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    Intensivierte Einbindung der Hausärzte in den Rehabilitationsprozess - Effekte auf die Nachsorge und berufliche Teilhabe im Anschluss an die Rehabilitation

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    Die vorliegende Arbeit ging der Frage nach, inwiefern sich eine intensivierte Einbindung des Hausarztes in die Nachbehandlung nach erfolgter medizinischer Rehabilitation, sowohl auf die Inanspruchnahme von Nachsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) als auch auf den Erwerbsstatus der Rehabilitanden im Folgejahr der Rehabilitation auswirkt. Datengrundlage waren Routinedaten der DRV BW. Die Studienpopulation umfasste alle Teilnehmer am Modellprojekt sowie zufällig ausgewählte Vergleichspersonen, die aufgrund einer somatischen bzw. psychosomatischen Erkrankung in den Jahren 2010 und 2011 an einem Heilverfahren für chronisch Kranke teilgenommen haben. Mittels deskriptiver Analysen erfolgte zunächst eine Beschreibung der Studienteilnehmer über alle Rehabilitanden hinweg sowie separat für die Projektteilnehmer und Vergleichspersonen. Gruppenunterschiede bei der Verteilung der Variablen wurden anhand des Chi²-Tests (kategoriale Variablen) bzw. mittels Wilcoxon-Rangsummentest (stetige Variablen) auf statistische Signifikanz geprüft. Im Weiteren wurden multiple Regressionsmodelle zur Bestimmung der Effekte des Modellprojekts auf die Inanspruchnahme von Nachsorgeleistungen der DRV BW sowie auf den Erwerbsstatus (durchschnittliches sozialversicherungspflichtiges Entgelt, Summe der Beschäftigungstage, Arbeitsunfähigkeitstage, 12-Monats-Durchschnitt des gewichteten Sozialversicherungsbeitrags, Beitragsart) im Folgejahr der Rehabilitationsmaßnahme berechnet. Dabei wurden für die jeweiligen Zielgrößen prognostisch relevante, zwischen den Gruppen ungleich verteilte Variablen sowie die jeweilige berufliche Ausgangslage in die Modellberechnung aufgenommen. Außerdem erfolgten multivariate Analysen für Subgruppen mit einer unterschiedlichen beruflichen Ausgangslage. Signifikante Unterschiede zwischen den Teilnehmern am Modellprojekt und den Rehabilitanden der Vergleichsgruppe bestanden sowohl bei soziodemografischen Eigenschaften (Alter, Staatsbürgerschaft, Berufsgruppe, Erwerbsstatus und- umfang) als auch bei Merkmalen des Zugangs (Leistung nach Aufforderung durch die Krankenkasse, Leistung aus dem Rentenverfahren) sowie der Durchführung der Rehabilitation (Diagnose, Anzahl weiterer Diagnosen, Art der Durchführung, Art der Leistung). Im Hinblick auf den Gesundheitszustand bei Rehabilitationsende erzielten die Projektteilnehmer nach Einschätzung der Rehabilitationsmediziner bessere Ergebnisse als die Vergleichspersonen. Rehabilitanden der Vergleichsgruppe nahmen häufiger eine Nachsorgeleistung der DRV BW in Anspruch, was anhand der multivariaten Analysen jedoch nicht bestätigt werden konnte. Bei Betrachtung der erwerbsbezogenen Zielgrößen im Zeitraum von zwei und einem Jahr vor Rehabilitation sowie ein Jahr nach Rehabilitation ergab sich folgendes Bild: Projektteilnehmer wiesen zu allen Zeitpunkten ein signifikant höheres Einkommen, mehr Beschäftigungstage, weniger Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitstage sowie einen höheren mittleren gewichteten Sozialversicherungsbeitrag auf als Vergleichspersonen. Der Anteil Beschäftigter war im gesamten Beobachtungszeitraum unter den Teilnehmern am Modellprojekt höher als unter den Rehabilitanden der Vergleichsgruppe. Im Zuge der multivariaten Analysen ergaben sich signifikante positive Effekte des Modellprojekts auf das Entgelt, die Beschäftigungstage sowie den gewichteten Sozialversicherungsbeitrag im Folgejahr der Rehabilitation. Diese