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    Effektivität der Förderprogramme für Ackerwildkräuter in Südniedersachsen seit den 1980er-Jahren

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    Im Jahr 2019 wurde eine Erfassung der Segetalflora auf 30 Äckern in Südostniedersachsen durchgeführt. Die Flächen wurden über staatliche Förderprogramme bis zu 30 Jahre lang ackerwildkrautgerecht bewirtschaftet, wobei die Förderung von 2014 bis 2022 auf der Agrarumweltmaßnahme (AUM) BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" basierte. Es wurden 311 wild wachsende Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 33 landesweit bestandsgefährdete Arten sowie 11 Arten der Vorwarnliste. 4 Segetalarten haben in Südostniedersachsen landesweit ihre einzigen Vorkommen. 33 Arten mit historischen Nachweisen konnten nicht bestätigt werden, sie sind aus dem Untersuchungsgebiet höchstwahrscheinlich überwiegend vor vielen Jahrzehnten oder sogar vor mehr als einem Jahrhundert verschwunden. Seit Beginn der Förderprogramme Ende der 1980er-Jahre ist nur noch eine Art verschollen. Probeflächen von 100 m² Größe auf extensiven Äckern wiesen durchschnittlich 2,8 bestandsgefährdete Segetalarten der Roten Liste Niedersachsen auf, auf konventionell bewirtschafteten Kontrolläckern hingegen 0,2. Eine Erfassung des Blütenreichtums auf 1-m²-Probeflächen ergab eine hohe Vielfalt, auf den Kontrollflächen fehlte dagegen ein Blütenangebot fast vollständig. Eine langjährig kontinuierliche ackerwildkrautschonende Bewirtschaftung hat zu einer erhöhten Diversität gefährdeter Segetalarten geführt. Diese Effekte verdeutlichen, dass zur Förderung der floristischen Diversität, inklusive eines diversen Blütenangebots, Kontinuität der Fördermaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Insgesamt sind die Förderprogramme zur Erhaltung der Agrophytodiversität als sehr effektiv zu bewerten

    Beleuchtung in der Stadt und Vogelkollisionen – ein bedeutendes Problem

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    Lichtattraktion nächtlicher Zugvögel ist seit Jahrhunderten bekannt, insbesondere an Leuchttürmen und anderen küstennahen Lichtquellen. Zunehmend treten auch durch künstliche Beleuchtung verursachte Vogelkollisionen im Binnenland in Erscheinung. In Mitteleuropa wurde der Post Tower in Bonn am gründlichsten untersucht, an dem pro Herbstsaison rund 1.000 Zugvögel zu Schaden kamen. In Hamburg und Berlin wurden bei Untersuchungen zu Vogelkollisionen an Glasfassaden weitere lichtbedingte Vogelanflüge festgestellt. Künstliche Lichtquellen in der Nacht können Zugvögel desorientieren und sie zu Richtungsänderungen und Kreisflügen veranlassen, was zu Energieverlusten führt und tödliche Kollisionen verursachen kann. Lichtinduzierte Kollisionen wurden auch bei Zugvögeln beobachtet, die ihren aktiven Zug beendet hatten und sich bodennah aufhielten; das jeweils hellste Licht der Umgebung wurde angeflogen. Zugvögel unterliegen bereits zahlreichen Gefährdungen, unter denen sich neben Glas auch die zunehmende künstliche Beleuchtung in den letzten Jahrzehnten drastisch auswirkt. Daher muss die Lichtverschmutzung reduziert werden. Nach außen wirksame Beleuchtung an Bauwerken ist künftig erheblich zu beschränken. Abstrahlungen in die Umgebung oder gar nach oben sind zu unterlassen. Helle Beleuchtung in Bodennähe ist auf das unumgänglich notwendige Maß zu reduzieren. An höheren Bauwerken sind Lichtemissionen zur Erhaltung des dunklen Luftraums notfalls durch Abschirmungsmaßnahmen zu unterbinden. Ohne diese Maßnahmen wird die biologische Vielfalt weiter gefährdet

    Das Ökosystem-Monitoring: Entwicklung eines Programms zur Erfassung des Landschaftswandels in Deutschland

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    Unsere Landschaften und Ökosysteme haben sich mit dem Landnutzungswandel in den letzten Jahrzehnten stark verändert, aber auch Auswirkungen des Klimawandels werden deutlich. Während wertvolle Schutzgüter und Schutzgebiete standardisiert beobachtet werden, weist die Datenlage zu den Veränderungen der Gesamtlandschaft in Deutschland Lücken auf. Das Ökosystem-Monitoring (ÖSM) könnte zu deren Schließung beitragen. Es beinhaltet die wiederholte, systematische und flächendeckende Erfassung und Bewertung von Biotopen auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Hier werden Ergebnisse eines ersten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F + E-Vorhaben) zum ÖSM vorgestellt. In diesem F + E-Vorhaben wurde ein bundesweit einheitlicher Kartierschlüssel entwickelt und auf 224 Stichprobenflächen von 1 km² wurden die Biotop- und Nutzungstypen kartiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das ÖSM robuste Hochrechnungen zur Fläche und zum Zustand der häufigen Biotope der Gesamtlandschaft liefern kann. In Verbindung mit bestehenden Monitoringprogrammen kann das ÖSM daher ein zentraler Baustein des Naturschutzmonitorings in Deutschland werden

