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Geltungserhaltende Reduktion und vertragliche Lücken : welche Auswirkungen haben rechtswidrige Klauseln und wie kann eine entstehende vertragliche Lücke geschlossen werden?
Die Arbeit widmet sich der zentralen Fragestellung, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um rechtswidrigen Vertragsklauseln zu begegnen und in welchem Verhältnis diese Rechtsinstrumente zueinander stehen. Im Fokus stehen hierbei die geltungserhaltende Reduktion sowie die Lückenschließungsinstrumente der ergänzenden Vertragsauslegung und der Lückenfüllung durch dispositives Recht. Wurde die Rechtswidrigkeit einer Vertragsklausel im Rahmen der Inhaltskontrolle festgestellt, ist zunächst zu prüfen, ob eine geltungserhaltende Reduktion möglich und zulässig ist, um die Klausel in ihrem rechtskonformen Umfang aufrechtzuerhalten. Ist eine geltungserhaltende Reduktion aufgrund der Beschaffenheit der Klausel nicht möglich oder aufgrund regulatorischer Vorschriften nicht zulässig, hat die gesamte Klausel zu entfallen. Durch den vollständigen Wegfall einer vertraglichen Klausel kann dies zu einer Lücke führen, deren Schließung insbesondere dann erforderlich ist, wenn die Vertragsparteien ein Regelungsinteresse an der wegfallenden Bestimmung haben. Hierbei ist es von zentraler Bedeutung, wie groß die Lücke ist, die durch den Wegfall der rechtswidrigen Klausel entsteht. Um dies beurteilen zu können, ist als Vorfrage eine Klauselabgrenzung erforderlich, um die Reichweite der wegfallenden Klausel zu bestimmen und auf dessen Grundlage beurteilen zu können, in welchem Umfang eine Lückenschließung erforderlich ist. Eine solche Lücke kann grundsätzlich durch das dispositive Recht geschlossen werden, sofern passende dispositive Rechtsvorschriften existieren. Fehlen hingegen geeignete dispositive Rechtsvorschriften oder ist erkennbar, dass die Vertragsparteien vom dispositiven Recht abweichen wollten, kommt die Lückenschließung durch ergänzende Vertragsauslegung in Betracht.Die Untersuchungen zeigten, dass im Verbrauchergeschäft, unter Verwendung nicht individuell ausgehandelter Vertragsklauseln, diese Grundsätze durch die europäische Klauselrichtlinie stark eingeschränkt werden. Insbesondere schließt die Richtlinie in ihrem Anwendungsbereich die geltungserhaltende Reduktion missbräuchlicher Klauseln aus, sodass diese aufgrund des inhaltlichen Abänderungsverbotes vollständig entfallen müssen. Eine nachträgliche Lückenschließung ist in diesem Zusammenhang nur dann zulässig, wenn der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel nicht fortgeführt werden kann und der Wegfall des gesamten Vertrages den Verbraucher erheblich benachteiligen würde. Der EuGH geht jedoch in seiner Rechtsprechung noch einen Schritt weiter und lehnt darüber hinaus auch eine ergänzende Vertragsauslegung zur Lückenschließung zur Gänze ab, da die dadurch entstehenden Ersatzklauseln keine Legitimation durch den Gesetzgeber erfahren haben. Diese restriktive Haltung ist jedoch kritisch zu hinterfragen, da sie in der Praxis zu vermeidbaren Härten führen kann, die sich auch nachteilig auf den Verbraucher auswirken können, und insbesondere in Fällen, in denen dispositives Recht fehlt, keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Diese Einschränkungen gelten jedoch ausschließlich im Anwendungsbereich der Klauselrichtlinie. Außerhalb ihres Anwendungsbereiches, also insbesondere bei Individualvereinbarungen im Verbrauchergeschäft als auch außerhalb des Verbrauchergeschäftes, bleibt sowohl die geltungserhaltende Reduktion als auch die Lückenschließung durch dispositives Recht oder durch ergänzende Vertragsauslegung weiterhin möglich. Des Weiteren steht auf nationaler Ebene der geltungserhaltenden Reduktion von rechtswidrigen AGB-Klauseln im Verbrauchergeschäft auch das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG entgegen, da für den Verbraucher nicht erkennbar ist, welchen konkreten Inhalt der jeweiligen (geltungserhaltend reduzierten) Klausel beigemessen werden kann. ME reicht das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG jedoch nicht so weit, dass es auch die Lückenschließung durch dispositives Recht oder ergänzender Vertragsauslegung, bei rein intransparenten Klauseln, ausschließt.Markus SchmelzerMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Psychische Abwehr im Verlauf der Dynamic Interpersonal Therapy und ihr Zusammenhang mit dem Therapie-Outcome