Effekte bestätigten sich anhand der Subgruppenanalysen. Für Rehabilitanden ohne Einkommen, ohne Beschäftigungstage bzw. ohne Sozialversicherungsbeiträge im Vorjahr der Rehabilitation konnten aufgrund geringer Fallzahlen in diesen Gruppen keine Regressionsmodelle berechnet werden. Der Vergleich des Erwerbsstaus im Folgejahr der Rehabilitation anhand deskriptiver Methoden liefert jedoch Hinweise darauf, dass hier die Projektteilenehmer gegenüber den Vergleichspersonen eine ungünstigere Erwerbsprognose aufwiesen. Die Studienergebnisse deuten darauf hin, dass ein Rehabilitationsbedarf bei den Projektteilnehmern zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt wurde, was sowohl den Gesundheitszustand bei Rehabilitationsende als auch die Erwerbsprognose im Folgejahr der Rehabilitation günstig beeinflusste. Das Modellprojekt hat insofern zu einer Sensibilisierung der Hausärzte für einen möglichen Rehabilitationsbedarf beigetragen. Die Einbindung dieser in den Rehabilitationsprozess ist damit von besonderem Interesse für eine frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsleistungen sowie für die Sicherung der Ergebnisse und sollte daher weiter vorangetrieben werden

    Gesundheitsökonomische Bewertung des Nutzens der medizinischen Rehabilitation unter Berücksichtigung von zukünftigen demografischen Entwicklungen

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    Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, ob bei chronischen Rückenschmerzen eine medizinische Rehabilitation effektiver hinsichtlich der Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) ist als eine Therapie ohne Rehabilitation. Aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen im Gesundheitswesen wurde des Weiteren der Frage nachgegangen, welches der beiden Verfahren zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis führt. Für die Beantwortung dieser Frage wurde eine Kohortenstudie auf Basis von Routinedaten der AOK Baden-Württemberg sowie der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und DRV Baden-Württemberg durchgeführt. Für die Analysen wurden zunächst Rehabilitanden der DRV Baden-Württemberg und DRV Bund eingeschlossen, die auf Grund einer M51 (sonstige Bandscheibenschäden), M53 (sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens, anderenorts nicht klassifiziert) oder M54 (Rückenschmerzen) eine medizinische Rehabilitation erhalten haben. Für die Generierung der Vergleichsgruppe wurden mittels eines Vorhersagemodells Versicherte der AOK Baden-Württemberg identifiziert, die mit der Rehabilitandengruppe weitestgehend vergleichbar sind, jedoch keine Rehabilitation erhalten haben (Under-User). Jedoch hätten diese Versicherten eine hohe Wahrscheinlichkeit gehabt, eine Rehabilitation zu erhalten, wenn ein Rehabilitationsantrag gestellt worden wäre. Final konnten N = 2.433 Rehabilitanden und N = 2.433 Nicht-Rehabilitanden für die Analysen eingeschlossen werden. In diesen beiden Gruppen wurde die Veränderung der Zielgröße „AU-Tage“ vom Reha-Jahr zum ersten und zweiten Jahr nach der Rehabilitation sowohl für die Gesamtstichprobe als auch in den Subgruppen Alter, Geschlecht und Berufsgruppe untersucht. Des Weiteren wurden eine Kosten-Effektivitäts-Analyse sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen, dass sowohl in der Gesamtstichprobe als auch in den einzelnen Subgruppen die Rehabilitationsmaßnahme hinsichtlich der Reduzierung der AU-Tage einer Therapie ohne Rehabilitation überlegen ist. Die Anzahl der AU-Tage reduzierte sich in der Gruppe der Rehabilitanden um 39 Tage innerhalb von zwei Jahren nach der Rehabilitation. Dies ist eine um acht Tage höhere Reduzierung gegenüber der Vergleichsgruppe. Des Weiteren