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    Kant war ein Ant-Rassist. Empirischen Unterschieden zwischen Menschen sprach der Philosoph jede moralische Bedeutung ab

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    Wolff M. Kant war ein Ant-Rassist. Empirischen Unterschieden zwischen Menschen sprach der Philosoph jede moralische Bedeutung ab. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 09.07.2020;(157)

    Wolff/Cope Approach to the AB Ring of the Sesterterpenoid Variecolin

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    A stereoselective synthesis of the AB ring of the complex sesterterpenoid variecolin is presented. Our strategy features the development of a tandem Wolff/Cope rearrangement of α-diazo cyclobutyl ketones for the construction of fused, 8-membered carbocycles. Preliminary studies revealed a facile Wolff rearrangement but a difficult vinyl ketene cyclobutane Cope rearrangement. We have leveraged an efficient microwave-promoted tandem rearrangement to prepare the desired functionalized cyclooctadienones that we envision as potential key intermediates in the convergent synthesis of variecolin

    NOBILISSIMVS AC STRENVVS DOMINUS ANTONIUS Wolff à Todenwart, ... CONSILARIUS, ... HASSIÆ PRINCIPIS GEORGII cancellarius, ... SPONSUS: ET ... SOPHIA à Baumbach etc. SPONSA: ...

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    Elektronische Reproduktion von: NOBILISSIMVS AC STRENVVS DOMINUS ANTONIUS Wolff à Todenwart, ... CONSILARIUS, ... HASSIÆ PRINCIPIS GEORGII cancellarius, ... SPONSUS: ET ... SOPHIA à Baumbach etc. SPONSA: ... in unum thalamum consociati; Ab Amicis verò In Festivitate Nuptiali die. 6. Martii, Anno 1636. Marpurgi celebratâ, ... - [Marpurgi] : Excudebat Nicolaus Hampelius, Typographus Academiæ, [1636]. - 12 unpaginierte Seiten ; 4°. - Standort: Universität Marburg, Universitätsbibliothek. - Signatur: VIII B 331 db, 27. - Fingerprint: t.t, s.D. s.t, LeCe C 1636Q. - Anmerkung: Signaturformel: A-C4. - Erscheinungsjahr dem Titelblatt entnommen. - (Hassiaca) Digitalisiert 202

    Alanus de maximis theologie

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    De Obligatione Domini Et Agnati Ad Solvenda Ex Fevdo Vasalli Defvncti Debita : Observatio Ivris Fevdalis Inprimis Meclenbvrgici

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    Bützow, Univ., Jur. Diss., 1787Illlvstri Ivreconsvltorvm Ordini In Academia Fridericiana Bvetzoviensi Pro Obtinendis Svmmis In Ivre Honoribvs Decenter Oblata A Christophoro Avgvsto Henrico Wolff Ordinvm Dvcatvs Megapolitani Provincialivm Ab EpistolisAutopsie nach Ex. der ULB Sachsen-AnhaltVorlageform des Erscheinungsvermerks: Bvetzovii MDCCLXXXVII

    Erfahrung und Intuition in der Philosophie von Christian Wolff

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    ERFAHRUNG UND INTUITION IN DER PHILOSOPHIE VON CHRISTIAN WOLFF. 0. Vorbemerkung In diesem Aufsatz möchte ich den Versuch unternehmen, den Erfahrungsbegriff zu klären, der Wolffs Projekt einer universales Experimentalphilosophie zugrunde liegt, die sich auf alle Gebiete der ‘Weltweisheit’ erstrecken soll. Dabei werde ich mich vor allen Dingen mit der Bedeutung des Erfahrungsbegriffs beschäftigen und nur am Rande auf die grundlegende Rolle, die die Erfahrung innerhalb der Wolffschen Epistemologie spielt, eingehen: letztere zu untersuchen stellt ein zwar mit Mühe, mittlerweile aber in der Literatur der letzten Jahrzehnte erreichtes Ziel dar . Der Aufsatz ist in