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Zur Zukunftsfähigkeit der Sozialen Pflegeversicherung
Die Studie enthält unsere aktuellen Vorausberechnungen des Beitragssatzes in der SPV. Die Untersuchung offenbart die Zunahme des finanziellen Drucks und damit den Reformbedarf in der SPV, selbst bei konservativen Annahmen der zukünftigen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. Die wichtigsten Ergebnisse sind: In den letzten zwanzig Jahren stiegen die Ausgaben in der SPV um durchschnittlich 5,7 Prozent, während sich die Einnahmen um 2 Prozent erhöhten. Dies führt nach unseren Berechnungen bis ins Jahr 2040 zu einer mehr als Verdopplung des heutigen SPV-Beitragssatzes. Die zukünftige Beitragssatzentwicklung ist in hohem Maße von der Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung abhängig. Die mehrfache Erhöhung der Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber hat die Finanzierungslage zusätzlich zur demografischen Situation verschärft. So führten die Pflegestärkungsgesetze I und II bereits im Einführungsjahr zu sehr hohen Ausgabensteigerungen von 13,4 Prozent (2015) bzw. 22,9 Prozent (2017) und auch in den Folgejahren zu einem höheren Ausgabenniveau. Das erforderliche Finanzvolumen für die Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI) wurde von der Bundesregierung unterschätzt. Sie ging für das Jahr 2022 von Mehrausgaben von 2,75 Mrd. € aus. Tatsächlich dürften die Ausgaben bei 3,6 Mrd. € gelegen haben. Für 2024 sind laut den WIP-Berechnungen voraussichtlich sogar Ausgaben in Höhe von 5,4 Mrd. € zu erwarten
Handlungsdruck in der GKV - Wie ist die Ausgangslage für die "FinanzKommission Gesundheit"?
Im Mittelpunkt der Ausarbeitung steht eine Vorausberechnung des GKV-Beitragssatzes bis 2050 in zwei Szenarienrechnungen. Der GKV-Beitragssatz wird danach bis auf 21,5 Prozent im Jahr 2035 steigen, wenn sich Ausgaben und Einnahmen wie in den letzten zehn Jahren entwickeln. Der GKV-Beitragssatz steigt im gesamten Prognosezeitraum. Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, erreicht er 26,0 Prozent im Jahr 2050. Die Zahlen unterstreichen die finanzielle Schieflage der GKV und den daraus abgeleiteten politischen Handlungsdruck. Die Ergebnisse fügen sich sehr gut in vergleichbare WIP-Auswertungen der Vergangenheit sowie Berechnungen anderer Fachleute ein
Kostenbeteiligungen, Wartezeiten, Leistungsumfang - Ein europäischer Vergleich der Gesundheitssysteme
Im Vergleich von europäischen Gesundheitssystemen zeigen sich deutliche Unterschiede im Zugang zu Gesundheitsleistungen. Deutschland schneidet mit seinem umfangreichen Leistungskatalog, den geringen Wartezeiten und der ausgeprägten Patientenautonomie bei der Wahl eines Arztes oder Krankenhauses im Ländervergleich sehr gut ab. Insbesondere in steuerfinanzierten Ländern stellen Wartezeiten dagegen ein sehr relevantes Versorgungsproblem dar. Es wird dabei deutlich: Einheitlich kollektiv finanzierte Gesundheitssysteme bieten keinen Schutz vor Versorgungsunterschieden. Die WIP-Studie zeigt darüber hinaus auf, dass insbesondere in einheitlichen Systemen Leistungen leichter gekürzt werden können. Einige Länder etablierten zudem Hürden, indem sie durch Gatekeeping die Wahlfreiheit einschränken. Eine Möglichkeit, einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung aufzubauen, könnte über die Digitalisierung vorangebracht werden. So könnten kleinere Angelegenheiten deutlich schneller auf dem Weg gebracht werden und die Abstimmung zwischen den Akteuren effizienter gestaltet werden. Hier liegt in einige Ländern, auch in Deutschland, noch Potenzial brach
Zum langfristigen Reformbedarf in der Sozialen Pflegeversicherung: eine Generationenbilanz
Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile nach § 43c SGB XI - Rückblick und Ausblick
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden zum 1. Januar 2022 nach der stationären Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge in der Pflegeversicherung eingeführt. Diese Leistungszuschläge werden auf Grundlage von § 43c SGB XI zur Begrenzung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) gewährt.1 Darüber hinaus gilt seit dem 1. September 2022 in der Altenpflege die "Tariftreueregelung". Das bedeutet, dass stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste nur zur Versorgung zugelassen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nach Tarif entlohnen. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde die Begrenzungsregelung noch einmal ausgeweitet. Entsprechend erhalten stationär versorgte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 seit dem 1. Januar 2024 bei einer Verweildauer von bis zu 12 Monaten einen Leistungszuschlag von 15 % (zuvor 5 %) des EEE, bei mehr als 12 Monaten 30 % (zuvor 25 %), bei mehr als 24 Monaten 50 % (zuvor 45 %) und bei mehr als 36 Monaten 75 % (zuvor 70 %). Damit wächst der finanzielle Druck auf die Soziale Pflegeversicherung (SPV) weiter, die sich bereits mit einer 2022 und 2023 stärker gestiegenen Zahl der Pflegebedürftigen konfrontiert sieht, als es demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre (Destatis 2024). Um die Finanzierung der SPV kurzfristig zu sichern, musste der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 erneut nach oben angepasst werden - um 0,2 Prozentpunkte (Deutscher Bundestag 2024b). Nach Einschätzung der Bundesregierung ist so für 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,5 Mrd. Euro zu rechnen, 2026 und 2027 allerdings bereits wieder mit Defiziten (Deutscher Bundestag 2024a). Gerade die zusätzlichen Ausgaben für die Eigenanteilsbegrenzung wurden anfänglich deutlich zu niedrig angesetzt Bundesrechnungshof (2024). Wie die Entwicklung zukünftig aussehen könnte, soll im Folgenden beleuchtet werden
Womit in der Zukunft zu rechnen ist: Eine Projektion der Zahl der Pflegebedürftigen
In den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist mit einer weiter deutlich steigenden Zahl der Pflegebedürftigen zu rechnen. Damit wird sich der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung und der Bedarf an Pflegefachkräften weiter erhöhen. Ausgehend von 4,9 Mio. Pflegebedürftigen im Jahr 2021 ist bereits bis 2025 eine Zunahme um weitere 500.000 Pflegebedürftige auf dann 5,46 Mio. zu erwarten. Der steigende Trend setzt sich danach weiter fort: 5,65 bis 5,75 Mio. (2030), 6,61 bis 7,25 Mio. (2050). Frühere Prognosen wurden längst von der Realität überholt. Das BMG rechnete noch im Jahr 2014 mit 2,85 Mio. Pflegebedürftigen im Jahr 2020 und mit 3,31 Mio. im Jahr 2030. Die Bertelsmann-Stiftung hatte 2012 noch für 2030 3,4 Mio. Pflegebedürftige vorausgesagt. Eine Ursache für die Unterschätzung ist, dass die Definition von "Pflegebedürftigkeit" letztlich eine politische Größe darstellt. Pflegewissenschaftliche Kriterien fließen zwar ein; die Entscheidung, welche Kriterien berücksichtigt werden, ist jedoch gesellschaftlich zu treffen und hier gab es 2017 mit der Neudefinition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine wesentliche Neubewertung. Die aktuell vorliegenden Zahlen liefern momentan noch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Pflegeprävalenzen zukünftig rückläufig entwickeln werden. Aktuell wird die Entwicklung der Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, von gesetzgeberischen Maßnahmen überlagert. Die Grundlage für die Projektion bildet die 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom Dezember 2022
Die zukünftige Entwicklung der GKV-Finanzen - Ein Beitrag zur Diskussion um erhöhte Steuerzuschüsse
Langfristige Finanzierungslasten durch kurzfristige Neuregelungen in der Pflegeversicherung
Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten - Jahresbericht 2022
PKV-Versicherte spielen für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Im Jahr 2020 lag der Mehrumsatz der Privatversicherten bei 11,53 Mrd. Euro. Der größte Teil des Mehrumsatzes entfiel im Jahr 2020 dabei – wie bereits in den Vorjahren – mit 6,37 Mrd. Euro auf den Bereich der ambulant-ärztlichen Versorgung. Der PKV-Mehrumsatz je Arztpraxis lag im Schnitt bei 55.416 Euro. Die Bedeutung der Privatversicherten für die niedergelassenen Ärzte zeigt sich auch darin, dass etwa 20,0 Prozent der Gesamteinnahmen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf PKV-Versicherte entfallen und dies bei einem Versichertenanteil von 10,5 Prozent. Über alle Sektoren ist der Mehrumsatz im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Hierfür sind Pandemie- und Gesetzgebungseffekte (hohe Ausgabensteigerungen in der GKV) verantwortlich. Die Leistungsausgaben der PKV je Versicherten stiegen im Zeitraum von 2010 bis 2020 um 39,3 Prozent. Die Ausgaben nehmen damit in der PKV im längerfristigen Vergleich weiterhin etwas langsamer zu als in der GKV (+42,3 Prozent)
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