konnte das bessere Kosten-Effektivitäts- und Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Rehabilitation bestimmt werden. Der Effekt der Rehabilitation ist aus volkswirtschaftlicher Sicht durch die Reduzierung der indirekten Kosten in Höhe von 11.115 € pro Person berechnet. Der volkswirtschaftliche Nutzen liegt vermutlich sogar noch deutlich höher. In dieser Arbeit wurde ausschließliche die Veränderung der AU-Tage als Zielgröße herangezogen. Würde man auch die Anzahl der vermiedenen Früh- bzw. Erwerbsminderungsrenten betrachten, würde der monetäre Wert des Nutzens einer Rehabilitationsmaßnahme erheblich größer sein. Zusätzlich zeigen die Ergebnisse, dass Rehabilitationsmaßnahmen auch bezüglich des wirtschaftlichen Einsatzes der zunehmend knapper werdenden Ressourcen als wertvoll angesehen werden können. Gleichzeitig profitieren auch die Sozialversicherungsträger durch den Effekt der Rehabilitation: die Kosten der medizinischen Versorgung, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) getragen werden, sinken im ersten und zweiten Folgejahr in beiden Gruppen. Über den gesamten Analysezeitraum liegen die Kosten in der Gruppe der Rehabilitanden unter denen der Vergleichsgruppe. Die reduzierten AU-Tage weisen auch auf eine mögliche Verringerung von Erwerbsminderungsrenten hin. Hierdurch können erstens Zahlungen von Frühberentungen vermieden oder zumindest hinausgezögert werden. Zweitens zahlen damit die Versicherten länger in die Sozialversicherungskassen ein, aus denen die Krankheitskosten finanziert und zukünftige Kosten für medizinische Leistungen und Rentenansprüche gezahlt werden sollen. Die Darstellung der Ergebnisse dieser Arbeit zeigt deutlich, dass der Nutzen einer Leistung nicht immer nur dort zu finden ist, wo auch die Kosten für diese anfallen. Grundlegend stellt sich jedoch die Frage, inwieweit medizinische Rehabilitationsleistungen ausreichend sind, um den Auswirkungen des demografischen Wandels, auf die Gesellschaft im Allgemeinen und auf den Arbeitsmarkt im Speziellen, entgegenwirken zu können. Denn gerade die Gesundheitskosten für chronische Rückenschmerzen stellen eine der größten finanziellen Belastungen für das Gesundheitswesen dar. Aus diesem Grund sollte über die Etablierung einer dritten Maxime „Prävention vor Reha“ nachgedacht werden, um schon frühzeitig der Entstehung von Rückenschmerzen entgegenwirken zu können und darüber hinaus das Risiko für eine Chronifizierung und Multimorbidität zu reduzieren

    Rehabilitation bei chronischen Rückenschmerzen im Spiegel von Routinedaten

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    Ziel der Arbeit war es, anhand typischer Behandlungsverläufe von Rehabilitanden mit chronischen Rückenschmerzen, mögliche Unterinanspruchnehmer von Rehabilitation zu identifizieren und die Konsequenzen der Unterinanspruchnahme auf den Erwerbsstatus und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu untersuchen. Mit Hilfe eine Sequenzmusteranalyse und eines Hidden Markov Modells wurden die Behandlungsverläufe von Rehabilitanden und Versicherten mit abgelehnten Rehabilitationsanträgen analysiert. Dabei zeigte sich, dass sich die Behandlungsverläufe der beiden Gruppen hinsichtlich der Abfolge von Behandlungen stark ähnelten, jedoch bei Rehabilitanden die Dichte der Arztbesuche in den Quartalen vor der Rehabilitation anstieg. Daraus ergaben sich die Kriterien für potentiellen Rehabilitationsbedarf: Ein potentieller Rehabilitationsbedarf liegt vor, falls ein Versicherter in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen mindestens acht Mal behandelt wurde, mindestens 20 Tage arbeitsunfähig war und mindestens ein Medikament verordnet wurde. Die Kriterien zeigen, dass