Berlin: Duncker & Humblot
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Konjunktur und Neoklassik | Sparen und Investieren, öffentliche Haushalte und wirtschaftliches Wachstum in der konjunkturbewegten Volkswirtschaft (USA 1929-1967)
Entwicklungsbanken in den Philippinen als entwicklungspolitische Institutionen | Ein Beitrag zur Beurteilung der Möglichkeiten und Grenzen des instrumentalen Einsatzes nationaler Entwicklungsbanken
Der Innovationsprozeß in westeuropäischen Industrieländern | Band I: Sozialwissenschaftliche Innovationstheorien
Der Absatz von Investitionsgütern | Ein Beitrag zur Bestimmung von Marktsegmenten mit Hilfe von Einstellungsdaten
Österreichs Wirtschaft 1848 - 1913 | Konjunkturelle Dynamik und gesellschaftlicher Wandel im Zeitalter Franz Josephs I
Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung
Der Einsatz algorithmenbasierter Systeme wird angesichts fortschreitender Entwicklungen bei Schlüsseltechnologien der Künstlichen Intelligenz zunehmend auch für den Bereich der Justiz erwogen. Die Arbeit widmet sich den technischen und rechtlichen Grundlagen des Einsatzes solcher Systeme speziell in der Strafzumessung. Anhand des geltenden Strafzumessungsrechts wird zunächst die Komplexität der praktischen Umsetzung der Strafzumessungsaufgabe skizziert. Daraufhin wird aufgezeigt, dass der Einsatz von Systemen, entwickelt auf Basis maschinellen Lernens unter Heranziehung einer Vielzahl von Strafzumessungsentscheidungen, zur Unterstützung der richterlichen Entscheidung durchaus realisierbar erscheint, aber auch grundlegende Umsetzungshürden zu überwinden sind. Schließlich wird der rechtliche Rahmen des Einsatzes derartiger Systeme erörtert. Im Ergebnis ist ihre Nutzung zur Entscheidungsunterstützung rechtlich zulässig, jedoch nur, soweit gewährleistet ist, dass insbesondere die richterliche Unabhängigkeit und grundlegende Rechte des Angeklagten nicht verletzt werden.»Algorithmic Decision Systems in Sentencing«: The thesis examines the technical and legal foundations of Algorithmic Decision Systems in sentencing. It demonstrates that, despite practical implementation challenges, the development of such systems appears in principle feasible for the purpose of supporting judicial decisions. From a legal perspective, their use is permissible – provided that, in particular, judicial independence and the fundamental rights of the defendant are fully safeguarded at all stages of deployment and use
Vertrauen und Abhängigkeit als Willensmängel | Eine vergleichende Betrachtung des deutschen und französischen Rechts sowie der Modellregelungen PECL, DCFR und CESL
Die Arbeit geht der Frage nach, ob aus persönlichen Näheverhältnissen Willensbeeinträchtigungen erwachsen können, welche die beeinträchtigte Partei zur Lösung von dem geschlossenen Vertrag berechtigen. Dazu identifiziert die Arbeit das besondere persönliche Vertrauen, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern, und emotionale Abhängigkeit als häufige Ursache einer Willensbeeinträchtigung und erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Lösungsrechts der schwächeren Partei. Dabei werden primär das deutsche und französische Recht sowie die Modellregelungen PECL, DCFR und CESL beleuchtet, aber auch Bezüge zum englischen Institut der undue influence hergestellt. Ausgehend von den rechtsvergleichend aufgefundenen Ergebnissen thematisiert die Arbeit zudem, wie das Lösungsrecht wegen eines beziehungsbedingten Willensmangels zu den übrigen Lösungsrechten wegen Willensmängeln im deutschen Recht steht, und entwickelt zur besseren Vergleichbarkeit der Willensmängel ein Stufenmodell.»Trust and Dependence as Defects of Will. A Comparative Analysis of German and French Law and the Model Rules PECL, DCFR and PECL«: This thesis uses comparative law to examine German and French law as well as the PECL, DCFR, and CESL to determine whether impairments of will arising from personal trust or emotional dependence justify the avoidance of a contract concluded as a result of this lack of will. The thesis develops a graded model to better compare the different rights to avoid a contract due to wrongful interference with the formation of will in German law