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Die EU-Wirtschaftsordnung im Lichte wirtschaftssystemischer Einordnung und volkswirtschaftlicher Entwicklung
Die Arbeit unternimmt eine begriffshistorische Einordnung des Wirtschaftsverfassungsbegriffs von 1924 bis 2017 aus Sicht der deutschen, vor allem rechtswissenschaftlichen Literatur und den damit verbundenen anhaltenden Deutungsschwierigkeiten.
Im Hauptteil wird die EU-Wirtschaftsordnung in Gestalt von Primärrecht, Sekundärrecht sowie der bedeutendsten (EU-)Kommissionspraxis in Sachen Regulierung und finanzieller Mittelvergabe auf deren wirtschaftssystemischen Gehalt untersucht, mithin inwieweit die EU-Politik aus ordnungspolitischer Sicht als liberal/liberalisierend, bürokraitsch-neutral oder als interventionistisch anzusehen ist. Dabei wird ein Schwerpunkt bei der bisher wirtschaftssystemisch wenig beleuchteten Geldpolitik am Beispiel der EWU gesetzt.
Zuletzt wird die Entwicklung mitgliedsstaatlicher Volkswirtschaften anhand üblicher Kennziffern der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zeitraum von 1997 bis 2018 im direkten Vergleich dargestellt. Ausgewählte Problemkreise der ökonomischen Analyse wurden vertieft, darunter die Verteilung der Geldschöpfung im Euroraum (nach Eurozonen-Mitgliedsstaaten) sowie die Bedeutung anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte
Quantile Trend Regression and Its Application to Central England Temperature
The identification and estimation of trends in hydroclimatic time series remains an important task in applied climate research. The statistical challenge arises from the inherent nonlinearity, complex dependence structure, heterogeneity and resulting non-standard distributions of the underlying time series. Quantile regressions are considered an important modeling technique for such analyses because of their rich interpretation and their broad insensitivity to extreme distributions. This paper provides an asymptotic justification of quantile trend regression in terms of unknown heterogeneity and dependence structure and the corresponding interpretation. An empirical application sheds light on the relevance of quantile regression modeling for analyzing monthly Central England temperature anomalies and illustrates their various heterogenous trends. Our results suggest the presence of heterogeneities across the considered seasonal cycle and an increase in the relative frequency of observing unusually high temperatures
Die Digitalisierung der gesetzlichen Formen
Die gesetzlichen Formen bilden einen praxisrelevanten Teilbereich der Rechtswissenschaft, über den in der Vergangenheit wenig diskutiert wurde. Die Einführung der Textform und der elektronischen Form im Jahr 2001 und die Verabschiedung des DiRUG verdeutlichen, dass die Digitalisierung auch vor den Formen des deutschen Rechtssystems keinen Halt macht.
In dieser Dissertation wird die Entwicklung der Formen im Zuge der Digitalisierung aufgearbeitet. Dafür werden die papiergebundenen Formen und die digitalen Formen nach demselben Schema und unter denselben inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht und chronologisch dargestellt. Hierdurch werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede systematisch herausgearbeitet. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Formwirkungen sowie der Wirkungsäquivalenz von digitalen Formen und ihrem jeweiligen papiergebundenen Pendant. Zudem werden die digitalen notariellen Formen im Sinne des DiRUG in das altbekannte System der gesetzlichen Formen eingeordnet.
Nach den Untersuchungen ist festzuhalten, dass die elektronische Form mittlerweile hinreichend wirkungsäquivalent im Vergleich zur Schriftform ist, auch hinsichtlich der Warnwirkung, die vom deutschen Gesetzgeber bisher noch anders beurteilt wird. Die digitale öffentliche Beglaubigung und die digitale notarielle Beurkundung im Sinne des DiRUG sind ebenfalls hinreichend gleichwertig im Vergleich zu ihrem jeweiligen papiergebundenen Äquivalent. Aus dem Grund wird sich in dieser Dissertation dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der digitalen Formen entsprechend ihrer Wirkungsäquivalenz in Zukunft zu erweitern.
Insgesamt ist die Digitalisierung der gesetzlichen Formen begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung
Vertretung des Betriebsrats und Vertrauensschutz des Arbeitgebers bei fehlender Vertretungsmacht
1.
Der (stellvertretende) Betriebsratsvorsitzende ist das Vertretungsorgan des Betriebsrats. Der Umfang seiner Aktivvertretungsmacht beschränkt sich auf die Abgabe von Erklärungen, die im Innenverhältnis von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt sind (§ 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG). In engen Grenzen kann ihm ein Entscheidungsspielraum beim Beschlussvollzug eingeräumt werden.