Personen mit potentiellem Rehabilitationsbedarf intensiv im ambulanten Bereich behandelt wurden und sehr wahrscheinlich starke Beeinträchtigungen in ihrer beruflichen Funktionsfähigkeit haben. Anhand der Kriterien konnten 769 Unterinanspruchnehmer identifiziert werden. Die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen wurde mittels logistischer Regression untersucht. Merkmale, die die Inanspruchnahme signifikant beeinflussten waren soziodemografische Faktoren (Alter, Staatsangehörigkeit, Erwerbsstatus, Berufsgruppe), komorbide Erkrankungen, die Dauer der Erkrankung sowie Behandlungsmerkmalen (Arbeitsunfähigkeitsdauer, Anzahl an Behandlungen beim Hausarzt und Psychologen/Psychiater). Zur Untersuchung der Effekte der Rehabilitation wurden verschiedene Faktoren, unter Berücksichtigung von soziodemografischen Merkmalen der Versicherten sowie gesundheitsbezogene Größen und Behandlungsmerkmale, zwischen Rehabilitanden und Unterinanspruchnehmer verglichen. Rehabilitanden hatten ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit. Unterinanspruchnehmer bezogen hingegen häufiger Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeitsdauer von Rehabilitanden war im Vorfeld der Rehabilitation etwas höher, reduzierte sich jedoch im weiteren Verlauf stärker als bei den Unterinanspruchnehmern. Es ergaben sich keine signifikanten Unterschiede im Frühberentungsrisiko zwischen den beiden Gruppen. Unterinanspruchnehmer wurden in den Quartalen nach der Rehabilitation signifikant häufiger behandelt und hatten etwas höhere Kosten für Medikamente. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden signifikant häufiger von Rehabilitanden in Anspruch genommen. Die Inzidenzrate psychischer Erkrankungen war bei Unterinanspruchnehmern in den Folgejahren des Rehabilitationsbedarfs höher als bei Rehabilitanden. Die längere Erkrankungsdauer der Rehabilitanden könnte eine Ursache für das höhere Arbeitslosigkeitsrisiko im ersten und im zweiten Folgejahr der Rehabilitation sein. Da bei den Unterinanspruchnehmern angenommen wird, dass sie in einem früheren Erkrankungsstadium sind, könnte dadurch ein höheres Risiko für Krankengeldbezug begründet sein. Der Anteil der Versicherten, die entweder Krankengeld oder Arbeitslosengeld in den beiden Jahren bezogen war in beiden Gruppen gering. Für den Großteil der Rehabilitanden tritt in Folge der Rehabilitation eher eine Besserung ihrer gesundheitlichen Situation ein, da sowohl die Arbeitsunfähigkeitsdauer als auch die Behandlungshäufigkeit gesenkt wurde. Wahrscheinlich wird bei Unterinanspruchnehmern die fehlende Rehabilitation durch mehr Behandlungen im niedergelassenen Bereich und der Verordnung von Medikamenten kompensiert. Zudem werden während der Rehabilitation gesundheitliche Einschränkungen im Bezug auf den Arbeitsplatz intensiver betrachtet, wodurch es möglich ist den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besser zu erkennen und so entsprechende Maßnahmen direkt eingeleitet werden. Durch den ganzheitlichen Ansatz in der medizinischen Rehabilitation und die intensivere Auseinandersetzung mit der Erkrankung, wird psychischen Problemen vorgebeugt und so das Risiko von affektiven Störungen sowie an neurotischer, Belastungs- und an somatoformen Störungen zu erkranken bei Rehabilitanden gesenkt. Trotz später Einleitung der Rehabilitationsmaßnahme konnten die Rehabilitanden überwiegend positive Effekte erzielen. Das Potential der Rehabilitation bei chronischen Rückenschmerzen könnte eventuell noch besser ausgenutzt werden, falls die Maßnahmen in einem früheren Erkrankungsstadium eingeleitet würden. Durch die Anwendung der Kriterien für potentiellen Rehabilitationsbedarf in der täglichen Routine der Krankenkassen, könnten auffällige Versicherte früher identifiziert und gezielt über Rehabilitation informiert werden, wodurch diese frühzeitig einen Antra