Das Ziel der vorliegenden Mixed-Methods-Studie war es die Reife der psychischen Abwehr im Verlauf der Behandlung mittels Dynamic Interpersonal Therapy (DIT) im Zusammenhang mit dem Therapie-Outcome zu untersuchen. Dazu wurde eine Stichprobe von Patientinnen (N=3) untersucht, die über 16 Sitzungen hinweg in der Psychotherapeutischen Forschungs-, und Lehrambulanz (PUK) der Universität Klagenfurt behandelt wurden. Anschließend wurden die Ergebnisse miteinander verglichen in Form einer Einzelfallanalyse. Es wurden dabei jeweils drei transkribierte Therapiesitzungen in der Einführungsphase, der mittleren Therapiephase und der Abschlussphase für jede der Patientinnen auf Abwehrvorgänge hin analysiert. Für die Erhebung der Abwehrvorgänge wurde eine qualitative Inhaltsanalyse mit einem deduktiven Kategorienschema durchgeführt. Die zugrundeliegende Klassifikation der Abwehrmechanismen bildete die hierarchisch organisierte Defense Mechanism Rating Scale (DMRS). Die Messung des Therapie-Outcomes wurde durch verschiedene diagnostische Verfahren durchgeführt. Dazu bearbeiteten die Patientinnen zu jeder Sitzung das Patient Health Questionnaire 9 (PHQ-9), welches die Symptomlast im Hinblick auf Depressivität erfasst, sowie die Generalized Anxiety Disorder Scale 7 (GAD-7), die der Einschätzung der Angstsymptomatik diente. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass zwei der drei Patientinnen durch die Behandlung mittels DIT eine Verschlechterung ihrer Symptomatik erfuhren, während eine Patientin eine Verbesserung berichtete. Es konnte im Rahmen dieser Forschungsarbeit entgegen der Vermutung nicht bestätigt werden, dass die Behandlung mittels DIT die Reife der Abwehr verbessere. Es zeigte sich jedoch, dass eine höhere initial gezeigte Reife der Abwehr mit einem höheren Therapie-Outcome assoziiert sei. Außerdem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die initial gezeigte Reife der Abwehr einen mediierenden Effekt auf den Zusammenhang zwischen der Behandlung mittels DIT und dem Therapie-Outcome habe. Da es sich bei der vorliegenden Studie um eine hauptsächlich qualitative Arbeit mit einer geringen Stichprobe handelt, können diese Ergebnisse lediglich als richtungsweisende Tendenzen betrachtet werden und es bedarf einer weiteren Erforschung an größeren Stichproben, um eine gesicherte Aussage treffen zu können.Jakob LieskeMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Der Seuchenfilm im Wandel: von der Pest über Foucault bis hin zu Covid 19
Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie erschienen zahlreiche Seuchenfilme, welche die Pandemie selbst als Ausgangspunkt für die Handlung nehmen. Die Studie zeigt auf, dass mit der Covid-19-Pandemie ein konzeptioneller Wandel von Seuchenfilmen einherging. Die Grundlage für die Untersuchung bildet eine Kategorisierung von Seuchenfilmen zu einer eigenständigen Filmkategorie. Ausgangspunkt bildet die Beobachtung, dass Seuchenfilme trotz ihrer vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten auf ähnliche gesellschaftliche Ein- und Ausschlussmechanismen im Umgang mit einer Seuche zurückgreifen. Als Instrument der Kategorisierung dienen die Theorien Michel Foucaults zu den Macht- und Regierungspraktiken der souveränen, disziplinären und liberalen Macht am Beispiel von Lepra, Pest und Pocken. Ausgehend von der Kategorisierung von Seuchenfilmen zeichnet sich in Covid-19-Seuchenfilmen ein konzeptioneller Wandel ab, der auf zwei Aspekten basiert: Erstens zeigt sich in fiktiven Covid-19-Filmen im Vergleich zu früheren Seuchenfilmen eine zunehmende Fokussierung