BfN-e-dition - Institutional repository of the Federal Agency for Nature Conservation
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Restoration of European oyster (Ostrea edulis) in the German North Sea (RESTORE preliminary investigation)
Die Sorgfaltspflichten der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in der Praxis - Zumutung für die Nutzerinnen und Nutzer genetischer Ressourcen oder Compliance-System mit Augenmaß?
Die zur Umsetzung der Compliance-Vorgaben des Nagoya-Protokolls vorgesehenen Sorgfaltspflichten, die sich aus der Verordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 511/214 (EU-VO) ergeben, werden von vielen Nutzerinnen und Nutzern genetischer Ressourcen stark kritisiert. Unter anderem seien die Verpflichtungen unverhältnismäßig hoch und erzeugten auf Grund unklarer Begriffe und Anforderungen Rechtsunsicherheit. Bei näherer Betrachtung können die geäußerten Kritikpunkte jedoch nicht überzeugen. Der gewählte Sorgfaltsansatz ist vielmehr als maßvolles und ausgewogenes Instrument zu werten, mit dem einerseits die Einhaltung der nationalen Regelungen zu Access and Benefit-sharing (ABS) der Bereitstellerländer sichergestellt werden kann, andererseits jedoch Forschungsprojekte nicht verboten werden, wenn die zur Sicherstellung der Einhaltung nationaler ABS-Regelungen erforderlichen Informationen nicht verfügbar sind. Gleichwohl werden erst die weiteren Vollzugserfahrungen zeigen, ob die EU-VO insgesamt zur Sicherstellung einer Nutzung genetischer Ressourcen und damit verbundenen traditionellen Wissens in Übereinstimmung mit ggf. bestehenden ABS-Regelungen der Bereitstellerländer sowie zur Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile führt
Naturbewusstsein 2023
Naturbewusstsein 2023 ist die achte Studie in der gleichnamigen Reihe der Bevölkerungsumfragen, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesamt für Naturschutz im zweijährigen Turnus seit 2009 durchführen. Die Studienreihe dient der Untersuchung des Bewusstseins der Bevölkerung zu Natur, Naturschutz und biologischer Vielfalt
Die Bedeutung von Gehölzen für einheimische, phytophage Insekten
Einheimische Gehölzarten spielen eine herausragende Rolle für die Erhaltung der einheimischen Insektenfauna. Von 8.127 geprüften, weitestgehend phytophagen (pflanzenfressenden), in Deutschland vorkommenden Blattkäfern, Prachtkäfern, Rüsselkäfern, Pflanzenwespen, Schmetterlingen, Wanzen, Wildbienen und Zikaden sind 3.140 Arten (38,6 %) auf Gehölze als Nahrungspflanzen angewiesen. Diese phytophage Gilde umfasst je nach Gehölzart 23-36 % der daran lebenden Insektenarten. Gemeinsam mit den übrigen Gilden (z.B. Räuber, Parasitoide und Zersetzer) ist die Anzahl der direkt oder indirekt von Gehölzen abhängigen Insektenarten deutlich höher und entspricht etwa einem Drittel aller in Deutschland vorkommenden Insektenarten. Unter den in diesem Beitrag betrachteten, in mindestens einem Entwicklungsstadium an Gehölzen fressenden Phytophagen sind 88,6 % der Insektenarten auf Gehölze aus Gattungen angewiesen, die mit mindestens einer einheimischen Art in Deutschland vertreten sind. 10,0 % der betrachteten Insektenarten nutzen sowohl Gehölzgattungen mit mindestens einer einheimischen Art als auch Gehölzgattungen, die in Deutschland nur mit gebietsfremden Arten vertreten sind. 1,4 % ernähren sich ausschließlich an Gehölzgattungen, die in Deutschland nur mit gebietsfremden Arten vertreten sind. In Deutschland gebietsfremde Gehölzarten, ohne einheimische Verwandte auf Gattungsebene, sind nur für wenige eingeschleppte Insektenarten oder solche mit einem sehr breiten Nahrungsspektrum als Nahrungspflanzen geeignet und spielen somit für die Erhaltung der einheimischen Insektenvielfalt eine untergeordnete Rolle