    Aktive versus passive Therapie mit einer Bewegungsschiene in der Phase der postoperativen Rehabilitation nach Knietotalendoprothese - eine randomisierte kontrollierte Studie

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    ZIELSTELLUNG Nach Implantation einer Knietotalendoprothese (Knie-TEP) sind passive Bewegungsschienen (CPM) mittlerweile fester Bestandteil für die postoperative Mobilisation. Die Effektivität der CPM ist trotz ihrer routinemäßigen Anwendung nach Knie-TEP nur bedingt nachgewiesen (Harvey et al. 2014). Mittels CPM kann zunächst die Beweglichkeit des Gelenks verbessert werden. Ein Training der funktionsrelevanten Muskulatur findet jedoch kaum statt. Da dies jedoch von erheblicher Bedeutung für die Wiederherstellung der Funktionalität ist, wurde die Schiene weiter entwickelt. So sind seit einigen Jahren nun auch aktive Bewegungsschienen (CAM) auf dem Markt. Der CAM wird durch die Anbahnung und Aktivierung der Muskulatur ein zusätzlicher positiver Effekt auf die Funktionsfähigkeit zugesprochen. Die Studienlage für die Bestätigung dieses Effektes ist aber noch sehr gering (Schemm et al. 2016). Vor diesem Hintergrund wurde ein Forschungsprojekt zur Prüfung einer Überlegenheit der CAM gegenüber der CPM durchgeführt. METHODEN In einem prospektiv randomisiert kontrollierten Studiendesign wurden 51 Patienten, welchen eine Knie-TEP implantiert wurde und die weitere Voraussetzungen (z.B. gute Deutschkenntnisse) für diese Untersuchung erfüllten, zwei Interventionsgruppen (CAM= 25, CPM= 26) zugewiesen. Das methodische Vorgehen basiert auf zwei Literaturreviews sowie einer Fragebogenerhebung zu den Einstellungsparametern der CPM, die im Vorfeld durchgeführt wurden. Die Intervention erstreckte sich vom zweiten postoperativen Tag (Akutbereich) bis zum Ende der stationären Rehabilitation (Rehabilitationsbereich). Die Anlage der CAM bzw. CPM fand im Akutbereich (Sana Kliniken Biberach und Laupheim) zweimal täglich und im Rehabilitationsbereich (Federseeklinik Bad Buchau) einmal täglich für 30 Minuten statt. Im Akutbereich wurde der Widerstand, gegen den bei der aktiven Therapie bewegt wurde, auf 2kg festgelegt. In der Rehabilitationsphase sollte dieser progredient gesteigert werden. Studienrelevante Parameter wurden präoperativ (T0), bei Aufnahme (T1) und Entlassung aus der Rehabilitationsklinik (T2) sowie drei Monate nach der Rehabilitation(T3) erhoben. Für die Feststellung einer mittelfristigen Überlegenheit (bei Ende der Rehabilitation) wurden Schmerz, Beinumfang, Temperatur, Bewegungsumfang, Palpations- und Inspektionsbefund, Kraft und Beweglichkeit erfasst. Für eine langfristige Überlegenheit (drei Monate nach Rehabilitation) wurde die somatische und psychische Gesundheit anhand des WOMAC- und IRES-Fragebogens erhoben. Die statistische Auswertung erfolgte mittels deskriptiverAnalysen. Ferner erfolgten univariate Vergleiche der Interventionsgruppen (CAM vs. CPM). Unterschiede wurden mittels Chi²-Test bzw. Wilcoxon-Rangsummen-Test auf statistische Signifikanz geprüft. ERGEBNISSE Die Gruppen „CAM“ und „CPM“ unterschieden sich nicht signifikant bei den Merkmalen Geschlecht, Body-Maß-Index, Alter und Begleiterkrankungen. Die Anlage der Bewegungsschiene fand durchschnittlich an 17 Tagen (CAM) bzw. 18 Tagen (CPM) statt und die Widerstandssteigerung erfolgte während der Rehabilitation bei 44% der CAM-Patienten. Eine mittelfristige Überlegenheit der CAM gegenüber der CPM zeigte sich bei den Outcomes Beinumfang und Schwellung. So reduzierte sich von der Aufnahme bis zur Entlassung aus der Rehabilitation