vier Abschnitte unterteilt. Im ersten versuche ich zu zeigen, was Wolff unter Erfahrung versteht. Im zweiten Abschnitt werde ich mich mit der Frage nach der reinen Erfahrung und dem reinen Verstand auseinandersetzen. Im dritten werde ich den Versuch unternehmen, die substanzielle Übereinstimmung zwischen seinem Begriff der Erfahrung und dem der Intuition transparent zu machen. Der letzte Abschnitt dient der Betrachtung der Art der rationalen Erfahrung, die Wolff zum Fundament des Prinzips des Widerspruchs und seines Projekts einer universalen Experimentalphilosophie macht. 1. Die Erfahrung In der Psychologia empirica unterscheidet Wolff zwischen Beobachtung und Experiment. Die Beobachtung wird definiert als (E1) l’”experientia, quae versatur circa facta naturae sine nostra opera contingentia”, während das Experiment verstanden wird als (Ex) “experientia, quae versatur circa facta naturae, quae nonnisi interveniente opera nostra contingunt” . Also scheint in der Psychologia empirica die Möglichkeit der des Erfahrungserwerbs auf den “mundus adspectabilis” beschränkt zu sein, dessen Realität uns per definitionem durch die Empfindungen bestätigt wird. Insofern diese durch den Druck der Dinge und der Sachverhalte der realen Welt auf die Sinnesorgane hervorgerufen werden, sind sie »nicht anders als Vorstellungen des gegenwärtigen Zustandes der Welt«. Und da die Natur als Aggregat all der Kräfte definiert wird, die mit den koexistierenden Körpern auf der Welt verknüpft sind , stellt sie etwas `Sichtbares ́ dar, das also nur durch die Anwendung der äußeren Sinne erkannt werden kann; Wolff bezeichnet dementsprechend die Gegenstände als natürlich, deren Grund im Wesen und in der Natur der Körper enthalten ist. Der die “facta naturae” betreffende Begriff (E1) taucht ständig innerhalb des Wolffschen Werkes auf. Auch der Begriff der Erfahrung in Deutsche Logik ist vom Typus (E1): identisch mit dem Begriff der Beobachtung und auf die bloßen Empfindungen begrenzt. Was die Beobachtungserfahrung (E1) vom Experiment (Ex) unterscheidet, ist der jeweils für das Subjekt charakteristische Aktivitätstypus, das diese beiden Arten der Erfahrung macht. Im Fall der Beobachtung muß das Subjekt lediglich seine Sinne wach halten und in der Lage sein, seine Aufmerksamkeit auf Ziele zu richten, die vom eigenen Willen abhängen . Somit wird die Aufmerksamkeit als die erste der höheren Fähigkeiten aufgefasst, ohne die keine “Einsicht in den Zusammenhang der Dinge” und also auch keine Vernunft möglich wäre . Genauer gesehen besteht die Aufmerksamkeit in der Fähigkeit, größere Klarheit in den Gedanken, welcher Art diese auch immer sein mögen, hervorzubringen . Jedoch muß die Aufmerksamkeit beim Hervorrufen größerer Klarheit von etwas gleichzeitig die Verdunkelung von etwas anderem bewirken , da unser Verstand es aufgrund seiner Begrenzung nicht ertragen könnte, die Aufmerksamkeit gleichzeitig auf alle seine Gedanken zu richten. Also ist im Fall von (E1) die Aktivität des Subjekts zwar unentbehrlich, bleibt jedoch beschränkt auf die Ausübung des eigenen Willens, der die Aufmerksamkeit hervorruft und diese lenkt. Im Falle des Experimentes (Ex) greift hingegen das Subjekt bei der Festlegung der Erfahrungssituation ein: “Im ersten Falle dependiret die Würcklichkeit dessen, was geschiehet, bloß von der Natur; im andern aber mit von der Kunst oder von unserm Fleisse“ . Folglich wird in (E1) die Realität der erfahrenen Dinge durch die Empfindung vergewissert, hängt jedoch von