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Informationstechnische Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern
Die vorliegende Buchpublikation (Untertitel: "Beiträge zur Strukturanalyse der Rechtspflege") enthält wesentliche Teile des Schlußberichts zum Projekt "Informationstechnische Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern" (Forschungsstelle für juristische Informatik und Automation der Universität Bonn; Leitung H. Fiedler), ergänzt durch Beiträge von seiten des Auftraggebers (Bundesminister der Justiz) und aus dem Kreis des Projektbeirats.
Digitale Aufbereitung 2021/22 durch Hanjo Hamann
The German Federal Courts Dataset 1950–2019: From Paper Archives to Linked Open Data
Various reasons explain why Europe lags behind the United States in empirical legal studies. One of them is a scarcity of available data on judicial decision making, even at the highest levels of adjudication. By institutional design, civil‐law judges have lower personal profiles than their common‐law counterparts. Hence very few empirical data are available on how courts are composed and how that composition changes over time. The present project remedies that by easing access to such data and lowering the threshold for empirical studies on judicial behavior. This paper introduces the German Federal Courts Dataset (GFCD) as a resource for empirical legal scholars, with the objective of inspiring more European lawyers to engage with empirical aspects of civil‐law adjudication. To that end, several thousand pages of German court documentation were digitized, transcribed into machine‐readable tables (ready to be imported into statistics software), and published online (www.richter-im-internet.de). To simultaneously explore innovative ways of sharing public‐domain datasets, the data were modeled as linked open data and imported into the Wikidata repository for use in any computational application
Paul Oertmann (1865–1938) Gesammelte Schriften (Werkausgabe)
Diese digitale Werkausgabe umfasst auf 2.945 Seiten ausgewählte Schriften der Jahre 1891–1933 aus dem umfangreichen Gesamtwerk von Paul Oertmann. Diese Werke sind seit 1.1.2009 gemeinfrei (§§ 64, 69 UrhG), können also von jedermann zu beliebigen Zwecken frei verwendet werden. Sie wurden von Hanjo Hamann im Jahr 2021 mit finanzieller Unterstützung der Daimler und Benz Stiftung aus Beständen der Deutschen Nationalbibliothek digitalisiert, mit Texterkennung erfasst und für die Nachnutzung digital aufbereitet.
Der gebürtige Bielefelder Paul Ernst Wilhelm Oertmann gehörte zu den produktivsten Zivilrechtswissenschaftlern des frühen 20. Jahrhunderts. In Erinnerung blieb vor allem seine Lehre von der Geschäftsgrundlage, auf die sich das Reichsgericht ebenso berief wie der spätere Gesetzgeber des § 313 BGB. Oertmanns Werk erstreckte sich jedoch weit darüber hinaus und umfasste beispielsweise auch einige der frühesten rechtsökonomisch motivierten Untersuchungen zum (antiken wie zeitgenössischen) Zivilrecht, die hier jeweils erstmals im Volltext verfügbar gemacht werden.
Promoviert in Rechtswissenschaft (1887) und Philosophie (1891), gab Oertmann ab 1894 gemeinsam mit Josef Kohler das von diesem begründete "Archiv für bürgerliches Recht" (AfbR) heraus. Mit 30 Jahren wurde er zum 7. Januar 1896 Professor in Berlin, verbrachte aber den größten Teil seiner wissenschaftlichen Laufbahn in Erlangen (1901–1917) und Göttingen (1918–1934). Dort wurde er schließlich Mitherausgeber des "Archiv für die civilistische Praxis" (AcP), in dem das AfbR 1920 aufging, und blieb es bis zu seiner Emeritierung am 30.9.1933.
Zeitgenossen hielten Oertmann für "einen der erfolgreichsten Ausleger des bürgerlichen Rechts aus der Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches" (Niedermeyer, ZRG RA 1939, 729; ZHR 1939, 1) und noch sechzig Jahre später galt er als "Wegbereiter des modernen Arbeits- und Wirtschaftsrechts", als "der wohl produktivste Rechtsgelehrte seiner Zeit" und als "Meister des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches" (Brodhun, Paul Ernst Wilhelm Oertmann, 1999, S. 21, 239). Die zuletzt zitierte Quelle enthält auch eine vollständige Liste der 43 selbstständigen und 340 unselbstständigen Publikationen Oertmanns sowie seiner etwa 90 Buch- und 265 Entscheidungsrezensionen (Brodhun, a.a.O., S. 117–164), aus denen für die vorliegende Werkedition eine Auswahl getroffen werden musste
Die empirische Herangehensweise im Zivilrecht. Lebensnähe und Methodenehrlichkeit für die juristische Analytik?
