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Solidarität und Menschenrechte – Zwei verschiedene Welten?
"Solidarity First - Labor Rights are not the same as Human Rights" eröffnete Jay Youngdahl seine Kontroverse mit Lance Compa im US-amerikanischen New Labor Forum. Er befürchtete sogar, es bedeute das Ende der Gewerkschaftsbewegung "as we know it", wollte man "Solidarität" als Anker für Gerechtigkeitsvorstellungen in der Erwerbsarbeit mit "individuellen Menschenrechten" ersetzen. Man sieht, die grundsätzliche Debatte darüber, ob "Labor Rights" in einem Gegensatz zu "Human Rights" stehen, ist mit der Verabschiedung der ILO-Kernarbeitsnormenerklärung Ende der 1990er Jahre nicht beendet worden. Während sie vor allem in der US-amerikanischen Debatte immer wieder explizit aufflammt, bleibt sie in Europa jedoch eher unausgesprochen und bildet den Hintergrund gewerkschaftlicher Strategiedebatten, ohne dass dies explizit thematisiert würde. Auch die Europäische Kommission setzt in ihrer neuesten "CSR"-Mitteilung "Menschenrechte" und "grundlegende Arbeitsnormen" durchgehend nebeneinander
Die Alibi-Frau
Eine der wichtigsten Selbst-Täuschungen dieser Gesellschaft ist die Annahme, Positionen, Ressourcen und Privilegien würden nach 'Leistung' und 'Qualifikation' verteilt. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die daran nicht glauben - oder das Gefühl haben, andere Erfahrungen gemacht zu haben. Man wird solche Menschen aber häufiger unter denen finden, deren Erwartungen, das zu erhalten, was ihnen zustehe, nicht erfüllt worden sind. Wer eine erwünschte Position oder Ressource erlangt hat, wird doch geneigt sein, dies seinen/ihren jeweils eigenen einzigartigen und individuellen Leistungen und Qualifikationen zuzuschreiben. Dieses Phänomen ist nicht selten auch bei Menschen anzutreffen, die sich kritisch an der gesellschaftlich herrschenden Vorstellung abgearbeitet und sie als Ilusion entlarvt haben
Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht. Ratifikation der ILO-Konvention 189
Im September 2013 tritt das ILO-Übereinkommen C-189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in Kraft. Nach der Ratifikation wird es ab September 2014 auch für Deutschland wirksam werden. Der Beitrag zeigt, weshalb die Annahme des Gesetzgebers, dass die Ratifikation keine weitreichenden Änderungen des deutschen Arbeitsrechts erforderlich mache, zutreffend war, äußert aber die Hoffnung, dass die Hausarbeit im Arbeitsrecht künftig sichtbarer werde, und wendet sich gegen eine Anwendung des § 18 I 3 ArbZG auf die so genannte "24-h-Pflege"
Die "soziale Entwicklung" bei der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern - Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zum ungleichen Rentenalter von Frauen und Männern
Der polnische Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil zur Zulässigkeit eines ungleichen Rentenalters von Frauen und Männern unter anderem damit auseinander gesetzt, welche "soziale Entwicklung" in Polen eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung rechtfertigt. Mehrere Sondervoten zeigen, wie umstritten die Bedeutung des Gleichheitssatzes in Polen aktuell ist - eines Rechtssatzes, der denen der meisten Mitgliedstaaten sowie dem europäischen Recht strukturell und funktional äquivalent ist
Anfechtung bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet
Das Irrtumsrecht gehört zu den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und sollte beherrscht werden. Seine Bedeutung im Studium und Prüfung steht in Kontrast zu seiner praktischen Bedeutung: In der anwaltlichen Tätigkeit führt die Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB im Verhältnis zur Anfechtung nach § 123 BGB ein Schattendasein; gerichtliche Entscheidungen zum Irrtumsrecht kommen, abgesehen von Ausnahmefällen, selten vor. Einen solchen Ausnahmefall hatte der BGH im Urteil vom 26.01.2005 zu behandeln; es ging nicht einmal um eine ungewöhnliche Fallkonstellation, sondern geradezu um ein Standardproblem des Vertriebs im Internet. Das Urteil bietet insofern Gelegenheit, Grundprobleme der Rechtsgeschäftslehre beim elektronischen Vertragsschluss zu wiederholen
Informationspflichten des europäischen Verbrauchervertragsrechts in der deutschen Rechtsgeschäftslehre - What you see is what you get?