der Natur ab. Hingegen wird in (Ex) die Realität der erfahrenen Dinge durch das Erkenntnissubjekt festgelegt. Diese hängt ab von der technischen Kompetenz und von der Anstrengung des Experimentators, der hierdurch idealisierte Situationen, die in der Natur in Wirklichkeit nicht existieren, realisieren kann, wie z.b. im Falle des Experiments des Gewichtes der Luft sie “keine Kugeln, Luft-Pumpen und Wagen zusammen bringet, vielweniger die Kugeln auspumpet, und an die Wage hänget” . Diese Unterscheidung zwischen Erfahrung und Experiment kommt häufig in Wolffs Werk vor und war schon in der Deutschen Metaphysik vorgeschlagen worden. Dort spricht Wolff diesbezüglich von “gemeine[r] Erfahrung”, die er auch observatio nennt, und von “Versuche[n] oder Experimente[n]”, für deren Realisierung unsere “unsere Bemühungen” notwendig sind. Und im ersten Register desselben Werkes, in dem einige Entsprechungen zwischen deutschen und lateinischen Fachausdrücken festgelegt werden, wird der Ausdruck “Erfahrungs-Kunst” als Übersetzung des lateinischen Ausdruckes „ars observandi” vorgeschlagen. Die Definitionen der Psychologia empirica entsprechen also denen der Deutsche Metaphysik. Doch der Begriff (E1) ist nicht der einzige Begriff der Erfahrung, auf dem die Wolffsche Konzeption basiert. In der Logica finden wir einen deutlich erweiterten Begriff der Erfahrung, der nicht mehr nur auf die Wahrnehmungen, die die “facta naturae” betreffen, beschränkt ist, das heißt auf die sinnlichen Empfindungen, sondern der auf ‚alle’ unsere Wahrnehmungen ausgedehnt wird und den wir deshalb neutral als (E2) ‚Wahrnehmungserfahrung’ bezeichnen werden: “Experiri dicimur, quicquid ad perceptiones nostras attenti cognoscimus. Ipsa vero horum cognitio, quae sola attenzione ad perceptiones nostras patent, experientia vocatur” . Hier wird die Erfahrung mit der Erkenntnis identifiziert, die durch die einfache Aufmerksamkeit hinsichtlich unserer Wahrnehmungen hervorgerufen wird, und Erfahren ist deshalb gleichbedeutend damit, den eigenen Wahrnehmungen gegenüber aufmerksam zu sein. Es ist offensichtlich, daß die Erfahrungen desto wirksamer sein werden, je größer der Grad der Klarheit unserer durch die Aufmerksamkeit bestimmten Wahrnehmungen ist. Laut Wolff gibt es zwei Arten der Wahrnehmung: diejenigen, die durch etwas Äußeres, “ausser uns”, das auf unsere Sinnesorgane einwirkt, hervorgerufen werden, und die die eigentlichen sinnlichen Empfindungen genannt werden . Diejenigen hingegen, die durch etwas “in uns” hervorgerufen werden, das heißt durch Veränderungen der Seele, die auf unseren inneren Sinn einwirken, können wir als innere Wahrnehmungen bezeichnen. Folglich betrifft im Fall von (E2) die Erfahrung alle Wahrnehmungen, seien sie nun durch den Druck der äußeren Welt auf die Sinnesorgane verursacht oder durch die Veränderungen der Seele, die den inneren Sinn . Im Fall von (E1) betrifft die Erfahrung hingegen nur die eigentlichen sinnlichen Empfindungen und kann deshalb als eine äußere Erfahrung betrachtet werden. An dieser Stelle ist eine kurze Erwägung zu beachten, da die Unterscheidung zwischen “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” auf einen Holzweg führen kann. Zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, der äußeren – d.h. der sinnlichen Empfindungen – und der inneren, besteht eine substanzielle Verwandtschaft: Empfindungen und innere Wahrnehmungen sind beide “Empfindungen und die Veränderungen der Seele” . Sie sind beide “Empfindungen” , da sie