Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities
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Über Beziehungen zwischen veränderlichen Grössen, die auf gegebene Gebiete beschränkt sind : [Zweite Mittheilung]
Die Bedeutung der Erschliessung des alten Orients für die geschichtliche Methode und für die Anfänge der menschlichen Geschichte überhaupt
Acta Borussica Neue Folge, 3. Reihe: Praktiken der Monarchie. Die späte mitteleuropäische Monarchie am preußischen Beispiel (1786–1918), hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften) unter der Leitung von Wolfgang Neugebauer und Monika Wienfort. Instrumente monarchischer Selbstregierung. Zivil-, Militär- und Marinekabinett in Preußen 1786 bis 1918
Zivil- und Militärkabinett, Gründungen des 18. Jahrhunderts, waren Instrumente königlicher Selbstregierung. Die Kabinettschefs, adelige Offiziere und adelige Laufbahnbeamte, bildeten als Vertrauensleute der Monarchen deren Pufferinstanz gegenüber der wachsenden Staatsverwaltung und eigenwilligen Ministern. Kabinettschefs waren bei der Personalauswahl und zuweilen in Entscheidungssituationen bedeutsam. Als mit der Verfassung ab 1848 Parlamente eine Rolle spielten, standen Kabinette in der Kritik, aber Preußens Könige hielten an ihrem monarchischen Regierungsapparat bis 1918 fest. Kabinette funktionierten wie Staatsbehörden und kooperierten mit den Regierungsspitzen, behielten als Büros des Monarchen aber weiter ihren Sonderstatus. Extrakonstitutionell agierte besonders das Militärkabinett, das Wilhelm I. ab 1861 stärkte, um eine vom Parlamentseinfluss freie Kommandozentrale zu besitzen. Analog etablierte Wilhelm II. 1889 das Marinekabinett