auf eine pandemiebedingte Isolation durch einen staatlich verhängten Lockdown und damit eine räumliche Verschiebung des Handlungsortes von der öffentlichen in die private Sphäre. Zweitens lässt sich in der Gestaltung individueller und kollektiver Isolationserfahrungen in Covid-19-Seuchenfilmen eine Verschiebung der zwischenmenschlichen Kommunikation und Interaktion vom physischen in den digitalen Raum feststellen. Aus diesen Verschiebungen des Handlungs- und Kommunikationsraumes resultieren wiederum veränderte Sichtbarkeitsstrukturen, die sich an Selbstdisziplinierungs- und Selbstinszenierungspraktiken der handelnden Figuren aufzeigen lassen. Durch die thematische Ausrichtung auf die Eigenverantwortung und Selbstdisziplinierung im Pandemiegeschehen, die Schwierigkeiten einer pandemiebedingt rasant voranschreitenden Digitalisierung und eine mangelnde Solidarität werden die gesellschaftlichen und digitalen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in neueren Seuchenfilmen kritisch reflektiert.Stefanie LeebMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Sustainability und Corporate Social Responsibility in der Lieferantenbewertung: Evaluierung des aktuellen Forschungsstands
Globalisierung, steigende Produktvielfalt und -komplexität, kürzere Entwicklungszyklen sowie länderübergreifende Wertschöpfungsketten stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Um im Markt wettbewerbsfähig agieren zu können, werden Teile des Wertschöpfungsprozesses an externe Partner ausgegliedert. Dadurch steigt die Abhängigkeit von Lieferanten, und die Steuerung von Lieferketten gewinnt an zentraler Bedeutung. Um die Performance von Lieferanten zu evaluieren, wird eine Lieferantenbewertung durchgeführt, die auf vordefinierten Kriterien basiert. Sie ermöglicht den Vergleich mehrerer Lieferanten und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage. Im Laufe der Jahre wurden mehrere Lieferantenbewertungsmodelle entwickelt, die Kriterien wie Preis, Qualität, Mengen- und Liefertreue berücksichtigen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Sustainability und Corporate Social Responsibility (CSR) reichen konventionelle Bewertungskriterien jedoch nicht mehr aus. Es besteht daher die Notwendigkeit umweltbezogene und soziale Bewertungskriterien in die Lieferantenbewertung zu inkludieren. Diese Thematik wird im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit untersucht. Hierfür werden zunächst die Grundlagen des Lieferantenmanagements und der Lieferantenbewertung dargestellt. Anschließend werden die Aspekte hinsichtlich Nachhaltigkeit und CSR sowie deren Relevanz für das Lieferantenmanagement näher betrachtet. Danach wird eine systematische Literaturrecherche durchgeführt, um den aktuellen Stand der Forschung zur Integration von Sustainability und CSR in der Lieferantenbewertung zu ermitteln. Im Zuge der Untersuchung werden 255 Kriterien identifiziert, wobei „Qualität“, „Umweltmanagementsystem“ und „Technologische Leistungsfähigkeit“ zu den am häufigsten genannten Kriterien zählen. Die Auswahl relevanter Bewertungskriterien erfolgt vorrangig durch Literaturrecherchen und die Einbindung von Expertenmeinungen. Die Operationalisierung umweltbezogener und sozialer Kriterien basiert überwiegend auf Experteneinschätzungen, die häufig durch eine Kombination von mathematisch-analytischen Methoden sowie Künstlicher Intelligenz und Unsicherheitsmodellierung quantifiziert werden. Dabei zählt Fuzzy-Logik zu der am häufigsten angewendete Methode. Zudem werden verschiedene Limitationen bei der Integration von Sustainability und CSR in die Lieferantenbewertung identifiziert, darunter die limitierte Datenverfügbarkeit zur Bewertung der Kriterien, die Komplexität der Bewertungsmodelle sowie die notwendige Akzeptanz des Managements.Karina ZopfMasterarbeit Universität Klagenfurt 2025Abstract in englischer Sprach
managing uncertainty and uncontrollability openness to experience reflectiveness emotion regulation and emotion sensitivity
