlage zu stellen.[...