Praktische Beispiele für das Potential und die Grenzen statistischer (d.h. quantitativ-empirischer) Erhebungen in zivilrechtlichen Archivzeitschriften sind bislang rar. Nun gibt ein neuer Vorschlag willkommenen Anlass zu weiterführenden Überlegungen: Alexander Stöhr plädiert am Beispiel der Transparenzkontrolle im Arbeitsrecht „für eine empirische Herangehensweise“. Dazu verwendet er zwei Klauseln aus Arbeitsverträgen, die das Bundesarbeitsgericht 2007 bzw. 2011 am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu beurteilen hatte, und befragt knapp dreißigtausend Angehörige seiner Universität per E-Mail, wie sie die streitentscheidende Frage des Falls jeweils entschieden hätten. Aus den fast eintausend Antworten, die mehrheitlich von der des BAG abwichen, folgert Stöhr, dass der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte „Transparenzmaßstab an der Realität vorbeigeht“ (560), und schlägt deshalb vor, „die Paradigmen der Transparenzkontrolle grundlegend zu überdenken“ (571). Erörterungen zu verschiedenen empirischen Instrumenten runden die Darstellung ab und geben wertvolle Impulse für weiterführende Überlegungen zur Zukunft einer empirischen Rechtsforschung. Diese Impulse kommen genau zur rechten Zeit, denn jüngst wurde auch in den USA eine „dringende“ und „radikale“ methodische Erneuerung der „Vertragsauslegung durch Umfragen und Experimente“ vorgeschlagen, die insbesondere zur Beurteilung überraschender Klauseln in Verbraucherverträgen geeignet und zulässig sein, aber auch im größeren Maßstab die richterliche Auslegung durch empirische Erhebungen anreichern oder gar ersetzen sollen – in der Stoßrichtung völlig identisch mit Stöhr, in Mitteln und Methodik jedoch grundlegend anders
Session 3
PresentationComment Hanjo Hamann Mark Suchman Brian Slocum and Stefan Thomas Gries Carissa Hessick Stephen Mouritse
Evidenzbasierte Jurisprudenz
Wie gewinnen Juristen ihr Wissen über die Lebenswelt, die sie regeln? Erfahrung ist eine wichtige Erkenntnisquelle, aber die komplex vernetzte Wissensgesellschaft erfordert zunehmend auch empirische Rechtsforschung. Dabei sind die Methoden empirischer Forschung gar nicht so leicht zu handhaben und ihre Ergebnisse nicht so einfach zu interpretieren, wie man annehmen möchte. Hanjo Hamann erörtert deshalb die Grundlagen quantitativ-empirischen Forschens und verbindet die kritische Reflexion empirischer Erkenntnismöglichkeiten mit spezifisch juristischen Erkenntnisinteressen. Daraus entsteht eine pragmatische Rezeptionslehre, die nach dem Vorbild der "evidenzbasierten Medizin" besonderen Wert auf sogenannten Metastudien legt. Deren praktischen Nutzen erprobt der Autor vor allem an den empirischen Grundannahmen des gesellschaftsrechtlichen "Kollegialprinzips", die sich aus dessen dogmatischer und rechtsvergleichender Analyse ergeben. Hanjo Hamann erhielt für seine Dissertation den Dissertationspreis der Esche Schümann Commichau Stiftung, den Telekom-Preis für Zivilrecht der Universität Bonn sowie die Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft
Going Beyond Counting First Authors in Author Co-citation Analysis
The present study examines one of the fundamental aspects of author co-citation analysis (ACA) - the way co-citation
counts are defined. Co-citation counting provides the data on which all subsequent statistical analyses and mappings
are based, and we compare ACA results based on two different types of co-citation counting - the traditional type that
only counts the first one among a cited work's authors on the one hand and a non-traditional type that takes into
account the first 5 authors of a cited work on the other hand. Results indicate that the picture produced through this non-traditional author co-citation counting contains more coherent author groups and is therefore considerably clearer. However, this picture represents fewer specialties in the research field being studied than that produced through the traditional first-author co-citation counting when the same number of top-ranked authors is selected and analyzed. Reasons for these effects are discussed
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