Studienhintergrund: Die Entwicklung von Weisheit geschieht hauptsächlich durch das Reflektieren über und Lernen aus Erfahrungen. Die Weisheitsforschung sucht effektive Wege, um weisheitsrelevante Konstrukte wie MORE-Ressourcen fördern zu können. Bisher konnten aber keine neuen Erfahrungen in einem situationellen Kontext eingebettet werden um dieses Ziel zu verfolgen, sondern nur bspw. verschiedene Techniken, über eine Problemstellung nachzudenken. Die Trainingsgruppe könnte durch ihr Design, den gruppendynamischen Hintergrund und ihre Lernziele als eine solche Intervention dienen, die eine tatsächliche Erfahrung bietet. Theoretische und empirische Gemeinsamkeiten beider Forschungsfelder befürworten eine empirische Untersuchung. Ziel: Diese wissenschaftliche Arbeit argumentiert, inwiefern die gruppendynamische Intervention als mögliche Intervention für die Entwicklung weisheitsrelevanter Ressourcen geeignet ist und untersucht dies empirisch. Methodik: In einem Prä- Post Design werden MORE-Ressourcen, Wise Reasoning und Trait-Weisheit vor und nach der Trainingsgruppe bei Teilnehmern gemessen. Ergebnisse: Es konnten signifikante Verbesserungen der gemessenen Konstrukte gefunden werden. Diese Studie soll als Pilotstudie für die Zusammenführung zwei einander unbekannter Forschungsfelder mit viel Potenzial für einander gesehen werden.Christoph Ludwig, B.Sc.Masterarbeit Universität Klagenfurt 2025Abstract in englischer Sprach
beziehungsweise
Der Diskurs der Transition vom Kindergarten in die Schule wird oft geführt, ohne die Rolle der Eltern zu berücksichtigen, weshalb die vorliegende Masterarbeit folgenden Forschungsfragen beantwortet: Welche Herausforderung stellt die Transition vom Kindergarten in die Schule für Eltern dar und welche Unterstützung wünschen sie sich? und Welche Schritte müssen aus Sicht der Elementarpädagog:innen und der Primarpädagog:innen, vor allem aber der Erziehungsberechtigten seitens der Kindergärten oder der Schulen gesetzt werden, um die Kinder sowie die Erziehungsberechtigten in den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule zu integrieren, damit die Kinder im Transitionsprozess die bestmögliche Unterstützung erhalten? Das Ziel der Masterarbeit ist es, die Rolle der Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Transition vom Kindergarten in die Schule zu beleuchtet und herauszufinden, welche Herausforderungen es diesbezüglich gibt und wie Eltern dabei bestmöglich eingebunden und unterstützt werden können.Taylor Petscher-Kwong, B.A. MAMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Die Freiheitsersitzung bei negativen Servituten
Der OGH kennt bei den positiven Servituten eine qualitative und quantitative Einschränkung; in der Entscheidung 8 Ob 74/22y hat er sich zum ersten Mal mit einem vergleichbaren Fall bei einer „negativen“ Servitut befasst. Der Unterschied zu den positiven Servituten ist, dass eine negative Servitut dem Verpflichteten kein „Dulden“ (etwa das Befahren des Weges), sondern ein Unterlassen anordnet. In concreto geht es in der Entscheidung 8 Ob 74/22y um ein absolutes Bauverbot zulasten der Liegenschaft des Verpflichteten („die Käufer verpflichten sich, das Vertragsobjekt als Lagerplatz in Benützung zu nehmen und niemals in Bauplätze umzuwandeln“); die negative Dienstbarkeit des Bauverbots untersagt es dem Verpflichteten, irgendeine Bebauung auf der belasteten Liegenschaft vorzunehmen (Unterlassungsanordnung). Der Verpflichtete hat sich diesem Bauverbot widersetzt, indem er auf dem Grundstück mehrere Bauten errichtet hat (insbesondere eine Abstell- und Lagerhalle); der OGH musste entscheiden, ob das Bauverbot infolge Freiheitsersitzung zur Gänze oder nur teilweise hinsichtlich der vorgenommenen Bebauung erloschen ist; mit anderen Worten, ob eine eingeschränkte Freiheitsersitzung hier infrage kommt. Im Urteil spricht der OGH aus, das Bauverbot sei mit Ablauf der drei Jahre – beginnend ab der ersten Widersetzungshandlung – zur Gänze erloschen, eine eingeschränkte Freiheitsersitzung sei nicht möglich. Rechtsfrage: Anlässlich des – im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung zur teilweisen Freiheitsersitzung bei den positiven Servituten durchaus ein wenig überraschenden – Urteils befasst sich diese Arbeit mit der Freiheitsersitzung bei den negativen Servituten mit der Unterfrage, ob und wenn ja, inwieweit eine teilweise Freiheitsersitzung (auch) bei negativen Servituten möglich ist. Eine Einschränkung der Servitut in Form einer teilweisen Freiheitsersitzung bei den negativen Servituten von vornherein auszuschließen, ist meines Erachtens zu einseitig. Es liegt meines Erachtens aus rechtsgeschäftlicher Sicht der Schluss nahe, die teilweise Freiheitsersitzung bei allen Servituten zuzulassen. Ein rechtsgeschäftlicher Ansatz entspricht wohl nicht ganz der Konzeption des ABGB, ist aber meines Erachtens nicht abwegig. Im Verjährungs- und Ersitzungsrecht kann die Obliegenheit abgeleitet werden, innerhalb einer bestimmten Zeit Maßnahmen gegen den Rechtsverlust zu setzen. Die Sanktion für das Verletzen der Obliegenheit, Maßnahmen zu setzen, ist meines Erachtens so zu deuten, dass in diesem Fall eine rechtsgeschäftliche Erklärung fingiert wird. Die Freiheitsersitzung ist im Wesentlichen ein Fall, bei dem bloßem Schweigen des Berechtigten (nach drei Jahren) ein bestimmter Erklärungswert zugeschrieben wird (fingierte Willenserklärung). Die Nichtgeltendmachung durch den Berechtigten innerhalb der Dreijahresfrist ist eine fingierte Erklärung durch Schweigen; mit anderen Worten ein – am Maßstab der Obliegenheitsverletzung – fingierter Verzicht auf den Fortbestand der Servitut und iZw möchte der Berechtigte dabei nur auf die Ausübung jenes Umfangs der Servitut verzichten, dem sich der Verpflichtete tatsächlich widersetzt hat (§ 915 1. HS). Dies entspricht im Ergebnis der teilweisen Freiheitsersitzung. Der Berechtigte soll sein Recht so schnell wie möglich geltend machen, wenn sich der Verpflichtete widersetzt, um für Klarheit im Rechtsverkehr zu sorgen. Dies geht aber nur, wenn die Widersetzlichkeit objektiv erkennbar ist, damit der Berechtigte eine faire Chance hat, sein Recht innerhalb der Dreijahresfrist gerichtlich durchzusetzen. Diese Überlegung legt nahe, zwischen einem Eingriff in das Servitutsrecht selbst und einem Eingriff in den Servitutsumfang zu unterscheiden. Abhängig davon wäre eine teilweise Freiheitsersitzung – auch beim Bauverbot – zu bejahen oder zu verneinen. Es entspricht daher meines Erachtens dem Zweck des § 1488 ABGB, die Möglichkeit einer teilweisen Freiheitsersitzung – abhängig vom Einzelfall, wie intensiv der Eingriff in das Recht ist – auch bei den negativen Servituten und insbesondere beim Bauverbot offen zu lassen.Raphael TrabeMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Decentralized text-based person re-identification in multi-camera networks
Text-based person re-identification (re-ID) is an emerging research domain in multi-camera networks. It involves identifying persons of interest across different camera views using textual descriptions as a query. Although this domain holds significant potential for multi-camera-based surveillance systems, its practical applications are limited by the high computational requirements of existing re-ID algorithms. Existing text-based person re-ID algorithms prioritize identification accuracy over resource efficiency. Therefore, surveillance systems based on these algorithms rely heavily on centralized architectures, where a central application server aggregates videos from camera nodes to perform person identification inference. Although centralized architectures simplify system design by leveraging abundant system resources, such systems face challenges in large-scale deployments. The challenges include scalability issues, high bandwidth utilization, and processing bottlenecks that result in delayed inference. To address these limitations, this thesis proposes a decentralized approach to text-based person re-ID, where camera nodes are equipped with processing capabilities to