Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR)
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Anleitungsansicht Nr. 1 des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der angemessenen Behandlung von Zivilsachen mit Bezug zur COVID-19-Epidemie nach dem Recht
Anleitungsansicht Nr. 1 des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der angemessenen Behandlung von Zivilsachen mit Bezug zur COVID-19-Epidemie nach dem Recht Mitteilung über Druck und Verteilung der „Anleitungsansicht Nr. 1 des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der angemessenen Behandlung von Zivilsachen mit Bezug zur COVID-19-Epidemie nach dem Recht
Adjudication of Investor-State Investment Disputes in the ‘One Belt, One Region’: Is the China-EU Bilateral Investment Treaty a Likely Model?
Mit der Aussicht auf eine intensivierte chinesisch-europäische Beziehung als Resultat des aktuell noch auszuhandelnden bilateralen Investitionsabkommens sowie der engeren Vernetzung durch das chinesische Megaprojekt der „Neuen Seidenstraße“ stehen dem globalen Investitionssystem aufregende Zeiten bevor. Vor dem Hintergrund der laufenden Reformierung des scharf kritisierten Investor-Staat-Schiedsverfahrens durch die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht könnte der künftige Investitionsvertrag zwischen China und der EU als Vorreitermodell für eine neue Generation bilateraler Investitionsabkommen dienen, der ferner den Weg ebnet für einen neuen modus operandi betreffend der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und einem Staat. Nach einer Analyse der Investitionsvertragspraxis Chinas und einer Skizzierung der diversen vorhandenen Streitbeilegungsmechanismen in der Region der Neuen Seidenstraße scheint es naheliegend, dass China – in seiner flexiblen Vertragsgestaltungspraxis – mit der EU übereinkommt in dem seitens der EU vorgeschlagenen, innovativen bilateralen Gerichtshof für Investitionsstreitigkeiten. Die Verfasserin hält als Kompromisslösung jedoch die Einführung einer ständigen Berufungsinstanz für deutlich praktikabler als die eines zweistufigen Investitionsgerichtssystems. Die erste Instanz der Streitbeilegung bliebe damit den durch die Parteien gewählten Institutionen überlassen. Demzufolge würde das vorgeschlagene Gerichtssystem zumindest mittelfristig nur eine weitere, ergänzende Option zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten entlang der Neuen Seidenstraße bieten.The prospect of an enhanced relationship between China and the European Union as resulting from, first, their future bilateral investment treaty and, second, the closer interconnection produced by China’s Belt and Road Initiative holds exhilarating possibilities for the global investment regime. Given that the United Nations Commission on Trade Law is currently working on reforming the harshly criticized instrument of investor-state dispute settlement, the foreseeable China–EU treaty might represent a model for a new generation of bilateral investment treaties, which also paves the way to a new fashion of settling investment disputes. Upon assessing China’s investment treaty practice and with a view to the various dispute settlement mechanisms in place, it seems likely that China, consistent with its flexible treaty-making manner, will find common ground with its European counterpart on the innovative establishment of a permanent bilateral investment court – as desired by the EU. The author, however, deems compromise on the implementation of a unified appellate mechanism, as opposed to a two-tiered standing court system, much more feasible, leaving the first instance of investor-state dispute settlement to the institutions chosen by the parties. Thus, the Investment Court System might just be a complementary dispute resolution option in the Belt and Road Region, at least in the medium term
Mitteilung des Obersten Volksgerichts zur Bekanntmachung der 15. Gruppe von anleitenden Fällen