Vertragsbezogene Informationspflichten spielen im eurpäischen Privatrecht eine wichtige ROlle. Es herrscht dabei jedoch eine eigenartige Kluft zwischen dem Verbraucherrecht europäischer Richtlinien und dem gemeineuropäische Vertragsrecht. Im Folgenden soll am Beispiel des deutschen Fernabsatzrechts gezeigt werden, wie diese Kluft sich über die Pflichtenlehre hinaus mit Hilfe der Rechtsgeschäftslehre überbrücken ließe
Recenzja: "Socjologia medycyny w Polsce z perspektywy półwiecza. Nurty badawcze, najważniejsze osiągnięcia, perspektywy rozwoju" / Antonina Ostrowska, Michał Skrzypek (red.) Warszawa: Wydawnictwo IFIS PAN, 2015. ISBN: 978-83-7683-094-0
Książka „Socjologia medycyny z perspektywy półwiecza…" to monografia wieloautorska ukazująca jak rozwijała się w Polsce socjologia medycyny. Publikacja stanowi podsumowanie dorobku tej subdyscypliny z okazji pięćdziesięciolecia funkcjonowania Sekcji Socjologii Medycyny założonej w 1964 r. przez Magdalenę Sokołowską w ramach Polskiego Towarzystwa Socjologicznego. Na książkę składa się wstęp szesnaście artykułów podzielonych na dwie części („Socjologia medycyny w Polsce – przedmiot, geneza i funkcje" i „Socjologia choroby i niepełnosprawności)
Rezension: "Konflikt przemysłowy w Polskich Kolejach Państwowych w latach 1989–2005: podłoże, przebieg, znaczenie polityczne"/ Marcin R. Szczepański. Toruń: Wydawnictwo Adam Marszałek, 2014. ISBN: 9788377808443
Marcin Szczepański untersucht in seinem Buch den industriellen Konflikt bei der Polnischen Staatsbahn (Polskie Koleje Państwowe, PKP). Damit hat der Politikwissenschaftler aus Białystok einen aus mehreren Gründen wenig repräsentativen Fall gewählt. Die PKP war 1989 das der Beschäftigtenzahl nach größte Unternehmen der Volksrepublik Polen. Es war ein Unternehmen mit öffentlichem Zweck, war Unternehmen und Branche zugleich, es war in ganz Polen präsent und wirtschaftlich eng verwoben mit den großen Industriebranchen (Hüttenindustrie, Bergbau). Als Untersuchungszeitraum wählt der Autor die Jahre 1989 bis 2005. Die Konsequenz, mit der er sich an diese Vorgabe hält, hat zur Folge, dass er die Frage nach der Veränderung des industriellen Konfliktes bei der PKP während der sozialistischen Wirtschaftsreformen nach 1982 ausblendet. Das Ende des Untersuchungszeitraums markieren der EU-Beitritt Polens und die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2005.
Die Arbeit basiert auf der Inhaltsanalyse verfügbarer Dokumente (Behördenakten, Tages- und Fachpresse, Wiederverwertung soziologischer Studien) und Tiefeninterviews mit Vertretern der an den industriellen Konflikten beteiligten Sozialpartner. Sie ist chronologisch ausgerichtet und gliedert den Untersuchungszeitraum in drei Abschnitte, die zugleich die drei inhaltlichen Schwerpunkte bilden
Nebeneinander, Miteinander, Gegeneinander?
Infolge der internationalen geopolitischen Bestimmungen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden sich sowohl Teile des ehemaligen Dritten Reiches als auch Gebiete der einstigen Zweiten Polnischen Republik in der sowjetischen Einflusssphäre wieder. Ein Umstand, der die Innen- und Außenpolitik der beiden künftigen Staaten für Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen sollte. Eine nicht unwesentliche Stütze des in Moskau entworfenen Systems stellten die in Polen und in der (ab 1949) Deutschen Demokratischen Republik stationierten Truppen der Sowjetarmee dar. Von den jeweiligen Machthabern als Garant der bestehenden Ordnung begrüßt, von der staatlichen Propaganda wiederum als Beschützer des Weltfriedens gepriesen gehörten die sowjetischen Waffenbrüder zum festen, auch wenn im Hintergrund agierenden Bestandteil des politischen Lebens. Einen interessanten Aspekt ihrer Anwesenheit bildete gleichfalls die Tatsache, dass die sowjetische Militärführung äußerst bemüht war, die Mitglieder der eigenen Truppen von der umgebenden Außenwelt des gastgebenden Landes nach Möglichkeiten abzuschirmen. Bis auf propagandistische öffentliche Inszenierungen bzw. staatlich angeordnete Feierlichkeiten sollten die Waffenbrüder auf Distanz zur Zivilbevölkerung gehalten werden. Ihr Leben sollte nach dem vorgeschriebenen Militär-Rhythmus in abgesperrten sowjetischen Stadtteilen, quasi in einer Parallelwelt, verlaufen. Etwaige Überschneidungen zwischen den beiden Welten waren sowjetischerseits – abgesehen von der soeben erwähnten offiziell-politischen Ebene – unerwünscht, die Garnisonsmauern galten demnach als signifikante Grenze. Eine Grenze, die allerdings aus unterschiedlichen Gründen nie völlig undurchlässig blieb. So konnten sich letztlich mehrere vielfältige alltägliche Kontakte zwischen dem stationierten Militär sowie der Zivilbevölkerung entwickeln und die ungewollte Interaktion der beiden Welten ließ sich so auf beiden Seiten der Oder niemals gänzlich vermeiden. Die profunde Untersuchung dieser „außerplanmäßigen“ Kontaktformen zwischen den Sowjetsoldaten und den Einheimischen im Alltag soll das primäre Ziel der vorliegenden Studie sein. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine bloße Auflistung verschiedener möglicher Formen der Kontakte, sondern es wird gleichermaßen ein Versuch unternommen, diese zu systematisieren. Ebenfalls interessant erscheint dabei die Frage nach den Beweggründen der Zivilisten, offiziell unerwünschte private Kontakte mit den sowjetischen Militärs zu knüpfen. Die Eruierung dieser Gründe, ebenso die Frage der Nachhaltigkeit derartiger Bekanntschaften, werden in die Untersuchung eingeschlossen. Die Anwendung der Methoden der Oral History im Rahmen der vorgenommenen Forschung ermöglicht überdies die Erweiterung des Forschungsgegenstandes um den äußerst aufschlussreichen Aspekt der Wahrnehmung des stationierten sowjetischen Militärs durch die ostdeutsche und polnische Zivilbevölkerung. Die sich daraus ergebenden Bilder werden im Nachhinein zum einen mit den Vorstellungen über Russland und dessen Einwohner , die vor 1945 in beiden Gesellschaften bestanden, zum anderen mit den diesbezüglichen direkten Erfahrungen mit den sowjetischen Militärangehörigen beiderseits der Oder konfrontiert. Verglichen werden sie zugleich mit den durch die staatliche Propaganda vermittelten offiziellen Bildern von der Sowjetunion und der hierzulande stationierten Waffenbrüder. Die Besonderheit der vorliegenden Studie besteht vor allem in ihrem vergleichenden Charakter. Zwar wurden in den letzten Jahren etliche Monographien zum Thema der Stationierung der sowjetischen Streitkräfte sowohl in Deutschland als auch in Polen veröffentlich, jene Einzelstudien fokussierten sich jedoch entweder auf die DDR oder auf die Volksrepublik Polen. Eine vergleichende und systematische Analyse der alltäglichen (und bislang keineswegs ausreichend erforschten) Kontakte, sowie der Wahrnehmung der Sowjets auf beiden Seiten der Oder-Neiße-Grenze stand bisher aus. Mit dieser Arbeit soll diese Lücke nun geschlossen werden.As a result of international geopolitical regulations after the end of the Second World War, both parts of the former Nazi Germany and areas of the former Second Polish Republic found themselves in the Soviet sphere of influence. This circumstance influenced the domestic and foreign policy of the two future states for many decades. A significant pillar of the system designed in Moscow were the troops of the Soviet Army stationed in Poland and in the (from 1949) German Democratic Republic. Welcomed by the respective rulers as a guarantor of the existing order, praised by the state propaganda as protectors of world peace were the Brothers in Arms an integral part of political life, even if they were in the background. An interesting aspect of their presence was also the fact that the Soviet military leadership wanted absolutely to shield the members of its own troops from the surrounding outside world of the host country. Except for propaganda public shows or state-ordered celebrations, the Brothers in Arms should be kept at a distance to the civilian population. Their lives should run according to the prescribed military rhythm in closed-off Soviet districts, quasi in a parallel world. Overlaps between the two worlds were undesirable on the Soviet side, except for the official-political level, so the garrison walls were considered a significant limit. A limit that, however, never remained completely impermeable for various reasons. In the end, multiple daily contacts between the military and civilian populations could develop and the unwanted interaction between the two worlds could never be completely avoided on both sides of the Oder River. The profound investigation of these "unofficial" forms of contact between the Soviet soldiers and the locals in everyday life should be the primary goal of this study. It is not just a list of possible forms of contacts, but an attempt to systematize them. Also of interest is the question of the civilians' motivation to make – officially unwanted – private contacts with the Soviet military. The elucidation of these reasons, as well as the question of the sustainability of such acquaintances, is included in the investigation. The application of the methods of oral history as part of the research allows also the extension of the research subject to the extremely informative aspect of the perception of the stationed Soviet military by the East German and Polish civilians. The peculiarity of the present study is its comparative character. Although several books about the stationed Soviet forces in Germany and Poland have been published in recent years, those individual studies focused either on the GDR or on the Polish People's Republic. This gap should now be closed with this thesis. A comparative and systematic analysis of everyday (and no sufficiently explored) contacts and the perception of the Soviets on both sides of the Oder-Neisse border is a novelty
Das BGB von 1896/1900: Regelungen gegen Bauschwindler?
Bei Scheinwerkverträgen und Scheinselbstständigkeit spielt eine Abgrenzung eine wichtige Rolle, die das BGB seit seiner Entstehungszeit enthielt: die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag. Diese war aber bereits zur Zeit der Entstehung des BGB höchst umstritten. Die beiden sozialdemokratischen Abgeordneten in der Reichstagskommission von 1896 waren damals aber nicht in einer Position, um sich entweder in dieser Grundsatzfrage oder auch nur in der konkreten Frage der Haftung des Hauptunternehmers (genauer: der Haftung des "Bauschwindlers") durchsetzen zu können