perform person identification locally using resource-efficient algorithms. The results from the individual cameras are then aggregated to produce a global identification result. To implement this proposed system, this thesis first introduces U-TextReIDNet, a resource-efficient text-based person re-ID model designed to identify persons from multi-person images on the NVIDIA Jetson Nano embedded board. U-TextReIDNet has only 38.77 million parameters and is significantly smaller than most state-of-the-art text-based person re-ID algorithms. Despite its compact architecture, U-TextReIDNet achieves Top-1 accuracies of 54.02% on the CUHK-PEDES dataset and 38.45% on the RSTPReid dataset. Although these results are slightly below some state-of-the-art accuracies, U-TextReIDNet offers a significant advantage in computational efficiency, requiring up to 81.93% fewer parameters. Next, leveraging U-TextReIDNet, a decentralized system is implemented to distribute the person identification task across camera nodes. The prototype system is deployed in a controlled indoor environment and evaluated using real human subjects. Lastly, evaluators are recruited to subjectively evaluate the proposed system based on the identification accuracy, system robustness, and usability, using the Mean Opinion Scale (MOS) metric. The system received MOS scores of 3.86, 3.29, and 4.43 out of 5.00 for the respective criterion, indicating high accuracy, robustness and usability in real-world deployments. This research is the first to implement a fully decentralized text-based person re-ID system with a focus on edge processing. In conclusion, the proposed system successfully achieved the goal of developing a resource-efficient and scalable solution for real-time person re-identification in multi-camera networks. The findings from this research also establish a strong foundation for future advancements in text-based person re-ID, particularly in the context of embedded and resource-constrained environments.Rockson AgyemanDissertation Universität Klagenfurt 202
Podcasts als Medium digitalisierter Wissenschaftskommunikation : Performanz und Vermittlung wissenschaftlicher Praktiken
Wissenschaftskommunikation ist nicht nur vielfältig und digital geworden, sondern wird in Anbetracht des zunehmenden ökonomischen Drucks auf das wissenschaftliche Feld, konkurrierender Wissensformate und gesellschaftlicher Anwendungsansprüche zu einer unverzichtbaren Anstrengung. Zugleich bringt die transformative Digitalisierung von Wissenschaft Infrastrukturen und einen Nährboden für die Entstehung neuer Vermittlungsangebote hervor. Unter diesen sind Wissenschaftspodcasts ein niederschwelliges Medium, das besonders ausführliche Darstellungen von Wissenschaft und ihren Inhalten ermöglicht, aber trotz seiner steigenden Relevanz vor allem im deutschsprachigen Raum ein wenig beforschtes Feld geblieben ist. Diese Arbeit leistet daher einen explorativ angelegten Beitrag zum Verständnis digitalisierter Wissenschaftskommunikation in populären Medien und geht der Frage nach, wie wissenschaftliche Akteur:innen wissenschaftliche Praktiken und Prozesse in Podcasts selbst performen und damit einhergehend vermitteln. Sie argumentiert im Zuge der Analyse zweier deutschsprachiger Fallbeispiele, dass wissenschaftliche Akteur:innen Wissenschaft in Podcasts als vielschichten Prozess und zugleich in Relation zu anderen darstellen, indem sie wissenschaftliche Arbeitstechniken offenlegen, mit Quellen arbeiten, mit Fachkolleg:innen ins Gespräch kommen, aber auch persönliche Einblicke in ihren Alltag geben. Zwischen Fachsprache und Alltagsjargon performen sie dabei sowohl ihre Legitimität als Wissenschaftler:innen als auch Nahbarkeit zu ihren Hörer:innen während sie ein unterhaltsames Format zur Wissenschaftskommunikation produzieren.Regina SteinbergerMasterarbeit Universität Klagenfurt 202
Berufliche Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung am Beispiel des Landes Kärnten
