Austrian Law Journal (Universität Graz)
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    Warum sozialpsychologische Forschung für die Rechtswissenschaften von Interesse ist

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    Ziel des Artikels ist es, zu ergründen, welchen Beitrag die psychologische Forschung für die Rechtswissenschaften im Rahmen des Governance-Ansatzes leisten kann. Wir umreißen, mit welchen Fragestellungen sich die psychologische und insbesondere die sozialpsychologische Forschung beschäftigt, und verdeutlichen anhand eines Beispiels, warum die Erkenntnisse aus dieser Forschung für die Ziele der Rechtswissenschaften relevant sind. Zudem stellen wir das Experiment als eine zentrale Forschungsmethode der Psychologie vor und zeigen dessen Vorteile und Grenzen auf

    Governance, Behavioral Science und das Bild des Menschen im Verfassungsrecht

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    Konzeptive Überlegungen zur Inkorporierung von Behavioral-Science-Erkenntnissen in die Rechtswissenschaften am Beispiel einer Dogmatik staatlichen Informationshandelns Der Beitrag behandelt die Anschlussfähigkeit der Verfassungsrechtsdogmatik an Erkenntnisse der Governance-Forschung und Behavioral-Science. Es wird überlegt, welche grundlegenden Fragen sich für eine Integration „weicher“ Steuerungsformen wie „framing“ und „nudging“ in eine Verfassungsrechtsdogmatik stellen. Dabei dient das Bild des Menschen, wie es in der deutschen und in der österreichischen Verfassung vorausgesetzt wird, als Projektionsfläche. Daran ansetzend werden grundsätzliche Überlegungen an staatliches Kommunikationsverhalten angestellt. Richtigkeit, Sachlichkeit und angemessene Zurückhaltung sind zentrale Postulate.

    Empiricism and Private Law: Behavioral Research as Part of a Legal-Empirical Governance Analysis and a Form of New Legal Realism

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    The article deals with the role of empirical – in particular of behavioral – research for the law. The following questions will be answered: What is the position of behavioral legal research in the larger spectrum of legal and non-legal disciplines, like governance research, neo-classical economic analysis of law, legal sociology, and traditional legal doctrine? Does behavioral legal research merely employ empirical descriptive methods or does it contain specific normative theories? Which are the risks of empirical legal and behavioral research? Which are the relevant research questions in the area of private law as opposed to public law? It is argued that behavioral legal research should not be reduced to a mere economic analysis approach to law, but be rather placed in the broader concept of a “legal-empirical governance analysis” (LEGA)

    Verhaltensökonomische Steuerungsinstrumente und Verfassungsrecht – Einige Gedanken

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    Dieser Beitrag erörtert aus Sicht der österreichischen Rechtsdogmatik und in Form einer Problemskizze einige verfassungsrechtliche Fragen des Einsatzes verhaltensökonomisch inspirierter Regulierungsinstrumente. Zwar ist es so, dass die durch deren Einsatz aufgeworfenen Rechtsfragen keineswegs völlig neu sind, sie stellen sich aber angesichts der zunehmend höheren Zielgenauigkeit der Instrumente in neuem Licht. Dementsprechend behandelt der Beitrag zuerst Aspekte der Zuordnung des Einsatzes dieser Instrumente zur (schlichten) Hoheits‑ bzw Privatwirtschaftsverwaltung. Anschließend werden grundrechtliche Beschränkungen des Rückgriffs auf, aber auch grundrechtliche Verpflichtungen zum Einsatz verhaltensökonomisch inspirierter Regelungsinstrumente kurz erörtert. Schließlich wird auf Rechtsschutzfragen eingegangen

    Governance und der Verlust politischer Tugend

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    Nicht nur sind Institutionen auf entgegenkommende Tugenden angewiesen, sondern auch Tugenden auf entgegenkommende Institutionen. Tugenden können durch Institutionen erzeugt und gefestigt, aber genauso gut verdrängt werden. Zu den heute durch „postde- mokratische“ Governance scheinbar zunehmend verdrängten Tugenden gehört auch die Orientierung an für wahr oder vernünftig gehaltenen Konzeptionen sozialer Gerechtigkeit in der Politik. In diesem Papier soll das Problem näher erläutert und, am Ende, einige wei- tere Forschungsfragen formuliert werden