Daneben ist in Einzelfällen die Vertretung des Betriebsrats durch sonstige Betriebsratsmitglieder zulässig. Die Vertretungsmacht ergibt hier aus einer Vollmacht (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB). Auch insoweit ist der Umfang der Aktivvertretungsmacht aber auf den Vollzug wirksamer Betriebsratsbeschlüsse beschränkt.
2.
Der Betriebsrat wird ohne Vertretungsmacht vertreten, wenn entweder eine nicht zur Vertretung befugte Person für den Betriebsrat auftritt, oder wenn eine an und für sich zur Vertretung befugte Person ihre Vertretungsmacht überschreitet.
Nicht zur Vertretung befugte Personen sind der Betriebsratsvorsitzende im Fall seiner Verhinderung, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei fehlender Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden und sonstige Betriebsratsmitglieder ohne Vollmacht.
Ein Überschreiten der Vertretungsmacht einer zur Vertretung befugten Person liegt vor, wenn sie eine Erklärung abgibt, die im Innenverhältnis nicht von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Das ist der Fall, wenn ein inhaltlich einschlägiger Betriebsratsbeschluss fehlt oder dieser Betriebsratsbeschluss nichtig ist.
3.
Ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärungen sind nach allgemeinen Regeln für den Betriebsrat nicht verbindlich, die entsprechenden Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, § 177 Abs. 1 BetrVG (i.V.m. § 180 S. 2 BetrVG).
Der Arbeitgeber, der sich auf die Erklärung des Betriebsrats verlässt, handelt einseitig und damit mitbestimmungswidrig.
Der Betriebsrat kann das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft allerdings durch Betriebsratsbeschluss genehmigen; die Genehmigung wirkt grundsätzlich zurück (§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1, 182 BGB).
Der Betriebsratsvorsitzende, der ohne Vertretungsmacht handelt und dadurch seine Kompetenzen überschreitet, kann vom Betriebsrat abberufen werden.
Unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsratsvorsitzende oder das ohne Vollmacht handelnde sonstige Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Auch eine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber auf Schadensersatz kommt in Betracht, vor allem nach § 179 Abs. 1 BGB.
4.
Der Arbeitgeber, der darauf vertraut, dass die Erklärung des Betriebsrats auf einem wirksamen Betriebsratsbeschluss beruht, ist schutzwürdig.
Schutzwürdig ist der Arbeitgeber, weil der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnimmt; der Arbeitgeber kann und darf sich in die Amtsführung des Betriebsrats und dessen interne Willensbildung nicht einmischen. Der Arbeitgeber hat deshalb auch grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Betriebsrat darauf, dass ihm die Vertretungsmacht nachgewiesen wird. Gleichwohl ist er auf verbindliche Erklärungen des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Handlungen angewiesen.
5.
Der danach gebotene Vertrauensschutz des Arbeitgebers muss über eine betriebsverfassungsrechtliche Sonderlösung realisiert werden.
Eine Differenzierung nach Beteiligungsrechten, wie sie das BAG praktiziert, ist nicht veranlasst, weil hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist. Die Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers ist bei den einzelnen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht grundlegend verschieden und erst Recht nicht auf bestimmte Beteiligungsrechte beschränkt.
Die Lehre von der Vertrauenshaftung kann auf den Betriebsrat zwar angewandt werden, führt aber letztlich zu keiner zufriedenstellenden Lösung:
Nach der Rechtsscheinhaftung ist der Arbeitgeber in vielen Fällen schutzlos gestellt, weil bereits kein objektiver Rechtsscheintatbestand vorliegt, auf den er sich berufen kann.
Die Vertrauenshaftung kraft widersprüchlichen Verhaltens ist von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig und damit für die betriebliche Praxis wenig brauchbar.
Schließlich muss in allen Fällen geprüft werden, ob der Vertrauenstatbestand dem Betriebsrat überhaupt zurechenbar ist, andernfalls der gutgläubige Arbeitgeber keinen Schutz genießt.
Dem Arbeitgeber ist deshalb nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) absoluter Gutglaubensschutz zu gewähren. Die fehlende Vertretungsmacht des (stellvertretenden) Betriebsratsvorsitzenden oder sonstiger Betriebsratsmitglieder darf dem gutgläubigen Arbeitgeber nicht entgegengehalten werden.
6.