durch unsere Sinne hervorgerufen werden: durch fünf äußere Sinnesorgane, die den äußeren Sinn bilden, und durch den inneren Sinn. Indem sie jedoch Repräsentationen darstellen, sind beide “Veränderungen der Seele” . In dieser Hinsicht stellen sie beide Aktivitäten der Seele dar und haben in dieser ihren Grund. Mit anderen Worten: sie werden sowohl als passiv als auch als aktiv beurteilt. Der einzige Unterschied zwischen beiden Arten der Wahrnehmung, den Wolff zuzulassen scheint, bezieht sich auf ihr äußeres Sein, „ausser uns“, oder inneres Sein „in uns“ – und deshalb wird an dieser Stelle auch terminologisch ein Unterschied zum Ausdruck gebracht. Entgegen des Anscheines dürfen die oben erwähnten Unterschiede zwischen Begriff (E1) und Begriff (E2) nicht hinsichtlich der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption irreführen. Weder konkurrieren die beiden Begriffe (E1) und (E2) miteinander, noch sind sie unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb der Entwicklung von Wolffs Denken diesbezüglich zuzuschreiben. In der Tat ist der Begriff der Logica (1728) später als der der Deutschen Metaphysik (1720), dennoch liegt er gut vier Jahre vor Psycologia empirica (1732), der, wie wir gesehen haben, praktisch identisch mit dem in der Deutschen Metaphysik entwickelten Begriff ist. Einen starken Beleg zugunsten der Folgerichtigkeit der Wolffschen Konzeption stellt die Präsenz beider Begriffe (E1) und (E2), des eingeschränkten und des erweiterten, im selben Werk dar. Eben deshalb finden wir in der Deutschen Metaphysik außer dem eingeschränkten Begriff (E1) auch den stärker erweiterten Begriff (E2): “Die Erkänntniß, dazu wir gelangen, indem wir auf unsere Empfindungen und die Veränderungen der Seele acht haben, pflegen wir Erfahrung zu nennen” . Und mit § 11 der Psychologia empirica, in dem die Frage nach unserer Existenz eingeführt wird, bezieht sich Wolff auf den erweiterten Begriff (E2) der Logica anstatt auf den eingeschränkten Begriff (E1), der in § 456 derselben Psychologia empirica dargelegt wird. Also werden sowohl in der Deutschen Metaphysik und in der Psychologia empirica der ausgedehnte Begriff (E2) geltend gemacht, und Erfahren entspricht dem Aufmerksamsein gegenüber den eigenen, den äußeren und/oder den inneren, Wahrnehmungen. Also resultiert aus dem erweiterten Begriff (E2) – und das gilt ebenso für den eingeschränkten Begriff (E1) – auch ein weiterer eingeschränkter Begriff (E3) der inneren Erfahrung, der lediglich die inneren Wahrnehmungen betrifft, die durch die Veränderungen der Seele in bezug auf den inneren Sinn hervorgerufen werden. In der Deutsche Logik verfügt Wolff noch nicht über eine entsprechend klare Unterscheidung zwischen Beobachtungserfahrung (E1) und Experiment (Ex), und er legt auch noch nicht den allgemeineren Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) vor. Doch um das Jahr 1720 herum scheint die Bedeutung des Begriffes der Erfahrung im Werk Wolffs Stabilität zu gewinnen. Alle drei Begriffe der Erfahrung - (E1) (E2) (E3) – und der Begriff des Experiments (Ex) stellen vielmehr Einsatzstücke (ho cercato una parola per: Dübel(tasselli) e ho scelto Versatzstücke, perché Einsatzstücke non esiste come parola, anche se é piú chiaro)einer einheitlichen und deutlich formulierten Konzeption dar, bei der die zwei eingeschränkten Begriffe (E1) und (E3), d.h. die äußere Erfahrung und die innere Erfahrung, als besondere Fälle des weiter gefassten Begriffs der Wahrnehmungserfahrung (E2) aufgefasst