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Menschenrechtsklagen gegen deutsche Unternehmen
Die Implementierung internationaler Menschenrechtsbindung von Wirtschaftsunternehmen stellt das Privatrecht vor bedeutende, bislang weitgehend unbewältigte Herausforderungen. Der Beitrag umreißt zunächst die zentrale Rolle, die dem Privatrecht bei der Menschenrechtsdurchsetzung zukommt. Darauf aufbauend stellt er die wesentlichen existierenden Durchsetzungsmechanismen vor und setzt sich für eine Kombination aus Deliktsorganisationshaftung und Deliktsdurchgriffshaftung ein. Flankierend befürwortet er für ein Bestimmungsrecht des Geschädigten, bei Menschenrechtsklagen am Sitz einer Obergesellschaft das Recht des Handlungsortes als anwendbares Deliktsrecht zu wählen
Chancen für die ‚City’ am Main – Das deutsche Unternehmensrecht könnte vom Brexit profitieren
Kinder auf Bestellung? Fortpflanzungstourismus – die Leihmutterschaft als Prüfstein für Ethik und Menschenwürde
Wenn Kinder heiraten – müssen; Die Verheiratung von Minderjährigen verletzt das Kindeswohl wie das sittliche Anstandsgefühl
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