Gutgläubig ist der Arbeitgeber, wenn er weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht hat.
Dabei ist es nicht Sache des Arbeitgebers, zu prüfen, ob der Erklärung des Betriebsrats ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt; er hat insoweit keine Nachforschungspflicht.
Tritt jedoch ein sonstiges Betriebsratsmitglied als Vertreter des Betriebsrats auf, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass ihm die Bevollmächtigung des Betriebsratsmitglieds nachgewiesen wird. Dem Arbeitgeber obliegt es dann, diesen Anspruch geltend zu machen; andernfalls liegt grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn er das Fehlen der Vertretungsmacht bei Geltendmachung des Anspruchs hätte erkennen können.
7.
Bei fehlerhaften betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsakten wie der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (§ 26 Abs. 1 BetrVG) und der Ausschüsse des Betriebsrats (§§ 27 und 28 Abs. 1 BetrVG) besteht trotz Anwendung der Anfechtungslösung nach § 19 BetrVG analog ein Bedürfnis für Vertrauensschutz des Arbeitgebers.
Ergänzender Vertrauensschutz ist erforderlich und entsprechend der Rechtslage bei Geschäftsführungsbeschlüssen zu gewähren, wenn schwerwiegende und offensichtliche Gesetzverstöße zur Nichtigkeit der Organisationsakte führen, ohne dass der Arbeitgeber die Nichtigkeit erkennen kann
Sterblichkeit und Erinnerung
Wer von Erinnerung spricht, darf vom Tod nicht schweigen. Das Bewahren von Wissen, von Ereignissen, aber auch von Empfindungen usw. gewinnt gerade durch die prinzipielle Vergänglichkeit des menschlichen Handelns seine Bedeutung. Die Erinnerung an die Lebenswelt Verstorbener ist deshalb keine authentische Dokumentation, sondern durch gesellschaftlich tradierte Konzepte des Erinnerns (oder auch Nicht-Erinnerns) vorgeprägt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Beiträge dieses Bandes mit dem Verhältnis von Erinnerung und Vergangenheitsbezug im Spannungsfeld von Sterblichkeit, Tod und Gesellschaft auseinander. Mit Beiträgen von Thorsten Benkel, Ekkehard Coenen, Oliver Dimbath, Jan Ferdinand, Carsten Heinze, Matthias Meitzler, Christoph Nienhaus, Melanie Pierburg, Sarah Peuten, Leonie Schmickler, Laura Völkle, Lara Weiss und Nico Wettmann
The Data Governance Act: – Promoting or Restricting Data Intermediaries?
Following its approval by the European Parliament in April 2022, the Data Governance Act (DGA) is the first legislative instrument announced in the European Data Strategy to come into force. Aimed at facilitating the re-use and sharing of data in and between the private and public sectors, the DGA introduces regulation for a newly emerging type of digital platforms – the so-called “providers of data intermediation services”. In order to offer their services on the market, providers will have to submit to a prior notification procedure and show compliance with several conditions placed on their economic activities. The regulation of data intermediaries is intended to increase their trustworthiness and ensure the competitiveness of the markets in which they operate. Recent experiences with digital platforms have shown the potential of intermediaries to organise and facilitate markets. At the same time, digital platforms pose undeniable risks to their users and markets at large. Against this backdrop, the role of data intermediaries as envisioned by the DGA must be examined carefully before turning to the question whether the DGA can achieve competitive and trustworthy data sharing through registered third parties. This paper intends to shed light on these and other issues by examining, in-depth, the chapter in the DGA dedicated to data intermediaries (Art. 10–15) from a legal, policy and competition economics perspective. In particular, this paper explores how the experiences made with large-scale digital platforms have shaped the DGA. Thereby, this paper aims to contribute towards a holistic understanding of these provisions as a basis for an informed discussion on the legal framework and on possible alternatives
Pfändungsschutz für Tiere
Das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) hat den Pfändungsschutz für Tiere erweitert. Systematisch fällt auf, dass nunmehr die Pfändungsverbote, die gänzlich unterschiedliche Zielvorstellungen im Auge haben, in § 811Abs. 1 Nr. 8 ZPO undifferenziert zusammengeführt wurden. Gelungen ist, dass der Pfändungsschutz mit Blick auf die Versorgungsfunktion bzw. die Erwerbsfunktion vervollständigt wurde. Was den Schutz von Tieren unter dem Vorzeichen „Schutz der emotionalen Beziehung Mensch– Tier“ angeht, ist zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber von dem einschränkenden Merkmal „im häuslichen Bereich“ verabschiedet hat. Dennoch ist das Konzept der schutzwürdigen Beziehung zwischen Mensch und Tier durch das GvSchuG nicht vollständig verwirklicht worden. Dass nach wie vor das Vollstreckungsgericht angerufen werden kann, wenn ein Tier, das nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird, einen hohen Wert hat und die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist (§ 811 Abs. 3 ZPO), steht mit der Grundidee der schutzwürdigen Beziehung zwischen Mensch und Tier nicht im Einklang. Hier besteht also nach wie vor Reformbedarf
Three Essays on Global and Local Brands
In three essays, this dissertation examines the past, present and future of branding in an international context, contributing to the research area of global/local brands, while also offering managers valuable insights for their branding strategies.
The first essay provides scholars and practitioners a detailed state of the art of global/local brand research and proposes promising angles for future research, especially considering major
challenges for our societies.
The second essay incorporates the segment of cosmopolitan consumers into perceived brand globalness/localness research. Theoretically grounded in the concepts of social identity theory and complexity, the essay builds on perceived brand globalness/localness to analyze how cosmopolitans arrange both their global and local orientations. Aside offering scholars a new theoretical lens regarding consumer cosmopolitanism, managers can benefit from the gained insights, if cosmopolitans are a particular target group in their business strategy.
The third and final essay meta-analytically investigates how the variables perceived brand globalness and localness materialize on various key outcome variables. At heart of this essay is a comparison of both perceived brand globalness and localness, offering scholars and practitioners valuable empirical insights on similarities and differences between their effects on outcomes such as brand quality
Blockchain: Disrupting the Creative Industries – Enablers, Barriers and Utilization through Persuasive System Design
Blockchain technology enables the automated recording of information and execution of contract content – utilizing so-called Smart Contracts – without relying on trusted intermediaries (Beck et al., 2016). A blockchain is best described as a decentralized digital ledger (Atzori, 2015). The decentralized data storage on the blockchain makes the recorded information tamper-proof and creates transparency along the value chain. Therefore blockchain changes fundamentally the way data and information are processed (Al-Jaroodi & Mohamed, 2019; Avital et al., 2016). This has given rise to numerous use cases for blockchain in a wide range of industries.
Fundamentally, blockchain technology can be used at any time when information needs to be stored in an automated and tamper-proof manner (Crosby et al., 2016). In the financial industry, blockchain helps to automate peer-to-peer transactions. This makes middlemen obsolete, which can reduce transaction costs (Cai, 2018). In the public health sector, blockchain is primarily used for decentralized storage of patient records. By using blockchain technology, these patient records are secured against manipulation and unauthorized access by third parties (Mettler, 2016). Another interesting use case can be seen in the electricity market. Blockchain technology makes it possible to integrate micro producers of electricity, such as private households, into the power grid in a cost-efficient way (Cheng et al., 2017). However, blockchain technology also offers several applications in the creative industries to support the daily work of professionals.
The term creative industries encompasses industries and sectors which hold intellectual property at the core of their value creation (Caves, 2000). According to DCMS (1998),creative industries include not only classic art sectors such as fine art, painting or crafting, but also areas such as marketing, game developing, film and video or music. As the main drivers of innovation, the creative industries have a steadily increasing influence on the overall economic impact. Often, ideas, products and services from the creative industries ultimately flow into other areas, such as the automotive sector, and support them in achieving their entrepreneurial goals (Banks, 2010; Jones et al., 2004). In order to continuously maintain the position as an innovation driver, a certain form of organization has prevailed in the creative industries.
For the creative industries to react flexibly to new requirements and a constantly changing environment, work is usually carried out as project-based (DeFillippi, 2015). For this purpose, the teams of the project-based organization are predominantly formed using freelancers who are specialists in the required field. As a result, many recurring organizational activities arise, such as contracting, team finding or onboarding (DeFillippi, 2015; Eikhof & Haunschild, 2006). Therefore, professionals from the creative industries have to spend significant time on activities that do not serve their core task of creating intellectual property. These tasks not only reduce the efficiency of their work, but also hinder their creative flow (Foord, 2009; Hennekam & Bennett, 2016). In this regard, blockchain represents a promising technology to support professionals in the creative industries.