werden müssen. Diesen drei Begriffen wird ein vierter hinzugefügt: die rationale Erfahrung (E4) der Unmöglichkeit, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt (hier in § 4 betrachtet). In Wirklichkeit sind diese Unterscheidungen bei Wolff empirisch nicht in dieser Deutlichkeit feststellbar, sondern dienen vielmehr dem Aufweis der Komplexität des Themas der Erfahrung und des nicht empirischen Charakters einiger seiner Komponenten. Es ist wahrscheinlich, daß Wolff diese Unterscheidungen innerhalb des Begriffs der Erfahrung auch für den Begriff des Experiments geltend macht. Ausdrücke wie “ex propriis experimentis, in seipso ... factis” scheinen sich tatsächlich auf eine Art mentales Experiment zu beziehen, bei dem das Eingreifen, die Anstrengung des Experimentators als “Fleiss“ , als psychologische Anstrengung aufgefasst wird. Wolff klärt den Begriff des mentalen Experiments nie genau, doch es ist wahrscheinlich, dass die rationale Erfahrung (E4) in eben jenem `experimentellen ́ Sinn verstanden werden muß. Wolff schreibt die sinnlichen Empfindungen den äußeren Sinnen und die inneren Wahrnehmungen dem inneren Sinn zu. Beide Sinne erfüllen eine Vermittlungsfunktion mit dem Verstand, der auch – und das nicht zufällig – als oculus mentis definiert wird. Es besteht eine enge strukturelle Entsprechung zwischen dem Verstand, dem Auge des Geistes, der aufgrund des inneren Sinnes innere Sachverhalte (ma innere Sachverhalte sono Zustände, o no?)und Vorgänge sieht, und den fünf Sinnen – dem oculus corporis - , die die äußere Welt sehen. Im übrigen erklärt Wolff ausdrücklich, dass das Thema des Lichtes – man denke beispielsweise an das “Lumen animae” – und des “Gesichtes” seine Epistemologie grundlegend durchdrungen haben . Dennoch ist der Unterschied zwischen den beiden Arten von Auge und den beiden wahrgenommenen Welten trotz der bestehenden Affinitäten für das Subjekt, das diese wahrnimmt, evident: “Wir finden aber einen Unterschied unter den Gedancken, wenn wir von Dingen ausser uns und in uns gedencken” . Laut Wolff wären Unterschiede zwischen den Gedanken identisch mit den Unterschieden zwischen den Begriffen ; d.h. auch diese beruhten auf dem Grad von Klarheit und Deutlichkeit der Gedanken. Wolff setzt das Vermögen des Erkenntnissubjektes, zwischen den verschiedenen Arten der Erfahrung zu unterscheiden, voraus: zwischen der äußeren (E1), begrenzt durch die äußeren Sinne, und der inneren (E2), die sich ausschließlich durch innere Wahrnehmungen oder durch das ‚Sehen’ des Verstandes ergibt. Also ergibt sich die Erkennntis von etwas aus der Erkenntnis des Unterschiedes zwischen „uns“ und „ausser uns“, wobei dieser „Unterschied unserer von dem, was wir gedencken“ – wie wir weiter vorne sehen werden (§ 3) – als die Grundlage unseres Bewusstseins aufgefasst wird. Jedenfalls ist in allen vier Fällen – (E1), (E2), (E3) und (E4) – die Funktion und die Bedeutung des Begriffs der Erfahrung die gleiche: ‘aufmerksam den eigenen Wahrnehmungen gegenüber sein’. Die Aufmerksamkeit bildet somit die Bedingung der Möglichkeit von jeder Art von Erfahrung. Mit anderen Worten: Ohne den durch die Aufmerksamkeit erzeugten rationalen Impuls können keine Erfahrungen welcher Art auch immer gemacht werden. Fassen wir zusammen: der Begriff der Wahrnehmungserfahrung (E2) stellt den allgemeinen Begriff dar, dessen Spezialfälle durch die Empfindungserfahrung (E1) und durch die innere Erfahrung (E3) konstituiert werden. Es ist offensichtlich, dass diese Unterscheidungen