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The effect of governance quality on future economic growth: an analysis and comparison of emerging market and developed economies
This paper examines the influence of the six World Governance Indicators (WGIs), as defined by the World Bank, on the real GDP growth of five emerging markets, the BRICS (Brazil, Russia, India, China, and South Africa) countries, and three advanced economies, the United States, Germany and Japan. The analysis is based on a panel data set containing the six WGIs along with further macroeconomic variables (government debt, external debt, current account balance, trade balance, budget balance, foreign exchange rate and short-term interest rate), with annual data from 1996 to 2018. We find that regulatory quality has a positive impact on economic growth, an effect that remains stable across all robustness tests. This indicates that a sound regulatory environment stimulates economic growth. We also find a negative impact of rule of law on economic growth, but this effect is not robust. The literature, however, documents a negative effect from income to rule of law, expressing that higher income does not necessarily lead to a demand for better institutions. A principal component analysis on the WGIs shows that governance is diverse across countries, while stable over time. The first two PCs capture more than 95% of the WGIs variance and are able to cluster emerging and developed markets
Völkerrechtliche Verantwortung für menschenrechtswidriges Handeln transnationaler Unternehmen
Herausforderungen der Etablierung wissenschaftlich fundierter Managementziele bezüglich der Planetaren Grenze Biodiversität – Dargestellt für den Food Campus Berlin
Zulässigkeit der Sofortabschreibung von Hard- und Software in der Handelsbilanz – Darstellung, kritische Analyse und Praxisempfehlungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2022
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen
Visualisierung von Sonnenblendungen im Straßenverkehr - Anleitung zur Erstellung eines digitalen Modells für Lehrveranstaltungen im gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst
Blendungen von Fahrzeugführenden durch die Sonne sind Lernenden allein durch die Aufzeigung von Winkelbeziehungen zwischen Lichtquelle und Geblendeten schwer zu erörtern. Der nachstehende Beitrag zeigt eine Möglichkeit, wie sich problematische Konstellationen für Unterrichtszwecke oder die Verkehrsunfallanalyse berechnen und visualisieren lassen
Parlamentarische Polizeibeauftragte: Menschenrechtliche Empfehlungen für die Stellen in Bund und Ländern
Internationale Menschenrechtsgremien haben Deutschland mehrfach zur Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdemechanismen aufgefordert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte zu dem Thema im Herbst 2014 sein erstes Policy Paper. Nur wenige Monate zuvor hatte der Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen, das Amt des dort seit 1974 wirkenden Bürgerbeauftragten um die Funktion eines Beauftragten für die Landespolizei zu erweitern. Nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz verabschiedeten in den folgenden Jahren weitere Bundesländer Gesetze zur Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragten, die sich im Detail jedoch erheblich unterscheiden. Weitere Länder wollen folgen, und auch auf Bundesebene plant die Ampel-Koalition eine solche Stelle für die Polizeien des Bundes. Die vorliegende Untersuchung vergleicht die bisherige Arbeit der deutschen Polizeibeauftragten. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welchen Beitrag die Stellen zum Menschenrechtsschutz leisten und welche Empfehlungen für die Einrichtung und Ausgestaltung der Stellen sich aus den bisherigen Erfahrungen ableiten lassen
Sicherstellung der Einhaltung von ESG-Kriterien mit Hilfe von Third Party Management
Je größer ein Unternehmen, desto komplexer ist meist die Zuliefererstruktur und dementsprechend umfangreicher sind die Lieferketten. Das Ziel dieser Arbeit ist es, auf Basis von theoretischen Erkenntnissen zum Risikomanagement und qualitativen Experteninterviews, Handlungsempfehlungen für Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Handlungsempfehlungen steht folgende Forschungsfrage: Wie können Unternehmen ihr Third Party Management idealerweise durchführen, um die Einhaltung von ESG-Kriterien entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen? Das LkSG wird als beispielhafte Regulierung im Bereich ESG für die Eingrenzung der ESG-Kriterien herangezogen
Zur Reform des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrechts in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen - eine verfahrenssystematische Synopse
Die Synopse stellt das geltende Recht des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) und des Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) den Referententwürfe in der Fassung der Verbändebeteiligung aus dem März/April 2023 aus den Bundesländern Brandenburg (Bbg ASG), Sachsen (SächsAgrarStrg) und Thüringen (ThürAFSG) gegenüber. Die Aufstellung orientiert sich systematisch am Verfahren der behördlichen Prüfung
Eine Betrachtung der Relevanz von Kindersexpuppen im Kontext von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern
Mit dem kürzlich eingeführten § 184l StGB wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bestraft. Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit diesem Verbot von Kindersexpuppen auseinander. Sie verfolgt die Frage, ob anhand bisheriger Forschung und polizeilicher Erkenntnisse ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb und Besitz von Kindersexpuppen einerseits sowie Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern andererseits hergestellt werden kann. Die Untersuchung nutzt dafür ein Mixed-Methods-Design
KEY AUDIT MATTERS & COVID-19: An analysis of the impact of COVID-19 on KAMs of DAX 40 Companies
The collapse of Enron and WorldCom2 and the negative effects of the Global Financial Crisis catalyzed two major challenges for the accounting profession. The work of independent auditors was questioned by the public as they had given unqualified audit opinion soon before these companies filed for bankruptcy. To address the dissatisfaction of users of financial statements on the role of the auditor, in January 2015, the IAASB issued a new ISA 701. ISA 701 requires auditors of listed entities to report key audit matters in the audit report. The purpose of KAMs is to present the most significant entity-specific matters based on the auditor's judgement to provide more useful information to the users of the report. The auditors of the top 40 Germany listed entities had to comply with this requirement for accounting periods ending on or after 15 December 2016. Ever since the introduction of KAMs in the auditor’s report, the most reported matters in DAX 40 audit reports relates to asset impairment (including goodwill), revenue recognition and taxation (including valuation of deferred tax assets). With the current Covid-19 pandemic, the work of auditors was affected in different ways. Therefore, there is need to analyze if matters significant to auditors were influenced by the pandemic. To address this issue, an analysis of auditors reports from financial years 2018-2020 for the DAX 40 companies was carried out. The results showed that matters significant to auditors were more or less the same since the adoption of ISA 701. Furthermore, the existence of Covid-19 played a significant role for commonly reported KAM (goodwill impairment) to be of high importance in the audit of 2020 consolidated financial statements because of the increased audit risk