    Dezimierung einer Flussperlmuschelpopulation in der Lüneburger Heide durch Wildschweine aufgrund von Niedrigwasser

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    Das Lutterprojekt ist ein Großschutzprojekt des Bundes, das in der Trägerschaft der Landkreise Celle und Gifhorn v. a. zum Schutz und für das dauerhafte Überleben der Flussperlmuschel Margaritifera margaritifera (FPM) in der Lüneburger Heide in den Jahren von 1989 bis 2006 erfolgreich umgesetzt wurde. Der Autor hat das Projekt als fachlicher Berater initiiert und begleitet, die Populationsentwicklung der FPM seit 2000 als Schnorcheltaucher dokumentiert und wurde Zeuge einer nicht vorhergesehenen Dezimierung des FPM-Bestands durch Wildschweine. Der Niederschlagsmangel in den Jahren 2018 und 2019, der wahrscheinlich mit dem globalen Klimawandel zusammenhängt, führte zu besonders niedrigen Wasserständen in der Lutter. Die Flussperlmuscheln waren deshalb für Wildschweine in den flachen Abschnitten besser erreichbar und der Muschelbestand wurde in etwa halbiert

    Instrumente zur Förderung naturverträglicher dezentraler Wasserrückhaltemaßnahmen (NWRM)

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    Erhaltung gefährdeter Auenwälder am Oberrhein durch Verlagerung des Kiesabbaus

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    Das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2016, die globale Erwärmung der Erdatmosphäre auf maximal 2,0 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, wird offenkundlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, in Hinblick auf den Klimawandel in Deutschland und die damit einhergehende zunehmende Sommertrockenheit die Art von Wäldern zu schützen, die großes Potenzial besitzen, den sich ändernden Klimabedingungen standzuhalten. Auenwäldern kommt hierbei eine große Bedeutung zu: Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, sondern erfüllen auch weitere wichtige Ökosystemleistungen wie bspw. die Sauerstoffproduktion oder die Kühlung benachbarter Siedlungen. Außerdem können Auenwälder große Mengen Kohlenstoff binden und stellen damit bedeutende CO2-Senken dar. Trotz ihrer offensichtlichen Systemrelevanz sind Auenwälder jedoch gefährdet und werden am Oberrhein für den Kiesabbau gerodet. Um einen weiteren Verlust dieser wichtigen Ökosysteme zu verhindern, müssen umgehend Vorgaben der Raumordnung angepasst und Ersatzstandorte für den Kiesabbau gefunden werden

    Der Schutz der Nacht in der praktischen Umsetzung am Beispiel des Sternenparks Rhön

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    Künstliche nächtliche Beleuchtung erweist sich zunehmend als Problem für Tiere, Pflanzen, Ökosysteme, menschliche Gesundheit, Energieverbrauch und die Sichtbarkeit des Sternenhimmels. Am Beispiel des Sternenparks Rhön sowie weiterer praxisrelevanter Ansätze zeigt der Beitrag, wie ein Entgegenwirken gelingen kann; z. B. durch die Umsetzung selbstverpflichtender Beleuchtungsrichtlinien, zielgruppenspezifische Planungshilfen sowie verbindliche Vorgaben in Bauleitverfahren. Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung in die Praxis ergeben sich weiterhin über städtebauliche Verträge, das Bauordnungsrecht, Satzungen, Wettbewerbe, Ausschreibungen und Förderprogramme sowie Umweltbildung und Kooperationen

    Deutschlands erster Aktionsplan: präventive Maßnahmen gegen die unbeabsichtigte Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entlang prioritärer Pfade

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    Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erstellt jeder Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindern sollen. Im vorliegenden Beitrag wird der erste deutsche Aktionsplan vorgestellt. Der Aktionsplan stützt sich auf eine vorangegangene Analyse, in der ermittelt wurde, welche Einbringungs- und Ausbreitungspfade invasiver gebietsfremder Arten für Deutschland als prioritär anzusehen sind. Für jeden prioritären Pfad erfolgte eine Literaturrecherche nach möglichen Maßnahmenvorschlägen, die mithilfe bilateraler Gespräche mit Expertinnen und Experten aller verantwortlichen Sektoren weiterentwickelt, gewichtet und konkretisiert wurden. Anhand eines Kriterienkatalogs wurden insgesamt 24 Maßnahmen für den Aktionsplan ausgewählt. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind, die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise zu sensibilisieren sowie die Kontaminierung, bspw. von Gütern, Fahrzeugen und Geräten, durch invasive gebietsfremde Arten zu minimieren. 19 verschiedene Sektoren werden bei der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Für eine möglichst effektive Umsetzung wurden neben 20 pfadspezifischen Maßnahmen zusätzlich 4 sektoren- und pfadübergreifende Maßnahmen entwickelt. Der erste Aktionsplan stellt ein wichtiges Instrument im Naturschutz zur Prävention biologischer Invasionen in Deutschland dar

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