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The European Parliament & Whistleblowers: Case analysis of the General Court ruling TU v European Parliament (T-793/22)
The blog-entry analyzes the EU General Court's judgment in case TU v Parliament (T-793/22), which concerns whistleblower protection in the European Parliament. The case involces an accredited parliamentary assistant who reportted financial irregularities and faced retaliation. The article includes the author's personal opinion on the implications of the judgment and its significance for whistleblower protection in EU institutions
Fünf Jahre PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Überlegungen zu einem künftigen Vertragsverletzungsverfahren wegen der Ultra-vires-Rechtsprechung
Fünf Jahre nach dem umstrittenen PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts fragt sich der Autor, wie sich die Europäische Kommission und die Bundesregierung in einem neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verhalten sollten, falls sich die Ultra-vires-Rechtsprechung fortsetzt. Ausgangspunkt der Analyse ist die inhaltsarme Erwiderung der Bundesregierung auf das Mahnschreiben der Kommission in dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission im Dezember 2021 mit einer ebenso inhaltsleeren Begründung eingestellt hat, ohne ihre eigentliche Motivation offenzulegen. Sowohl die Kommission als auch die Bundesregierung müssen ihre Vorgehensweise in einem künftigen Verfahren nach Art. 258 AEUV grundlegend überdenken. Der Beitrag beleuchtet zudem die Grenzen der Verteidigungsmöglichkeiten der Bundesregierung, insbesondere, ob diese sich mit unwahren oder unvollständigen Angaben verteidigen darf und ob Deutschland sich auf eine absolute Unmöglichkeit berufen kann, falls die Ultra-vires-Konstruktion durch das unabänderbare verfassungsrechtliche Demokratieprinzip erforderlich ist. Abschließend lehnt der Verfasser den Begriff „Kooperationsverhältnis“ zwischen EuGH und BVerfG als irreführend ab, da die primärrechtlich gebotene Kommunikation zwischen den Gerichten keine echte Kooperation darstelle, sondern den EuGH als letztinstanzliche Autorität hervorhebe