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    Software doping analysis for human oversight

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    This article introduces a framework that is meant to assist in mitigating societal risks that software can pose. Concretely, this encompasses facets of software doping as well as unfairness and discrimination in high-risk decision-making systems. The term software doping refers to software that contains surreptitiously added functionality that is against the interest of the user. A prominent example of software doping are the tampered emission cleaning systems that were found in millions of cars around the world when the diesel emissions scandal surfaced. The first part of this article combines the formal foundations of software doping analysis with established probabilistic falsification techniques to arrive at a black-box analysis technique for identifying undesired effects of software. We apply this technique to emission cleaning systems in diesel cars but also to high-risk systems that evaluate humans in a possibly unfair or discriminating way. We demonstrate how our approach can assist humans-in-the-loop to make better informed and more responsible decisions. This is to promote effective human oversight, which will be a central requirement enforced by the European Union’s upcoming AI Act. We complement our technical contribution with a juridically, philosophically, and psychologically informed perspective on the potential problems caused by such systems.Interreg North SeaDeutsche Forschungsgemeinschaft http://dx.doi.org/10.13039/501100001659Volkswagen Foundation http://dx.doi.org/10.13039/501100001663European Regional Development Fund (ERDF) and the Saarlan

    Die Zuordnung von Forschungsdaten aus rechtlicher Perspektive

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    Die Zuordnung von Forschungsdaten aus rechtlicher Perspektive

    Medienrecht im Medienumbruch

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    Tagungsband zur Tagung Junger Wissenschaft am 17.6.2016 in Köl

    Datenschutzrechtliche Vorgaben für eine E-Learning-Videoplattform

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    Der Beitrag fasst die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zusammen, die bei der Auswahl einer konkreten Videoportallösung und während ihres Einsatzes im Rahmen der Hochschullehre zu berücksichtigen sind. Dabei geht er insbesondere auf die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen im Rahmen von Lernmanagementsystemen (LMS) auf Grundlage gesetzlicher Erlaubnisnormen oder mit Einwilligung des Betroffenen ein. Zudem werden weitere datenschutzrechtliche Anforderungen an die technische und organisatorische Ausgestaltung einer Videoplattform erörtert. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufbau einer Videoplattform speziell für die Hochschullehre zwar im Vergleich zu der Nutzung bestehender unentgeltlicher Angebote wie bspw. YouTube aufwändiger, aus datenschutzrechtlichen Gründen aber geboten ist. Weitere Informationen finden Sie unter: https://video.tu-freiberg.de/media/embed?key=61ff604f39bffe529d83bc5f3116ac8

    Entscheidungsbaum für die Veröffentlichung von Forschungsdaten

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    Der Entscheidungsbaum soll einen Überblick über Fragen der Zuordnung von Forschungsdaten geben, die sich bei der Veröffentlichung stellen. Dieser Entscheidungsbaum erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die gegebenen Informationen stellen Grundsätze dar. Eine Einzelfallprüfung kann daher nicht gewährleistet werden. Aus dem Einzelfall oder aus Landesgesetzen können sich Besonderheiten ergeben, die hier nicht berücksichtigt werden konnten

    Der Videocampus Sachsen - strategische Potentiale und juristische Rahmenbedingungen

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    Der Videocampus Sachsen (VCS) ist eines von fünf strategischen Handlungsfeldern der Landesinitiative Bildungsportal Sachsen (vgl. AKeL 2015, S. 2). Es handelt sich um ein ebenen- und fachbereichsübergreifendes Verbundprojekt von acht sächsischen Hochschulen zum Aufbau/Betrieb einer gemeinsamen Videoplattform. Gefördert durch das SMWK entsteht aktuell eine Machbarkeitsstudie, die u.a. aktuelle Nutzungsbedarfe, technische Möglichkeiten, Geschäftsmodelle wie auch didaktische Potentiale in den Blick nimmt. Im Beitrag werden Idee, Notwendigkeit und Nutzenerwartung des VCS ausgeführt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Integration medienrechtlicher Überlegungen. Es werden einerseits exemplarisch die Ergebnisse der juristischen Expertise vorgestellt, andererseits anhand konkreter Einsatzszenarien sogenannte rechtliche Fallstricke identifiziert und diskutiert
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