For the creative industries, blockchain is primarily used to automate formal processes and secure intellectual property rights (O’Dair, 2018). Blockchain technology enables artists and creatives more freedom for their own creative activities. By automating repetitive activities, professionals from the creative industries are freed from typical management tasks (Arcos, 2018; Cong & He, 2019). Furthermore, for the first time, intellectual property can be secured in a cost- and time-efficient way by utilizing blockchain technology. This is made possible by the decentralized nature of the blockchain, which makes subsequent manipulation of the contents of the intellectual property impossible (Avital et al., 2016; Beck et al., 2016; Regner et al., 2019). Ultimately, the use of so-called Non-Fungible Tokens (NFTs) create the opportunity for artists and creatives to sell unique digital art (Regner et al., 2019). Thus, blockchain generates entirely new ways for creative industries to organize their projects and opens new markets to sell their work. While several use cases of blockchain technology can be identified in the creative industries, the widespread use of blockchain is still lacking.
So far, no Blockchain service or blockchain application has managed to take a dominant market position in the creative industries. At first sight, this seems surprising since artists and creatives could fundamentally benefit from this technology. At the same time, professionals from the creative industries would not be dependent on middlemen or central entities. This circumstance gave the impulse for the research presented in this thesis. I was able to identify that professionals from the creative industries are still underutilizing blockchain technology for three main reasons: (1) When using blockchain technology, professionals from the creative industries experience strong resistance from their stakeholders, who want to prevent the use of blockchain. (2) The perceived constraints by artists and creatives in using blockchain still deter many from using this technology extensively. (3) Several blockchain applications lack a persuasive design, resulting in many artists and creatives continue to prefer conventional services and products
"Weg und Wegbegleitung" - Herausforderungen für Betroffene nach der Hochwasserkatastrophe vom 1. Juni 2016 im Landkreis Rottal-Inn und psychosoziale Begleitung durch die BRK-Flutnachsorge aus ressourcen- und beziehungsorientierter Perspektive
Am 1. Juni 2016 sorgten sintflutartige Regenfälle im Landkreis Rottal-Inn für eine Hochwassersituation noch nie gekannten Ausmaßes. Innerhalb weniger Minuten entwickelten sich kleine Bäche zu reißenden Strömen und zerstörten Straßen, Häuser und Autos. Hunderte Menschen verloren an diesem Tag alles Hab und Gut, sieben Menschen sogar das Leben. Im Nachgang dieser lebensprägenden Ereignisse standen den Geschädigten die Mitarbeitenden der BRK-Fluthilfe, ein psychosoziales Nachsorgeprojekt des Bayerischen Rotes Kreuzes, rund vier Jahre lang als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten rund um die Flutbewältigung zur Verfügung.
Die Dissertation wagt einen wissenschaftlich-empirischen Blick auf die psychischen, baulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Aufgaben und Herausforderungen für die Betroffenen. Und fragt daran anknüpfend nach der Betreuung und Begleitung durch die BRK-Nachsorgemitarbeitenden. Im Speziellen rücken hierbei ressourcen- und beziehungsorientierte Fragestellungen in den Mittelpunkt.
Mit Hilfe 21 inhaltsanalytisch ausgewerteter (qualitativer) Betroffeneninterviews gibt sie Auskunft über bedrohte oder verloren gegangene Ressourcen, über erforderliche Ressourceninvestitionen zur Abfederung der Ressourcenverluste und über die diesbezüglichen Unterstützungsleistungen durch die BRK-Fluthilfe. Theoretisch ist die Arbeit dabei in die Ressourcenkonservierungstheorie von Stevan E. Hobfoll eingefasst. Eine beziehungsorientierte Perspektive nimmt die Arbeit ein, wenn sie die entstandenen spezifischen Beziehungskonstellationen zwischen Betroffenen und BRK-Mitarbeitenden im Zuge der langjährigen Begleitung fokussiert. Es wird auf das unterschiedliche Verständnis von Beziehungen in medizinisch-fachärztlichen und psychosozialen Kontexten verwiesen und es wird auf die wesentlichen Erfordernisse professioneller Beziehungsgestaltung eingegangen. Zugleich wird dem inhärenten Spannungsfeld der Gleichzeitigkeit professioneller und persönlicher Beziehungsrollen und der erforderlichen Balance von Nähe und Distanz Raum gegeben.
Schlussendlich soll die Arbeit einen praxisnahen, wissenschaftlich fundierten Einblick in die professionelle psychosoziale Begleitung von Hochwasserbetroffenen geben und Interessierten oder beruflich Handelnden angesichts der zunehmenden Hochwasserevents in Deutschland erste Handlungsoptionen zur Verfügung stellen