nicht die Möglichkeit ausschließen, dass eine Erfahrung gleichzeitig durch (E1), (E2) und (E3) konstituiert wird. Das wird unter § 4 bestätigt werden können. Wolff konzipiert einen eingeschränkteren Begriff der inneren Wahrnehmungserfahrung (E3): eine rationale Erfahrung (E4), aufgrund der man die Unmöglichkeit erfährt, einen Sachverhalt anders wahrzunehmen als man ihn wahrnimmt. Und genau diese rationale Erfahrung macht jede Art der Wahrnehmungserfahrung (E2) möglich und begleitet diese. Auf dieser rationalen Erfahrung (E4) basiert auch die Erkenntnis des Prinzips des Widerspruchs. 2. Reine Erfahrung und reiner Verstand Für Wolff stellt die Erfahrung den einzig möglichen Anfang für jede Art von Erkenntnis dar. Das empiristische Vorgehen von Wolff ist in manchen Fällen sogar noch entschiedener als das eines Locke . Die Erfahrung ist also unumgänglich, doch sie ist immer singulär, “nonnisi singularia percipimus” ; und aus den Erfahrungen können deshalb nur Begriffe und Urteile hervorgehen, die auf der Wahrnehmung “ex rerum singuliarum” beruhen. In der Tat betreffen die Wahrnehmungen, aus welchem Sinn auch immer sie hervorgehen (äußerer und/oder innerer), ‘immer und nur’ einzelne Dinge oder Sachverhalte, d. h. “Individuen” . Diese Überzeugungen haben zur Konsequenz, dass Wolff keine Ausnahme bezüglich der These zulässt, dass die Erkenntnis mit dem Singulären beginnt und erst danach – aufgrund von Übergängen und anderen diversen Verfahren – zum Universalen gelangt. Die cognitio historica, das heißt die Erkenntnis “eorum, quae sunt atque fiunt” , stellt das “fundamentum” der rationalen Erkenntnis dar, das heißt der “cognitio rationis eorum, quae sunt, vel fiunt”, die Wolff “philosophisch” als philosophisch bezeichnet. Noch nicht einmal Gott scheint sich dieser Bedingung entziehen zu können: Er ist der einzige “philosophus absolute summus” und dennoch ist auch er, bevor er zu einem solchen wird, ein “Historicus absolute summus” , der “omnia singularia in seipso videt” , unabhängig davon, ob diese existent oder nur möglich sind. Auch wenn Wolff die fundamentale Rolle der Erfahrung anerkennt, übertreibt er diese nicht, sondern setzt sich damit in kritischer Klarheit auseinander. Er ist sich darüber im Klaren, daß sich in unseren Erfahrungen immer theoretische Interpretationen ablagern, die schwer von den Wahrnehmungen zu unterscheiden sind, die die Erfahrung selbst konstituieren. Es erscheint ihm nicht möglich, eine empirische Proposition zu isolieren, die nicht schon mit etwas, das keine Erfahrung ist, vermischt wäre. Insofern wäre es legitim, von Interpretationen zu sprechen, die mehr oder weniger durch die Erfahrung berichtigt wurden, anstatt von reinen Erfahrungen. Mit anderen Worten: Die Erfahrung ist für Wolff immer mit Theorie beladen und deshalb weist er darauf hin, dass die Interpretation der Erfahrungen immer hypothetischer Natur sei: “was die Erfahrung zeiget, ist unstreitig: die Erklärung wie dasselbe zugehet, ist eine Hypothesis“ . Es ist darauf zu achten, kein “Vitium subreptionis” zu begehen, also nicht “unsere Einbildungen und vorgefassete Meinungen mit der Erfahrung” zu vermischen, wodurch man unter der Hand Prinzipien erhielte, die nicht in der Wirklichkeit fundiert sind . Die Einsicht in die Möglichkeit und Häufigkeit des vitium subreptionis könnte auch die Möglichkeit eröffnen, in seiner Reinheit den empirischen Gehalt einer Proposition zu isolieren. Doch diese Möglichkeit ist für Wolff lediglich ein theoretischer