    Die Kehrseite von Governance: Der Wandel der Staatlichkeit und seine sozialen Kosten

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    Governance, verstanden als ein neues System der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Kooperation staatlicher Institutionen und privater Akteure, erlebt derzeit wachsende Verbreitung. Diese Entwicklung reflektiert einen tiefgreifenden Wandel des Staates, zeitigt jedoch erhebliche soziale Kosten: eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer öffentlicher Dienstleistungsunternehmen, zunehmende Arbeitslosigkeit und wachsende soziale Ungleichheiten. Der Autor vertritt die These, dass die bestehenden Formen von Governance weder effizient noch gerecht sind, weil ihre sozialen Kosten ihren Nutzen überwiegen

    Governance als Perspektivenerweiterung in der Rechtswissenschaft

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    oai:ojs.pkp.sfu.ca:article/3Rechtsnormen belassen bei ihrer Auslegung und Anwendung meist Raum für Wahlen zwischen Optionen. Die Governanceperspektive gilt dem Modus von Problemlösungen, insbesondere der Art der Koordination unterschiedlicher Interessen und Akteure. Wichtig sind insbesondere die für das Entscheiden maßgeblichen Kontexte. Eine auf die Lösung von Problemen im Rahmen des Rechts ausgerichtete Rechtswissenschaft muss sich verstärkt dem Prozess der Herstellung von Entscheidungen und den dabei zunehmend bedeutender werdenden außerjuridischen Faktoren widmen

    Privatrechtliche Regelsetzung, Governance und Verhaltensökonomik

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    Governance und Verhaltensökonomik können die Privatrechtswissenschaft vor allem insofern bereichern, als sie zu effektiver Regelsetzung, also zur Auswahl zielführender Regelungsinstrumente und zur Entwicklung sinnvoller Regelungsstrategien beitragen. Umgekehrt sind beide Instrumente methodisch ungleich weniger geeignet, selbst Schutzziele zu definieren und dadurch materielle Regelungsinhalte zu determinieren. Diese Aufgabe sollte einer anderen, vorgelagerten Ebene vorbehalten bleiben; Rechtspolitik und Regelsetzung sind zumindest analytisch voneinander zu trennen. Dass Governance und Verhaltensökonomik ungeachtet ihrer methodischen Eignung in der Rechtswirklichkeit instrumentalisiert werden, um versteckte Rechtspolitik zu betreiben, ist mithin nicht wünschenswert – aber (leider) auch nicht ausgeschlossen

    Judicial Governance in Private Law through the Application of Fundamental Rights

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    Through the acknowledgment and balancing of the conflicting fundamental rights at stake in a private litigation, the courts ‘govern’ societal relationships. This judicial governance complements and adjusts the governance of the concerned societal relationships that takes place at the legislative level. This paper discusses a number of societal governance policies pursued, consciously or inconsciously, by national courts while deciding on private relationships through the application of fundamental rights. Thereby it considers cases decided by courts in Germany, England, France, Italy, the Netherlands, Poland, Portugal, Sweden and Spain. One may observe six major policy trends underlying these decisions: (1) the fight against discrimination, (2) the protection of weaker parties in contract cases, (3) the increasing valorisation of non-economic interests in tort cases, (4) the protection of privacy from intrusions by media, (5) the protection of political rights in privately owned public spaces, and (6) environmental protection in property cases

    Nachhaltigkeit im Insolvenzverfahrensrecht

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    Der vorliegende Beitrag verknüpft Nachhaltigkeitsüberlegungen mit dem österreichischen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung 2010. Die Untersuchung zeigt auf, dass die Auswirkungen der Eröffnung von Insolvenzverfahren heute nicht nur die beteiligten Gläubiger erfassen, sondern tief in die Gesellschaft reichen. Im Besonderen geht der Verfasser der Frage nach, ob der Output der Verfahren, also die Abwicklungsergebnisse, nachhaltig sind.

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