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zur Diskussion um eine gesetzliche Regelung der "Sterbehilfe"
Softcover, 92 S.: 11,00 €Softcover, 17x24Die rechtlichen Grundsätze für die »Sterbehilfe« sind seit langem in Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung umstritten. Ende 2004 haben das Bundesjustizministerium und die Enquete-Kommission »Ethik und Recht der modernen Medizin« des Bundestags Gesetzentwürfe vorgelegt, die sich in zentralen Fragen erheblich unterscheiden. Erfolgreich wird ein Gesetz nur sein, wenn man sich zuvor Klarheit verschafft, worum es bei der »Sterbehilfe« geht und wie die geltende Rechtslage ist. Volker Lipp untersucht deshalb eingehend das geltende Recht der »Sterbehilfe« und setzt sich auf dieser Grundlage mit den aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen detailliert auseinander
Beihilfe zum Suizid - keine ärztliche Aufgabe
Im Zusammenhang mit dem Berufsrecht geht es beim ärztlich assistierten Suizid weniger um grundsätzliche moralische als vielmehr um praktische Probleme
Beihilfe zum Suizid : keine ärztliche Aufgabe
Im Zusammenhang mit dem Berufsrecht geht es beim ärztlich assistierten Suizid weniger um grundsätzliche moralische als vielmehr um praktische Probleme
Deutsch-Ungarisches Kolloquium Budapest 2007
Die Europäisierung des Rechts in der Europäischen Union führt zu tiefgreifenden Veränderungen in den Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten. Besondere Schwierigkeiten wirft sie für die Staaten Mittel- und Osteuropas auf, die der Europäischen Union erst seit kurzem beigetreten sind. Der vorliegende Band behandelt die Auswirkungen der Europäisierung auf die deutsche und die ungarische Rechtsordnung aus rechtshistorischer, zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Perspektive und lässt sie dadurch in ihrer Vielfalt plastisch hervortreten. Die Schwerpunkte der insgesamt 18 Beiträge liegen im Bereich der Rechtsgeschichte, des allgemeinen Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts, des geistigen Eigentums, des Zivil- sowie des Verwaltungsprozessrechts, und erörtern auch die Problematik der Diskriminierungsverbote und schließlich die Souveränitätskonzeption. Der Band versammelt die Vorträge des Deutsch-Ungarischen Kolloquiums der Juristischen Fakultäten der Universität Göttingen und der Eötvös Loránd Universität Budapest über die Europäisierung des Rechts, das im Oktober 2007 in Budapest stattfand. Dieses gemeinsame Kolloquium ist die jüngste Frucht der langjährigen Kooperation der beiden Fakultäten in Forschung und Lehre.The series is published by the Law Faculty of the Georg-August-University, making events at the Faculty of an interested public
Orientierungshilfen in der Corona-Krise – Die Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats und die Klinisch-ethischen Empfehlungen von sieben Fachgesellschaften aus der Medizin
Islamische Religionsgemeinschaften und islamischer Religionsunterricht: Probleme und Perspektiven
Sollen Kinder muslimischen Glaubens in der öffentlichen Schule Unterricht in ihrer Religion erhalten ebenso wie evangelische, katholische, orthodoxe und jüdische Schüler? Und welche rechtlichen und pädagogischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit islamischer Religionsunterricht als an den Schulen eingeführt werden kann? Über diese Fragen wird seit nunmehr über 20 Jahren intensiv in Wissenschaft und Politik diskutiert. Denn der Religionsunterricht dient den Religionsgemeinschaften zur Vermittlung ihrer Glaubenssätze. Diese kann der in religiösen Dingen neutrale Staat aber nicht selber festsetzen. Er ist daher auf die Kooperation mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Mit dem Workshop »Islamische Religionsgemeinschaften und islamischer Religionsunterricht: Probleme und Perspektiven«, der am 2. Juni 2005 an der Georg-August-Universität wurden die geschilderten Fragen aufgegriffen. Der spezifische Ansatz lag hierbei in der auf Interdisziplinarität angelegten Konzeption der Tagung. Rechts- und Islamwissenschaftler diskutierten gemeinsam mit Praktikern aus der Kultusverwaltung und Pädagogen, Vertretern der Richterschaft und Repräsentanten von muslimischen Verbänden sowie der Kirchen Fragen und Probleme des islamischen Religionsunterrichts
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