Die Themen Chancengleichheit und Inklusion haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dennoch ist festzustellen, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor zur einer gesellschaftlichen Randgruppe zählen, deren Möglichkeiten besonders im beruflichen Kontext limitiert sind. Diese Situation lässt sich anhand der Tatsache belegen, dass 76,21 % der Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht, Menschen mit Behinderung einzustellen, nicht nachkommen und stattdessen eine Ausgleichstaxe bezahlen. Daraus resultieren eine geringere berufliche Teilhabe sowie geringere Möglichkeiten sich zu beweisen und eine berufliche Karriere anzustreben. Mit 28,9 % zählt die öffentliche Verwaltung zu den wichtigsten Arbeitgebern für Menschen mit Behinderung. Auch das Land Kärnten beschäftigt weit mehr Menschen mit Behinderung, als sie gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Dennoch befinden sich diese Personen nur in den wenigsten Fällen in Führungspositionen. Das Hauptaugenmerk der vorliegenden Masterarbeit liegt auf das Vorliegen einer beruflichen Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in der öffentlichen Verwaltung. Hierfür wurden leitfadengestützte Interviews mit Abteilungsleitern, den Betroffenen und den Mitarbeitern der Personalabteilung des Landes Kärnten durchgeführt. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass im Land Kärnten das Verständnis für die Einstellung von Menschen mit Behinderung grundsätzlich vorhanden ist. In Zeiten von Fachkräftemangel und dem „War of Talents“ Menschen mit Behinderung auch als viel mehr als potenzielle neue Mitarbeiter gehandelt werden. Ein Aspekt, der näher in diesem Bezug näher betrachtet werden soll und sowohl von Abteilungsleitern als auch Betroffenen gewünscht wird, ist eine verstärkte Sensibilisierung des Themas „Behinderung“. Diesbezüglich auch im Hinblick auf das Phänomen der „unconscious Bias. In diesem Zusammenhang stellt das inklusive Talent Management eine gute Möglichkeit dar, dieses Potenzial zu nutzen. Des Weiteren war für diese Untersuchung die Frage zu klären, welche Herausforderungen einer beruflichen Karriere von Menschen mit Behinderung im Wege stehen. Die Ergebnisse der Analyse zeigen insgesamt, dass im Bereich der beruflichen Karriere die Chancengleichheit noch nicht vollständig vorhanden ist. Ausschlaggebend hierfür ist die Art und Ausprägung der Behinderung sowie der Einsatzbereich des Mitarbeiters mit Behinderung. Außerdem würde die Erwartungshaltung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit eine Herausforderung darstellen. Es kommt zum Vergleich und zu Konkurrenzsituationen in denen Menschen mit Behinderung im Vergleich zu ihren Kollegen ohne Behinderung sich im Nachteil befinden. Dem gegenüber steht oftmals das fehlende Bewusstsein der Bediensteten gegenüber, dass auch sie alle Möglichkeiten haben. Fehlende Vorbilder und Ansprechpartner gehören außerdem zu den Gründen, warum für höhere Positionen nur eine geringere Anzahl an Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen einlangen. Für die Zukunft sehen grundsätzlich alle an der Befragung beteiligten Personen eine positive Veränderung. Als wesentlicher Grund für die Prognose nennen sie den technischen Fortschritt beispielsweise durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Auch die Gesellschaft stellt eine wesentlichen Faktor in der Erreichung der Chancengleichheit dar. Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Als Lösungsansatz für diese Untersuchung werden in dieser Arbeit einerseits die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Arbeitsplatzadaptionen, Weiterbildungen und Sensibilisierung genannt, um eine funktionierende Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Andererseits wäre im Bereich der Karriere die Schaffung ausreichender Möglichkeiten, sich beweisen zu können und die Implementierung von Karriereberatern, die die Bediensteten mit Behinderung in der Erreichung ihrer beruflichen Ziele unterstützen, von Vorteil.Lisa SornigMasterarbeit Universität Klagenfurt 202