Gemeinden sind «die vom öffentlichen Recht der Kantone eingesetzten öffentlichrechtlichen Körperschaften auf territorialer Grundlage, die zur Besorgung von lokalen öffentlichen Aufgaben mit weit gehender Autonomie ausgestattet sind» (Häfelin et al. 2010: Rz. 1356). Sie sind die unterste staatliche Ebene im schweizerischen Bundesstaat