bei Patienten der CAM-Gruppe der Beinumfang um 3,0 cm und bei Patienten der CPM-Gruppe lediglich um 1,8 cm (p< 0,0001). Demgemäß ergaben sich in der CAM-Gruppe bei Entlassung aus der Rehabilitationsklinik signifikant bessere Werte bei der Schwellung als in der CPM Gruppe (CAM= 16 vs. CPM= 23; p= 0,05). Für die weiteren mittelfristigen Outcomes Kraft, Beweglichkeit, Bewegungsumfang, Temperatur und Schmerz konnte keine Überlegenheit der CAM nachgewiesen werden. Die somatische und psychische Gesundheit drei Monate nach der Rehabilitation unterschied sich nicht signifikant zwischen den beiden Interventionsgruppen, d.h. es konnte keine langfristige Überlegenheit der CAM gegenüber der CPM nachgewiesen werden. FAZIT Diskussion Die hinsichtlich Beinumfang und Schwellung festgestellte fehlende Überlegenheit der CAM gegenüber der CPM zeigte sich auch in vergleichbaren Studien (Mau-Moeller et al. 2014, Scheidhauer et al. 2003). In dieser Studie war eine Überlegenheit bzgl. weiterer Parameter gegebenenfalls deshalb nicht nachweisbar, da in der CAM-Gruppe während der Rehabilitation oft keine Widerstandssteigerung erfolgte. Somit wurde kein adäquater Trainingsreiz für Anpassungen der funktionsrelevanten Muskulatur gesetzt und es konnte keine Verbesserung der Funktionsfähigkeit z.B. hinsichtlich Bewegungsumfang und Kraft erzielt werden. Die signifikante Reduktion der Schwellung deutet darauf hin, dass durch den Einsatz der CAM lediglich eine Aktivierung der Muskel-Gelenkpumpe erreicht werden konnte. Schlussfolgerung Nach aktuellem Forschungsstand gibt es keine Hinweise darauf, dass die CAM in der postoperativen Rehabilitationsphase nach Knie-TEP der CPM überlegen ist. Allerdings ist aufgrund methodischer Limitationen der bisherigen Studien weitere Forschung notwendig. Hierbei sollte nicht nur eine höhere Fallzahl angestrebt werden, sondern auch die optimale Einstellung der CAM betrachtet werden, um einen individuell optimalen Trainingsreiz zu setzen. Zeigt sich in weiteren Studien eine Gleichwertigkeit von CAM und CPM, wäre die Akzeptanz seitens der Patienten zu untersuchen, d.h. ob ggf. bei der CAM eine höhere Zufriedenheit bzw. Motivation durch die zusätzliche aktive Trainingsfunktion vorliegt

    Wirksamkeit und Effizienz der Integrierten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unter Realweltbedingungen bei besonderer Berücksichtigung der Verbesserung von Empowerment und Lebensqualität – die IVPOWER-Studie –

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    Hintergrund: Ziel der Untersuchung war die Analyse der Wirksamkeit und der Kostenwirksamkeit von Angeboten zur integrierten psychiatrischen Versorgung (IV) nach dem Modell des NetzWerks psychische Gesundheit (NWpG) im Vergleich zur Standardversorgung (TAU) in verschiedenen Regionen Deutschlands. Methoden: Es wurde eine prospektive, kontrollierte Längsschnittstudie mit vier Messzeitpunkten im Abstand von sechs Monaten durchgeführt. In fünf Studienregionen wurden 511 Teilnehmer (TAU = 251, IV = 260) sowie 188 Angehörige (TAU = 82, IV = 106) in die Studie eingeschlossen. Das primäre Zielkriterium war die Verbesserung von Empowerment (EPAS); sekundäre Zielkriterien waren die subjektive Lebensqualität (WHOQoL-bref), die klinische und funktionelle Beeinträchtigung (HoNOS), der Versorgungsbedarf (CAN), die Behandlungszufriedenheit (ZUF-8) und die Krankheitskosten (CSSRI). Für die Angehörigen wurden die Belastung durch die psychische Erkrankung (IEQ), die subjektive Lebensqualität (WHOQoL-bref) sowie die Behandlungszufriedenheit (ZUF-8) erfasst. Die Analyse erfolgte mittels gemischter Regressionsmodelle mit Propensity Score-Adjustierung zur Kontrolle des Selektions-Bias. Die Kostenwirksamkeit