Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR)
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Making, Enforcing and Accessing the Law: Report upon Perspectives from the 2014 ECLS Annual Conference
The 2014 Annual Conference of the European China Law Studies Association (ECLS) was hosted by the Chinese University of Hong Kong (CUHK) on the 15th and 16th of November. The two-day conference gathered the intellectual acumen of many academic and professional leaders from Australia, Canada, France, Germany, Hong Kong, Italy, Macau, mainland China, Netherlands, Singapore, Ukraine, United Kingdom, and United States, to name but a few. With reference to China’s ongoing reform, the conference brought together academics, professionals, members of the judiciary, policy makers, and the like, with their collective knowledge and expertise to engage open communication with the themes of “making, enforcing and accessing the law”. Founded in 2006, the ECLS seeks to establish a forum for the global exchange of ideas and academic collaboration in Chinese legal studies. As the first ECLS annual conference held outside Europe, this year’s gathering not only benefited from geographic proximity to China, but was also enhanced by the cultural richness of Hong Kong, one of the world’s greatest cosmopolitan cities
Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien
Erlass des Staatsrates der Volksrepublik ChinaNr. 656Die „Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien“ wird hiermit bekannt gemacht und vom 1. März 2015 an durchgeführt.1Li Keqiang, Ministerpräsident24. November 2014[...
Zur Revision des Gesetzgebungsgesetzes der Volksrepublik China
1. EinleitungDas Gesetzgebungsgesetz aus dem Jahr 2000 wurde am 15. März 2015 revidiert. Das Gesetzgebungsgesetz regelt nicht nur das Gesetzgebungsverfahren, sondern auch die Gesetzgebungskompetenzen des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses, des Staatsrats sowie der lokalen Volkskongresse und Volksregierungen. Es konkretisiert ferner die Normenhierarchie und enthält Regelungen über die Rechtsanwendung und das System der zentralisierten Normenkontrolle.Das Gesetzgebungsgesetz ist deshalb bedeutsam, da es nicht nur Regelungen für das Gesetzgebungsverfahren im engeren Sinn vorsieht, sondern auch grundlegende Entscheidungen über die Staatsorganisation trifft, wie etwa über die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen, und damit eine Frage regelt, die zum materiellen Verfassungsrecht gehört. In der Literatur wurde das Gesetzgebungsgesetz deshalb als ein „Gesetz mit Verfassungscharakter“ bezeichnet. Es ermöglicht dem Gesetzgeber, verfassungsrechtliche Regelungen zu treffen, ohne dafür den mit höherem politischen Aufwand verbundenen Weg einer Verfassungsänderung zu gehen.[...
Jahrestagung der DCJV am 28.11.2014 in Frankfurt am Main „Ein Jahr nach Xi Jinping – Chancen und Entwicklungen im deutsch-chinesischen Wirtschaftsverkehr“
Am 28.11.2014 hat die Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V. (DCJV) gemeinsam mit dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und der Industrie und Handelskammer (IHK) zu einem Tagesseminar nach Frankfurt am Main eingeladen. Das Seminar hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Fachvorträge aus Lehre und Praxis über Stand und Entwicklung im deutsch-chinesischen Wirtschaftsverkehr nach einem Jahr Präsidentschaft unter XI Jinping zu informieren.[...
Anwälte: Motor des Deutsch-Chinesischen Dialogs – die 1. Deutsch-Chinesische Anwaltskonferenz
Die Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche
Seit 12002 gibt es in der Volksrepublik China Bestrebungen, ein umfassendes Auskunftssystem zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und zunehmend auch Einzelpersonen aufzubauen. Im Rahmen dieser Bestrebungen und zur Regulierung der Kreditauskunftsbranche an sich wurden in den vergangenen zwei Jahren neue Bestimmungen erlassen. Hintergrund sind Änderungen im Unternehmensrecht: Nach dem Wegfall der Mindestkapitalanforderungen für GmbHs und AGs wurden Unternehmen im Jahr 2014 zur jährlichen Abgabe einer Kreditauskunft verpflichtet. Zuvor waren im Oktober 2013 „Einige Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zur Bekanntmachung von Informationen einer Namensliste über kreditwürdige Vollstreckungsschuldner“ in Kraft getreten. Die Liste konzentriert sich auf „kreditunwürdige“ Personen, welche ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind, obwohl sie hierzu in der Lage gewesen wären.Diese Bestimmungen bauen auf einer umfassenderen Verordnung des Staatsrats von Anfang 2013 auf. Die „Verordnung zur Verwaltung der Kreditauskunftsbranche“ (KreditauskunftsVO) befasst sich ganz allgemein mit der Branche der Kreditauskünfte. Besonders die Akteure, welche hauptsächlich mit der Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Kreditinformationen betraut sind, werden behandelt.[…