Kunstgriff, dessen er sich bedient, um die Funktion der Erkenntnis zu erklären. Die reine Erfahrung ist nicht nur ein unerreichbares Ziel für unseren Verstand – und auch wenn sie es wäre, bliebe sie dennoch epistemologisch wirkungslos für den Fortschritt der Erkenntnis, wie die Überlegungen Wolffs hinsichtlich der angenommenen Reinheit der Beobachtungen, d.h. Erfahrungen des Typus (E1) zeigen. Tatsächlich ist für Wolff die Beobachtung nie rein und kann auch nie rein sein; und diese Eigenschaft der `Nicht-Reinheit ́ ist sowohl eine Tatsachenfrage als auch eine Begründungsfrage. Die Beobachtung muß sich immer an Theorien ausrichten, sonst wäre sie, was den Gesichtspunkt der Information anbelangt, blind und unbrauchbar. Laut Wolff ist dies der Fall bei einer beobachtenden Wissenschaft wie der Astronomie, die damals schon weit fortgeschritten war, bei der die Beobachtungen offensichtlich eine fundamentale Rolle dabei spielen, uns eine Art dialektisches Verhältnis oder besser eine Reziprozität zwischen Theorie und Beobachtung zu lehren, das heißt “quantum observationibus debeat teoria & quantum vicissim observationes debeant teoriae, observationibus theoriam & teoria vicissim observationes continuo perficientibus” . Dennoch erhält die Theorie auch in einer Beziehung der reziproken Unterstützung einen gewissen Primat gegenüber den Beobachtungen, da es eigentlich die Theorie ist, die ihre Interpretation und ihren Fortschritt erlaubt. Ohne die Theorien käme man bei der Erkenntnis nicht weit. Man muß immer wissen, was man suchen will, “ehe die Observationen angestellet werden” . Mit anderen Worten: Beobachtungen sind nur dann aussagekräftig, wenn sie von einer Theorie beleuchtet werden; ihre Bedeutung wird jedenfalls durch die theoretische Zielsetzung bestimmt, die der Beobachtung vorangeht und diese anleitet, auch im Falle der Erfolglosigkeit dieser Zielsetzung. Die Erfahrung ist also grundlegend, doch es muss immer eine theoriegeleitete Erfahrung sein. Folglich besteht für uns weder die Möglichkeit der reinen Erfahrung, die uns auch gar nichts nützen würde, noch die des reinen Verstandes : “unser Verstand [ist] niemahls gantz reine” ; unser Verstand ist in der Tat begrenzt, sei es hinsichtlich der Objekte oder der Art und Weise, diese zu repräsentieren . Erfahrung und reiner Verstand stellen für Wolff nur asymptotische Annäherungen dar, die die Aktivität unserer Erkenntnis begrenzen; und sie sich in ihrer ‘Reinheit’ unterschieden zu vergegenwärtigen, dient nur dazu, die Funktionsweise der Erkenntnis zu verstehen und zu erklären. Sie fungiert jedoch nicht normativ, da diese beiden Grenzen für uns objektiv unmöglich und unergiebig sind. Also besteht für unseren Verstand bei den empirischen Aussagen keine Möglichkeit, deutlich zwischen empirischen Inhalten und rationalen Inhalten zu unterscheiden. Wolff hätte sicherlich, wenn er es gekonnt hätte, die Überzeugung von Kant, “sicher ein reines Erkenntnis von empirischen” trennen zu können, als ungerechtfertigt angefochten. Der Ausdruck “connubium rationis et experientiae”, der dank Wolff soviel Erfolg hatte , kann zu Verwirrung führen, wenn man davon ausgeht, dass dieses connubium ein noch zu verfolgendes Ziel darstellt. Für Wolff ist die Verbindung schon vollzogen und durchdringt vom ersten Moment an die Hervorbringung der Erkenntnis. Der Philosophie kommt nur eine deskriptive Aufgabe zu: zu erklären, wie sich diese Verbindung in den verschie

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