wurde mit Nettonutzenmodellen untersucht. Weitere Sensitivitätsanalysen und Zusatzanalysen wurden mit dem Ziel durchgeführt, mögliche Erklärungsansätze für die Ergebnisse zu finden und zu stützen. Ergebnisse: Von den 511 in die Studie eingeschlossenen Teilnehmern haben 428 (84 %) die Studie abgeschlossen. Zusätzlich konnten 188 Angehörige in die Studie eingeschlossen werden, von denen 121 (64 %) die Studie abgeschlossen haben. Die Ergebnisse der gemischten Regressionsmodelle für den primären Ergebnisparameter zeigen keine Unterschiede zwischen der IV Gruppe und der TAU Gruppe im Hinblick auf die Verbesserung des Empowerment-Gesamtwertes über einen Zeitraum von 18 Monaten. Es wurden außerdem keine Gruppenunterschiede für die Verbesserung der klinischen und funktionellen Beeinträchtigung, der Lebensqualität, dem Versorgungsbedarf und den Krankheitskosten nachgewiesen. Einen signifikanten Unterschied zugunsten der IV gibt es für die Verbesserung der EPAS-Dimension Behandlungspartizipation. Für die sekundären Ergebnisparameter zeigt sich ein weiterer signifikanter Unterschied zugunsten der IV für die Verbesserung der Behandlungszufriedenheit. Diskussion: Die Ergebnisse dieser hochwertigen Untersuchung beweisen nicht, dass eine IV nach dem NWpG-Modell zu einer generellen Verbesserung der primären und sekundären Zielparameter dieser Studie führt. Demgegenüber trägt die IV zu einer Verbesserung der von den Patienten wahrgenommenen Behandlungspartizipation und der Behandlungszufriedenheit bei Patienten und Angehörigen bei. Die gefundenen Effekte deuten darauf hin, dass zentrale Parameter der subjektiven Wahrnehmung und Bewertung der Behandlung durch die Patienten und die Angehörigen durch die IV nach dem NWpG-Modell positiv beeinflusst werden, dass es bei der aktuellen Implementierung des NWpG-Modells jedoch an einer klaren Zielgruppenorientierung fehlt. Schlussfolgerungen: Die Zielgruppenorientierung der NWpG-Programme sollte überprüft werden. Entsprechend sollte entweder der Rekrutierungsalgorithmus revidiert werden oder die Bedarfsorientierung durch einen „Stepped Care“-Ansatz von multiprofessionellen Spezialteams sichergestellt werden.Background: Aim of the study was the investigation of the effectiveness and cost-effectiveness of an integrated psychiatric care program (IV) based on the network for mental health approach (NWpG) in comparison to standard psychiatric care (TAU) across German regions. Methods: In a prospective controlled observational trial with four points of measurement over 18 months 511 patients (TAU = 250, IV = 260) with mental disorders and 188 relatives (TAU = 82, IV = 106) were included in five German regions. As primary outcome the improvement of overall empowerment (EPAS) was chosen. Secondary outcomes were subjective quality of life (WHOQoL-bref), clinical and functional impairment (HoNOS), needs for care (CAN), service satisfaction (ZUF-8) and total costs of mental illness (CSSRI). Outcomes for relatives were burden of care (IEQ), subjective quality of life (WHOQoL-bref) and service satisfaction (ZUF-8). Data were analysed by means of mixed-effects regression models including propensity scores for the control of the selection bias. Cost-effectiveness was analysed by means of net-monetary-benefit regression models. Further sensitivity analyses and additional analyses were performed in order to find and to support possible explanations of results. Results: Out of the 511 included participants, 428 (84 %) completed the study. In addition, 188 relatives were included and 121 (64 %) of those completed the study. Results of the mixed-effects models indicate no differences in the improvement of the global empowerment score between