An die Oberen Volksgerichte der Provinzen, Autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte, die Militärgerichte der Volksbefreiungsarmee und die Produktions- und Aufbaukorps-Zweiggerichte des Oberen Volksgerichts des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang:Nach Beratung und Entscheidung durch den Rechtsprechungsausschuss des Obersten Volksgerichts werden hiermit acht Fälle (Anleitende Fälle Nr. 70–77) wie etwa der Fall zur Herstellung und zum Absatz von giftigen [und] schädigenden Lebensmitteln der Beijing Sonnenlicht 100 Biotechnologieentwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung [und] XiWenyou als 15. Gruppe anleitender Fälle bekannt gemacht, um bei der Behandlung gleichartiger Fälle berücksichtigt zu werden
Gesetz der Volksrepublik China gegen den unlauteren Wettbewerb
Verabschiedet am 2.9.1993 auf der 3. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses; neugefasst am 4.11.2017 auf der 30. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses; revidiert gemäß der „Entscheidung über die Revision von acht Gesetzen wie das ,Baugesetz der Volksrepublik China‘“ der 10. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses am 23.4.201
Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Darlehensfällen unter Bürgern
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Darlehensfällen unter Bürgern“ sind am 23.6.2015 auf der 1.655. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht und vom 1.9.2015 an angewendet
Chinese proposals for enforcement legislation in respect of immovable property
Als ein Teil des zukünftigen Zwangsvollstreckungsgesetzes ist die Immobiliarvollstreckung ein besonders schwieriges und wichtiges Problem. Mit der Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere des Immobilienmarktes, haben sich immer neue Fragestellungen in der Rechtspraxis bei der Immobiliarvollstreckung ergeben. Die Regelungen zur Immobiliarvollstreckung in gegenwärtigen Entwürfen müssen inhaltlich überarbeitet werden, um der rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu entsprechen. Der Beitrag fokussiert sich auf die Regelungen zur Immobiliarvollstreckung in zwei repräsentativen Entwürfen des Zwangsvollstreckungsgesetzes, um einerseits die Unterschiede zwischen den Entwürfen und den bestehenden Bestimmungen in China und andererseits zu den entsprechenden deutschen Regelungen zu zeigen.As part of the future of enforcement legislation, execution against immovable property is a particularly difficult and important problem. With the development of the economy, and especially the booming of the real estate market, new problems have emerged as regards execution against immovable property. The enforcement regulations proposed in current draft legislation must be revised in terms of content so as to comply with legal and social developments. The paper focuses on regulations governing execution against real estate as have been suggested in two representative legislative drafts, thereby showing, first, the differences that exist between the drafts and existing regulations in China and, second, differences between the drafts and German regulations on executions levied against immovable property
Tagungsbericht zum Special Workshop „Political Pluralism in Greater China – 大中华的政治多元化“ am 12. Juli 2019 in Luzern im Rahmen des 29. IVR-Weltkongresses
The Role of Common Practices under the General Part of the Chinese Civil Code
Nach § 10 AT ZGB darf auf Gebräuche nur im Fall von Gesetzeslücken zurückgegriffen werden. Die Auslegung dieser auf den ersten Blick leicht zu fassenden Vorschrift wirft Probleme auf. Der Beitrag erarbeitet vergleichend einen Auslegungsvorschlag. Danach erfasst § 10 im Unterschied zu § 142 AT ZGB allein Gewohnheitsrecht, nicht aber faktische Bräuche und Sitten. Vorzugswürdig ist zudem eine Auslegung, nach der Gewohnheitsrecht als gleichrangige Rechtsquelle anerkannt wird, sich also auch in Widerspruch zum dispositiven Recht bilden kann – ob eine solche Auslegung aber mit dem Wortlaut von § 10 AT ZGB noch vereinbar ist, bleibt dem Urteil chinesischer Juristen überlassen.According to § 10 of the Chinese General Part of the Civil Code, a court may refer to common practices only where there are gaps in the law. Although on its face an easily grasped provision, its interpretation raises a number of problems. The present contribution formulates an interpretation from a comparative perspective. This viewpoint suggests that § 10 uses the term common practices in the meaning of customary law. Furthermore, it would be preferable to interpret § 10 such that customary law is of equal rank to statutory law, thereby allowing customary law to also trump non-mandatory statutory law