Zeitgeschichte Open - Repositorium des IFZ
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Bibliographischer Informationsdienst der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte 01/2021
Bibliographischer Informationsdienst der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte 08/2021
Bibliographischer Informationsdienst der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte 06/2021
Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1990
Hauptherausgeber: Andreas Wirsching ; Mitherausgeber: Hélène Miard-Delacroix und Gregor Schöllgen ; Wissenschaftliche Leiterin: Ilse Dorothee Pautsch ; Bearbeiter: Tim Geiger, Michael Ploetz und Jens Jost HofmannDie friedliche Einigung Deutschlands bei voller NATO-Mitgliedschaft steht im Zentrum der 436 bislang unveröffentlichten Dokumente. Mit der Wirtschafts- und Währungsunion schritt Europas Integration voran. Die „Charta von Paris" beendete die Blockkonfrontation, und das neue Gewicht der VN nährte Hoffnungen auf eine „neue Weltordnung". Doch bereits die irakische Invasion Kuwaits Anfang August stellte diese wieder in Frage
Bibliographischer Informationsdienst der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte 04/2020
Bibliographischer Informationsdienst der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte 09/2020
Verhandlungen des Eigenen in der nationalsozialistischen Rechtspraxis
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das "Dritte Reich": Die Realität der "Volksgemeinschaft" wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn "Eigennutz" auf "Gemeinnutz" traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im "totalen Staat" möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den "Volksgenossen" durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal