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Open Access bei der Veröffentlichung rechtswissenschaftlicher Fachliteratur – was soll das?
Die deutschsprachige Rechtswissenschaft ist eine der Fachdisziplinen mit der ge-
ringsten Durchsetzungsrate von Open Access überhaupt. Woher kommt diese Zu-
rückhaltung gegenüber einer in anderen Wissenschaften enthusiastisch vorangetrie-
benen und von der Politik breit geförderten Bewegung? Will man der Rechtswis-
senschaft keine anachronistische Fortschrittsverweigerung unterstellen, sollten sich
sachliche Gründe ausmachen lassen, warum sie dem Phänomen Open Access mit
Skepsis begegnet, oder jedenfalls keine eigenen Anstrengungen in diese Richtung
unternimmt. Solche Gründe werden in der Rechtswissenschaft bisher kaum öffent-
lich kommuniziert und allenfalls im informellen Kreis erörtert. Der vorliegende
Beitrag sichtet die Gründe und leitet aus der Perspektive eines advocatus diaboli
acht Thesen her, warum die institutionellen Rahmenbedingungen der Rechtswis-
senschaft mit Open Access unvereinbar sein könnten. Eine argumentative Ausein-
andersetzung mit diesen Thesen verspricht einen differenzierteren Diskurs, der die
Rechtswissenschaft in ihren Eigenheiten ernst nimmt, ohne dabei die Potentiale
von Open Access zu verleugnen
Biometrie und Autonomie. Die Vermessung der Person zwischen Datenschutzrecht und Entscheidungsforschung
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