BfN-e-dition - Institutional repository of the Federal Agency for Nature Conservation
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Access and Benefit-sharing und das Nagoya-Protokoll: Quid pro quo für die Nutzung der biologischen Vielfalt – eine kritische Bestandsaufnahme
Durch den Übergang vom freien Zugang zu genetischen Ressourcen für Forschung und Entwicklung zum Bilateralismus erhoffte man sich, dass die Inwertsetzung der genetischen Ressourcen umfangreiche finanzielle Mittel einbringen würde, die einen großen Einfluss auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und das sozioökonomische Leben der Menschen im Globalen Süden haben könnten. Dieser Traum scheint 30 Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls (NP) noch lange nicht verwirklicht zu sein. Der vorliegende Beitrag untersucht die Ursachen, die zu den schlechten Ergebnissen des Bilateralismus geführt haben. Er beginnt mit einem Blick auf das Übereinkommen und darauf, wie durch dessen Bestimmungen zum Zugang und Vorteilsausgleich die bilaterale Quid-pro-quo-Vereinbarung etabliert und damit von dem Ansatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit, basierend auf dem Konzept der Res nullius, abgewichen wurde. Anschließend wird dargestellt, wie das NP als Instrument des Übereinkommens und in der Erwartung, die aus dem Übereinkommen hervorgegangenen Regelungen zu verbessern, das bilaterale System weiterentwickelt und weiter ausgearbeitet hat. Dabei wird auch auf die erzielten Ergebnisse eingegangen. Weiterhin wird aufgezeigt, wie die Vertragsparteien des NP ihre Verpflichtungen umgesetzt haben und dies zu einer heterogenen Rechtslandschaft in Hinblick auf Access and Benefit-sharing (ABS) geführt hat. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass die Inkonsistenz der Maßnahmen der Bereitsteller Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften, die Generierung von Vorteilen und auf deren Aufteilung hat. Um dem entgegenzuwirken, werden abschließend drei alternative Modelle für die Kopplung oder Entkopplung von Hoheitsrechten und Vorteilsausgleich vorgeschlagen, wobei die Entkopplung durch einen Multilateralismus die beste Option ist, da die meisten identifizierten Probleme mit dem Bilateralismus zusammenhängen
Access and Benefit-sharing in der Praxis: Was muss, was kann getan werden?
Der Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen bedarf sowohl in der kommerziellen als auch in der nichtkommerziellen Forschung nach den Vorgaben des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und des konkretisierenden Nagoya-Protokolls (NP) der Zustimmung der Bereitstellerstaaten. Zudem ist für den Zugang ggf. ein Vorteilsausgleich zu leisten. Daneben treten unions- und nationalrechtliche Pflichten. Ein Überblick über diese Pflichten zeigt, dass die vielzähligen und divergierenden Pflichten die Umsetzung erheblich erschweren. Zwar existieren verschiedene Ansätze zur Erleichterung der Compliance, diese sind aber nur bedingt geeignet, tatsächlich zu einer Vereinfachung zu führen. Insofern sollte über eine weitere Vereinheitlichung, auch mit anderen völkerrechtlichen Vorgaben, nachgedacht werden
Urban Nature Plan: Considering quality of life, climate and biodiversity together!
The EU Biodiversity Strategy 2030 calls on cities to promote urban nature in the form of ‘Urban Nature Plans’ for the protection of biodiversity, for climate change mitigation and adaptation and for the quality of life in cities, and to set ambitious targets for this. This brochure transfers the approach of Urban Nature Plans to the German context and offers concrete tips for implementation. This includes a checklist to determine the extent to which a municipality‘s existing plans already correspond to Urban Nature Plans
Wege zu einem bundesweit harmonisierten Monitoring: Verbesserung der Erfassung der Bodenbiodiversität und ihrer Funktionen
Ein unverzichtbarer Beitrag zur Erfüllung essenzieller Bodenfunktionen wird durch Bodenorganismen und deren Diversität geleistet. Der Kenntnisstand zur Bodenbiodiversität, die einer Vielzahl von Stressoren ausgesetzt ist und vielfach rückläufig oder gefährdet ist, muss derzeit als gering eingeschätzt werden. Das aktuelle Monitoring in Deutschland liefert keine belastbare Datengrundlage, um bundesweite Aussagen zum Zustand und zum Trend der Bodenbiodiversität treffen zu können. Die Weiterentwicklung des Bodenbiodiversitätsmonitorings ist daher eine Schwerpunktaufgabe des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität. Ein Fachgremium erarbeitet seit 2021 Leitlinien für ein bundesweit harmonisiertes Bodenbiodiversitätsmonitoring aufbauend auf bestehenden Monitoringaktivitäten und neueren Methodenentwicklungen. Dabei sollen gemeinsam mit den Monitoringakteuren Synergiepotenziale herausgearbeitet und genutzt werden. Die Identifizierung der wesentlichen Handlungsfelder und die Formulierung und Priorisierung der Ziele des Monitorings sind erste umgesetzte Schritte auf dem Weg zu einem bundesweit harmonisierten Bodenbiodiversitätsmonitoring
Urbane grüne Infrastruktur in Kommunen stärken
Der Online-Werkzeugkasten Stadtnatur sowie die vorliegende Broschüre bieten vielseitige Hilfestellungen und Informationen rund um die Entwicklung der grünen Infrastruktur in Städten und Gemeinden. Hier können Vertreter*innen aus Kommunen sowie die interessierte Stadtgesellschaft Anregungen und Empfehlungen finden. Im Sinne einer integrierten Planung soll die Förderung der biologischen Vielfalt Hand in Hand gehen mit der Anpassung an den Klimawandel, der Verbesserung der Lebensqualität, einer nachhaltigen Mobilität zu Fuß und per Rad und vielen weiteren Nachhaltigkeitszielen. Wie dies gelingen kann, wird anhand ausgewählter Praxisbeispiele gezeigt