the study groups. Also, no differences in the improvement of clinical and functional impairment, quality of life, service needs or service costs were found. Significant effects of the IV treatment in patients were found with respect to an improvement of the empowerment dimension treatment participation and of service satisfaction. Among the relatives, a significant improvement of service satisfaction was found in the IV group. Discussion: As shown by the high quality study results, IV treatment based on the NWpG-approach does not generally improve the chosen primary and secondary outcomes. However, IV treatment improves patients’ perception of treatment participation and patients’ and relatives’ satisfaction with psychiatric services. The effects that were identified suggest that integrated psychiatric care based on the NWpG-model may improve the perception of psychiatric treatment and the treatment satisfaction, but also that the actual implemented program is lacking a clear target group orientation. Conclusions: The target group orientation of the NWpG program should be checked. Thereafter, the selection process should be overthought or the need orientation should be guaranteed by a stepped care approach provided by specialized multiprofessional teams

    Biometrische Aspekte der Fallzahlplanung für Tierversuche in der medizinischen Grundlagenforschung : eine empirische Untersuchung

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    Als Basis für die Verankerung der biometrischen Fallzahlplanung in der Planung und Durchführung von Tierversuchen in der medizinischen Grundlagenforschung dient das 3R-Prinzip nach Russell und Burch von 1959. Es fordert die folgenden drei Dinge: Replacement - die Ersetzung von Tieren wann immer möglich, Reduction - die Reduktion der Fallzahl und Refinement - die Verfeinerung der Untersuchungs- und Versuchsmethoden. Berücksichtigung fanden 112 Gutachten des Instituts für Epidemiologie und Medizinische Biometrie der Universität Ulm aus den Jahren 2010-2014. All diesen Gutachten liegt eine statistische Fallzahlberechnung auf Grundlage der drei Parameter Signifikanzniveau α, Power 1-β und Hypothesenpaar zugrunde. Diese drei Variablen wurden im Rahmen der Neuberechnungen verändert. Prinzipiell betrachtet ist das Optimum der Fallzahl als Kompromiss zwischen einer minimal ausreichenden und einer mindestens erforderlichen Fallzahl zu verstehen. Die derzeit gültigen Konventionen der European Medicines Agency von 1998 verlangen ein Signifikanzniveau von 5%, eine Power von 80% und eine Testung zum zweiseitigen Hypothesenpaar. Um ein mögliches Einsparungspotenzial im Rahmen der Tierversuche in der medizinischen Grundlagenforschung aufzuzeigen, wurden verschiedene Neuberechnungen durchgeführt. Diese konnten zeigen, dass eine Anhebung des Signifikanzniveaus auf 10%, sowie eine Veränderung des Versuchsdesigns hin zum einseitigen Hypothesenpaar zu einer Reduktion der Fallzahl um 13,9% führt und eine Liberalisierung der Power auf 70% eine Reduktion um 11,3% bewirkt. Die Veränderung des Versuchsdesigns hin zum einseitigen Hypothesenpaar soll als möglicher Kompromiss zwischen der bestmöglichen Erfüllung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine), der Bedingung der Verwendung der minimal möglichen und der mindestens erforderlichen Fallzahl und den derzeitig geltenden Konventionen mit Annahme eines 5%-igen Signifikanzniveaus und einer 80%-igen Power vorgeschlagen werden. Durch diese Maßnahme ist ein nicht unerhebliches Einsparungspotenzial realisierbar bei gleichzeitiger Beibehaltung der derzeit standardmäßig geltenden Werte für das Signifikanzniveau und Power
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