Publikationsserver der Westfälischen Hochschule
Not a member yet
2819 research outputs found
Sort by
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012), BT-Drucksache 17/9040 und 17/9649
Jetzt wäre die 30-Stunden-Woche zeitgemäß. Interview mit Dr. Heinz-Josef Bontrup, Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Westfälischen Hochschule, Campus Recklinghausen
Medieninformatik: studieren, virtualisieren, akkreditieren
Die Medieninformatik wurde zuerst von der FH Furtwangen als Studiengang angeboten und dann 1996 – in einer neuen Konzeption – vom Fachbereich Informatik an der FH Gelsenkirchen (als 8-semestriger Diplomstudiengang). Seit dieser Zeit werden an vielen anderen Hochschulen Studiengänge dieses Namens angeboten.
Die Curricula sind jedoch sehr unterschiedlich – was häufig dadurch bedingt ist, dass diese Studiengänge mit dem vorhandenen Personal aufgebaut werden müssen. In Gelsenkirchen konnten wir jedoch mehrere Professuren entsprechend besetzen, da die Hochschule und der Fachbereich neu gegründet worden waren (Der Autor ist Gründungsdekan). In den Jahren 1997 bis 1998 reiften dann die Pläne heran, auch im VFH-Projekt den Studiengang Medieninformatik als einen der zu entwickelnden Online-Studiengänge vorzusehen. Diesen Studiengang – zu diesem Zeitpunkt – als Bachelor-Master-Studiengang zu etablieren, hat viel Überzeugungsarbeit gekostet. Der parallel zu entwickelnde Studiengang Wirtschaftsingenieur wurde z.B. zunächst als Diplomstudiengang konzipiert. Die Nachfrage, bezogen auf den Studiengang Medieninformatik, war und ist recht groß. Für den Präsenzstudiengang in Gelsenkirchen haben sich jeweils mehrere Hundert Bewerber gemeldet und auch der Online-Studiengang erfreut sich großer Nachfrage
Peut-on penser le droit avec d'autres disciplines? Une exploration juridico-économique
Der Aufsatz analysiert die Dimensionen der Interdisziplinarität aus einer praktischen und theoretischen Perspektive anhand des Verhältnisses Recht - Wirtschaf